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Verfassungsschutz darf AfD Bayern beobachten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz erlaubt. Die Partei hatte erfolglos dagegen geklagt. Das Gericht sah keine Gründe für eine Berufung, da die rechtlichen Voraussetzungen geklärt seien.
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FAZ