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Bundesverfassungsgericht kann überhastete Gesetzgebung nicht verhindern
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Bundesverfassungsgericht kann überhastete Gesetzgebung nicht verhindern

Auf einen Blick

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es kein „Tempolimit“ für die Gesetzgebung gibt, auch wenn Gesetze überhastet verabschiedet werden.
  • Dies stärkt die Regierungskoalition, schützt aber nicht vor schlechten Gesetzen.
  • Die Ampelkoalition stand wegen ihrer beschleunigten Gesetzgebung, wie beim Heizungsgesetz, in der Kritik.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Die Ampelkoalition stand wegen ihrer beschleunigten Gesetzgebung, insbesondere beim Gebäudeenergiegesetz, in der Kritik, was zu einer Klage führte.

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Das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) brachte das Fass zum Überlaufen. Die Ampelkoalition stand im Sommer 2023, als der CDU-Abgeordnete Heilmann gegen das Gesetz wegen seiner Meinung nach überhasteter Lesungen in Karlsruhe klagte, schon lange im Ruf, die Gesetzgebung auf unzulässige Weise zu beschleunigen.

Das betraf nicht nur die Abgeordneten im Bundestag, sondern auch den Bundesrat und die Verbände und Sachverständigen. Die erfuhren allzu oft erst über Nacht, wozu sie Stellung nehmen sollten. Das ist bis heute so geblieben. Der Ärger darüber ist berechtigt.

Damals ging die Hektik der Gesetzgebung so weit, dass die damalige Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mehrfach protestierte, auch öffentlich. Auch Ministerpräsidenten beklagten sich über die Berliner Dampfwalze, ohne Erfolg. Die Eilentscheidung aus Karlsruhe zum Heizungsgesetz bremste die Ampellokomotive. Das war eine absehbare Entwicklung.

Zeitlich und inhaltlich überhastet

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP scheiterte auch daran. Denn das Heizungsgesetz war nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich überhastet. Das eine hing mit dem anderen zusammen. Fristen in der Gesetzgebung, die regelmäßig von der Ampelkoalition im Bundestag unterlaufen wurden, haben hier ihren Sinn – abgesehen von der Freiheit des Abgeordneten, seinem Auftrag gerecht werden zu können.

Karlsruhe baute seine Eilentscheidung auf diesen letzten Punkt, der sich aus dem Grundgesetz ableitet und befürchten ließ, dass Heilmann im Zweifel recht haben könnte. Das Gesetz musste deshalb von Juli 2023 auf den September verschoben werden.

Im Hauptsacheverfahren kam Karlsruhe nun zu einem anderen Schluss. Die Frage des Gerichts in der mündlichen Verhandlung im Februar, ob es ein „Tempolimit“ im Gesetzgebungsverfahren geben könne, wurde somit verneint. Das Grundgesetz gebe eine solche Grenze nicht vor. Oder mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht kann nicht verhindern, dass Gesetze überhastet gemacht werden, was dazu führen kann, dass es schlechte Gesetze sind.

Karlsruhe stärkt die Möglichkeiten der Regierungsfraktionen

Die Rechte der Abgeordneten, insbesondere die der Opposition, mögen also berührt sein, wenn die Fraktionen der Regierungskoalition Gesetze „durchpeitschen“. Verletzt werden sie erst, wenn der öffentliche Austausch von Argumenten unmöglich wird und damit die Arbeit der Abgeordneten untergraben wird. Karlsruhe stärkt damit die Möglichkeiten der Regierungsfraktionen, schützt aber vor Torheit nicht.

Dazu mag die Tatsache beigetragen haben, dass der zuständige Senat in der Zwischenzeit zur Hälfte neu besetzt wurde und schon die Eilentscheidung nicht einhellig erfolgt war. Dass nicht jede Klage in dieser Richtung Erfolg hat, mussten auch die Grünen kürzlich erleben. Ihr Eilantrag, dem eine ganz ähnliche Konstellation wie der Heilmann-Klage zugrunde lag, wurde abgewiesen.

Auch da ging es um ein umfangreiches Gesetz, das Gesetz zur Reform der Krankenkassen aus dem Gesundheitsministerium Nina Warkens (CDU). Binnen kurzer Frist waren Anfang Juli auf knapp 300 Seiten des Gesetzes Änderungen angebracht worden. Es vergingen nur fünf Tage vom Augenblick, da die Änderungen publik wurden, bis zur Verabschiedung im Bundestag. Beim Heizungsgesetz ging es nur um knapp 100 Seiten. Allerdings vergingen zwischen der Vorlage der Änderungsanträge und den abschließenden Lesungen im Bundestag damals nur 72 Stunden.

Offene Fragen

  • Wie wird die Koalition ihren Gesetzgebungsprozess anpassen?
  • Welche Auswirkungen hat dies auf die Qualität zukünftiger Gesetze?
  • Wird die Opposition neue Wege finden, um überhastete Gesetze anzufechten?

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This article was originally published by FAZ.

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