Pflege in Deutschland soll durch Gesetzesentwurf fitter werden
Die Pflege in Deutschland soll fitter werden: indem sie abspeckt und ihre Kräfte besser einsetzt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das seit 1995 bestehende System effizienter zu gestalten und der Pflegebedürftigkeit besser als bisher vorzubeugen. Damit will sie Finanzierungs- und Strukturprobleme gleichzeitig lösen. Der Entwurf, der jetzt an alle Ministerien zu sogenannten Ressortabstimmung gegangen ist, liegt der F.A.Z. zusammen mit erläuternden Unterlagen vor.
Ein wirkungsvoller Mitteleinsatz ist gemäß den Papieren dringend nötig, da der sozialen Pflegeversicherung (SPV) schon im kommenden Jahr ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro drohe, mehr als ein Zehntel ihrer Ausgaben. In den Folgejahren bis 2030 betragen die Defizite 15,4, 16,9 und 17,4 Milliarden Euro.
Aufgrund einer strukturellen Unterfinanzierung der vergangenen Jahre wird der Finanzbedarf als noch viel höher angegeben, zwischen 11,2 Milliarden Euro 2027 und 20,9 Milliarden im Jahr 2030. Dieser Minderdeckung stellt Warkens Papier eine Finanzwirkung ihres Gesetzes von knapp 11,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 bis zu 20,3 Milliarden Euro 2030 gegenüber. Damit ließen sich die Finanzlücken annähernd stopfen.
Die Finanzwirkung entsteht aus einer Kombination von Minderausgaben und Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Der wichtigste Sparbeitrag mit allein vier Milliarden Euro im Jahr 2028 besteht darin, dass der Kostenanstieg der Pflegeleistungen von jenem Jahr an weniger sprunghaft und in kleineren Schritten passiert als bisher.
Die nächstwichtigste Einsparung mit zwei bis 2,7 Milliarden Euro im Jahr ist, dass die Verweilstufen für Leistungszuschläge in den Heimen um sechs Monate verlängert werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Kassen die pflegebedingten Eigenanteile der Bewohner nicht schon nach drei Heimjahren mit 75 Prozent bezuschussen, sondern erst nach viereinhalb.
Auch sollen die Pflegekassen künftig nur noch 70 statt 100 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen übernehmen. Anders als von den Versicherungen gefordert, springt aber der Bund nicht in die Bresche für diese „versicherungsfremde Leistung“. Die Entlastung für die Kassen wegen geringer Rentenbeiträge beträgt zunächst 1,8 und später 2,1 Milliarden Euro im Jahr.
Zunächst 1,3 Milliarden und in den Folgejahren 2,5 bis 4,2 Milliarden Euro müssen die Kassen dadurch weniger ausgeben, dass es von 2027 an schwieriger wird, überhaupt einen der fünf Pflegegrade zu bekommen oder höhergestuft zu werden. Damit setzt Warken langjährige Empfehlungen von Pflegewissenschaftler um.
Statt des Pflegegelds will sie ein neues Entlastungsbudget einführen. Für neue Pflegefälle der Grade zwei und drei wird dieses in den ersten drei Monaten aber nur hälftig ausgezahlt. Das spart zwischen 900 Millionen und 1,1 Milliarden Euro.
Für Personen mit Pflegegrad eins, die zuhause leben, entfällt der sogenannte Leistungsbetrag von 131 Euro im Monat. Dieser konnte bisher auch für Haus- oder Gartenarbeiten eingesetzt werden.
Die Hälfte des freiwerdenden Geldes von 800 Millionen bis zu einer Milliarde Euro verbleibt bei den Kassen. Mit dem Rest wird ein neues Instrument für die häusliche Betreuung namens Pflegebegleitung finanziert. Es soll die Prävention stärken und die Bedürftigen sowie ihre „An- und Zugehörigen“ dabei unterstützen, die Selbständigkeit der zu pflegenden Person so lange wie möglich zu erhalten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) muss zwar nicht mehr Geld für die Pflege ausgeben. Er hat sich aber breitschlagen lassen, bestehende Bundesdarlehen an die Versicherung zu verlängern. Das kommt den Kassen von 2028 an zunächst mit 500und dann mit 740 Millionen Euro im Jahr zugute. Kleinere Sparposten, darunter die Verringerung von Verwaltungskosten, tragen noch einmal 350 bis 450 Millionen Euro im Jahr zur Kassensanierung bei.
Warken setzt aber nicht nur den Rotstift an, sondern erhöht auch die Einnahmen. Im ersten Jahr der Reform, 2027, kommen auf diese Weise 3,9 Milliarde Euro zusammen. 2030 wird mit fast 4,6 Milliarden Euro gerechnet.
Am meisten Geld spült die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Besserverdienende um vermutlich 300 Euro im Monat oder 3600 Euro im Jahr in die Pflegekassen. Das ist die Schwelle, bis zu der auf die Bruttolöhne der Pflegebeitrag erhoben wird. Das bringt den Berechnungen zufolge 1,6 bis 1,8 Milliarden Euro an frischem Geld ein.
Erstmals sollen Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auf Minijobs bis zu 603 Euro im Monat anfallen. Zu entrichten sind die Abgaben ausschließlich von den Arbeitgebern. Sie bringen dafür künftig 1,2 Milliarden Euro im Jahr auf.
Kinderlose Pflegeversicherte müssen nach Warkens Plänen künftig noch stärker in die Tasche greifen als ohnehin schon. Ihr Zuschlag auf den allgemeinen Satz von 3,6 Prozent steigt von 0,6 auf 0,7 Punkte. Den Zuwachs trägt das Kassenmitglied allein, der Arbeitgeber wird verschont. Die Pflegekassen erhoffen sich davon in jedem Jahr Zusatzeinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro.
Von 2028 an wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten eingeschränkt. Sie gilt nur noch für Rentner und Personen mit behinderten Kindern oder solchen bis zu sieben Jahren oder dann, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Für alle anderen Lebenspartner muss der Hauptversicherte einen Beitragszuschlag von 0,52 Punkten aufbringen. Als Elternteil mit einem Kind zahlt er somit künftig 4,12 statt 3,6 Prozent bis zu (neuen) Bemessungsgrenze.





