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Bundesrat will Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen
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Bundesrat will Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen

Auf einen Blick

  • Der Bundesrat unterstützt einen Vorschlag Hessens, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
  • Bei Zustimmung des Bundestags drohen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe, wenn die Tat antisemitische Gewalt fördert.
  • Staatsrechtler warnen vor Einschränkung der Meinungsfreiheit.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Der Bundesrat hat einem Vorschlag Hessens zugestimmt, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Dies soll die Meinungsfreiheit nicht einschränken, wie Hessens Justizminister betonte.

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Der Bundesrat will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Eine Mehrheit der Länder stimmte im Bundesrat für einen entsprechenden Vorschlag Hessens. Demnach sollen Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Der Bundestag wird sich nach der Sommerpause mit dem Vorhaben auseinandersetzen.

Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschehe, die geeignet sei, »die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern«, hieß es. Zuvor hatten Staatsrechtler das Vorhaben kritisiert. Sie sehen die Meinungsfreiheit gefährdet. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) wies den Vorwurf in der Sitzung zurück. Der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen die Meinungsfreiheit und nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung. Die vorgeschlagene Änderung sei »rechtlich geboten und auch politisch notwendig«.

Bislang ist im Gesetz keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel oder eines anderen Staates verankert. In der Begründung des Antrags hieß es, Strafvorschriften zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten beziehungsweise dem Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen seien nicht in allen Fällen ausreichend.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Der Bundestag wird den Gesetzesvorschlag nach der Sommerpause beraten und abstimmen.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wie wird der Bundestag den Vorschlag bewerten?
  • Welche genauen Formulierungen werden als strafbar gelten?

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