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Bundesregierung plant weitreichende Reform der deutschen Geheimdienste
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Bundesregierung plant weitreichende Reform der deutschen Geheimdienste

Auf einen Blick

  • Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der deutschen Geheimdienste, um deren Befugnisse angesichts der russischen Bedrohung zu erweitern.
  • Geplant sind aktive Eingriffe wie das Stören von Infrastrukturen und die Verbreitung von Falschinformationen, insbesondere im Cyberraum.
  • Eine stärkere Kontrolle durch einen neuen Unabhängigen Kontrollrat soll dem entgegenwirken.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Die Reform der deutschen Geheimdienste erfolgt aufgrund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und einer verschärften Sicherheitslage durch russische Bedrohungen und Cyberangriffe.

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Berlin. Die Bundesregierung hat angesichts der russischen Bedrohung eine weitreichende Reform der deutschen Geheimdienste auf den Weg gebracht. Damit sollen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) künftig etwa aktive Eingriffe zur Bekämpfung von Angreifern erlaubt werden, wie aus einem der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervorgeht. Erstmals sollen die Dienste etwa die Infrastruktur von Angreifern stören oder gezielt Falschinformationen verbreiten können.

Mit den neuen Rechten sollen die Dienste künftig nicht mehr nur aufklären, sondern bei besonderen Bedrohungen auch verdeckt eingreifen dürfen. Insbesondere im Cyberraum sollen die Fähigkeiten erweitert werden.

So sollen die Dienste unter engen Voraussetzungen auch auf informationstechnische Systeme von Angreifern zugreifen dürfen, um deren Infrastruktur und Vorgehen aufzuklären. Die neuen, abgestuften Befugnisse werden an ebenfalls neue Bedrohungskategorien wie „erheblich beobachtungsbedürftig“ oder „besonders erheblich beobachtungsbedürftig“ geknüpft.

Neu geregelt wird auch der Einsatz von Staatstrojanern zur Online-Durchsuchung und zur Überwachung der Telekommunikation an der Quelle (Quellen-TKÜ). Zudem werden die Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Leuten) detaillierter gefasst. Ausnahmen sollen künftig etwa den Einsatz von Minderjährigen ab 16 Jahren zur Aufklärung schwerster Bedrohungen ermöglichen.

Hintergrund der Reform sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber eine präzisere Regelung der Befugnisse und der Kontrolle der Dienste aufgegeben hatte. Die Regierung verweist zudem auf eine verschärfte Sicherheitslage, insbesondere durch Cyberangriffe und hybride Einflussnahme aus dem Ausland.

Als Gegengewicht sollen die Kontrolle über die Dienste neu geordnet und gestärkt werden. Geplant ist die Schaffung eines neuen Unabhängigen Kontrollrates (UKRat) als oberste Bundesbehörde. Dieser soll die Aufgaben der bisherigen G10-Kommission zur Genehmigung von Abhörmaßnahmen sowie die datenschutzrechtliche Kontrolle der operativen Tätigkeiten übernehmen. Ein mit Richtern besetztes Gremium innerhalb des Rates muss besonders eingriffsintensive Maßnahmen künftig vorab genehmigen.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Die Reform wird zu einer Anpassung der operativen Taktiken der deutschen Geheimdienste führen.

    Wahrscheinlich · Mittelfristig

  • Die Schaffung des Unabhängigen Kontrollrats wird die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Dienste erhöhen.

    Wahrscheinlich · Mittelfristig

Offene Fragen

  • Wie werden die neuen Befugnisse genau ausgestaltet?
  • Wie effektiv ist die geplante Kontrolle durch den UKRat?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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