
Bundesverfassungsgericht: Keine „Höchstgeschwindigkeit“ für Gesetze
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Thomas Heilmann gegen das umstrittene Heizungsgesetz abgewiesen und entschieden, dass das Grundgesetz keine allgemeine „Höchstgeschwindigkeit“ für Gesetzgebungsverfahren vorgibt. Die Richter betonten, entscheidend sei die Möglichkeit zur parlamentarischen Willensbildung.




