Polizist verliert Anspruch auf Einstellung in den gehobenen Dienst wegen AfD-Mandat
Ein Berliner Polizist wurde von der Einstellung in den gehobenen Kriminalpolizeidienst ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Berlin begründete dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue aufgrund seiner Tätigkeit als AfD-Fraktionsvorsitzender und mangelnder glaubhafter Distanzierung von der Partei.












