Leihmutterschaft: Keine Mehrheit für ein Aufweichen des Verbots
نظرة سريعة
- Die CDU lehnt Leihmutterschaft, auch altruistische Modelle, ab.
- SPD und Grüne sind uneins, während AfD und Linke die Umgehung des Verbots im Ausland unterbinden wollen.
- Derzeit gibt es keine Mehrheit im Bundestag für eine Aufweichung der bestehenden Regelungen.
ملخص مُنشأ بالذكاء الاصطناعي
لماذا يهم
Ein Beschluss des Stuttgarter CDU-Bundesparteitags, der die Leihmutterschaft auch in altruistischen Modellen verbietet, hat eine zentrale Debatte ausgelöst. Die Ampelregierung setzte eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ein, deren Bericht die Politik zur Entscheidung über das Verbot ermächtigt.
Es kommt selten vor, dass ein Parteitagsbeschluss im Nachhinein so viel Aufmerksamkeit erhält, wie ein Votum des Stuttgarter CDU-Bundesparteitags aus dem Februar: Dass die Delegierten dort einen Antrag der Frauen Union billigten, die Leihmutterschaft „auch in altruistischen Modellen in Deutschland weiterhin zu verbieten“, spielte in der Debatte über Jens Spahn eine zentrale Rolle. Die CDU lehnt Leihmutterschaften also auch dann ab, wenn Leihmütter keine kommerziellen Interessen verfolgen.
Auch die CSU sieht es so, beschäftigte sich zuletzt 2016 auf einem Parteitag damit. Zahlreiche Unionspolitiker haben in den vergangenen Tagen gesagt, dass sie sich an die Beschlüsse gebunden fühlen – zuletzt die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Karin Prien am Dienstag. Für den CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, berührt das Thema „den Kern unseres Menschenbildes“. Was in Deutschland verboten sei, solle verboten bleiben.
Wie ist die Rechtslage?
Holetschek meint die Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes. Demnach ist es in Deutschland untersagt, auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle zu übertragen. Ebenfalls verboten ist, einen Befruchtungsvorgang einzuleiten, der die Schwangerschaft einer Frau mit einer fremden Eizelle herbeiführt. Das gilt auch für Frauen, die im Rahmen einer Leihmutterschaft mit künstlicher Befruchtung ihre eigene Eizelle zur Verfügung stellen.
Diese Regelungen kann allerdings umgehen, wer genug Geld hat und ins Ausland geht. Deutsche Paare, die dazu bereit sind, gehen in der Regel in drei Schritten vor: Zunächst nutzen sie ausländisches Recht, um das Kind mithilfe einer Leihmutter auf die Welt zu bringen. Danach lassen sie ihre Elternschaft von einem ausländischen Gericht anerkennen. Anschließend beantragen sie bei einem deutschen Gericht, die ausländische Gerichtsentscheidung anzuerkennen.
Der Bundesvorsitzende der Senioren Union, Hubert Hüppe, fordert deshalb, darüber nachzudenken, „den italienischen Weg zu gehen und die Leihmutterschaft im Ausland unter Strafe zu stellen“. Auch der CSU-Parteitag im Jahr 2016 forderte die Bundestagsabgeordneten dazu auf, die internationalen Regeln zu beobachten, um deren Bewertung „unter ethischen Gesichtspunkten und christlichen Werten“ sicherzustellen.
SPD und Grüne sind sich uneins
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, befürwortet hingegen die „Einführung einer altruistischen Leihmutterschaft in engen Grenzen auch in Deutschland“ – ebenso wie der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Beide begründen ihre Position mit den Ergebnissen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die von der Ampelregierung eingesetzt wurde.
Die Kommission hat sich zur Leihmutterschaft allerdings nicht festgelegt: Im Abschlussbericht steht, auch die altruistische Leihmutterschaft berge das „Potential für Umgehungen und Missbrauch“. Es liege im Ermessen des Gesetzgebers, am Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten. Erlaube die Politik die altruistische Leihmutterschaft, sei sie auf Fälle zu begrenzen, in denen Leihmutter und Wunscheltern freundschaftlich oder verwandtschaftlich verbunden sind oder in einer Vereinbarung festgehalten sei, dass zwischen den Beteiligten eine Beziehung entstehe, die über die Geburt des Kindes hinausreiche.
Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Jasmina Hostert, sieht aufgrund des Kommissionsberichts „keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst“. In der SPD gehen die Meinungen also auseinander.
Das trifft auch auf die Grünen zu – in deren Reihen es aber insgesamt mehr Befürworter als Gegner des Verbots der Leihmutterschaft geben dürfte. Jedenfalls zu Zeiten der Ampelkoalition galten die Grünen als jene Kraft unter den drei Koalitionspartnern, die beim Aufschnüren des Embryonenschutzgesetzes auf der Bremse stand.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Janosch Dahmen, möchte an der bestehenden Rechtslage festhalten. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann warb am Dienstag hingegen dafür, „sich erneut inhaltlich mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu befassen“.
AfD und Linke wollen Umgehung im Ausland unterbinden
Die AfD befürwortet die bestehenden Regelungen im Embryonenschutzgesetz – und tritt dafür ein, „dass deutsche Gerichte und Behörden keine Elternschaften anerkennen dürfen, die auf Leihmutterschaftsverträgen im Ausland beruhen“. Einen entsprechenden Antrag stellte die AfD-Fraktion 2023 im Bundestag. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch sagte der F.A.Z., diese Position gelte weiterhin: „In der Fraktion sind wir uns einig. Es wird Zeit, dass wir auch die Umgehung des Leihmutterschaftsverbots à la Spahn in Deutschland verbieten“.
Auch die Linkspartei trat 2025 gegenüber der feministischen Zeitschrift „Emma“ dafür ein, „das Verbot der Leihmutterschaft auf den Kauf im Ausland“ zu erweitern. Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Gebel, machte am Dienstag deutlich, dass sie auch die altruistische Leihmutterschaft kritisch sieht: „Gesundheitliche Risiken, Abhängigkeiten und familiärer Druck“ verschwänden nicht automatisch, nur weil offiziell kein Geld fließe.
Alles in allem dürfte es bei den bisherigen Regelungen bleiben. Für ein Aufweichen des Leihmutterschaftsverbots gibt es derzeit keine Mehrheit im Bundestag – ganz gleich, ob mit oder ohne Fraktionszwang abgestimmt wird.
ما الذي يجب مراقبته
توقعات الذكاء الاصطناعي — احتمالات وليست حقائق
Es wird keine Mehrheit im Bundestag für eine Aufweichung des Leihmutterschaftsverbots geben.
مرجح جداً · خلال أشهر
أسئلة مفتوحة
- Wie werden deutsche Gerichte zukünftig mit im Ausland begründeten Elternschaften umgehen?
- Welche konkreten Vorschläge werden die Befürworter einer altruistischen Leihmutterschaft im Bundestag einbringen?
- Wird es eine erneute Befassung mit den Kommissionsergebnissen geben?






