EU führt Zoll auf Sendungen unter 150 Euro ein
Auf einen Blick
- Die EU hat die Zollfreiheit für Sendungen unter 150 Euro abgeschafft.
- Künftig fallen pauschal drei Euro pro Warengruppe an, die Händler an Verbraucher weitergeben können.
- Dies betrifft vor allem günstige Produkte aus Asien.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Die EU hat die Zollfreiheit für Sendungen unter 150 Euro abgeschafft, um den heimischen Einzelhandel zu schützen und Steuereinnahmen zu erhöhen. Dies betrifft vor allem günstige Importe aus Asien.
Millionen Pakete mit Online-Schnäppchen von Temu, Shein und anderen Anbietern aus Asien kommen täglich in der EU an. Bislang waren Sendungen bis 150 Euro zollfrei. Damit ist nun Schluss.
Ob Mode, Ladekabel oder Spielzeug: Wer günstige Waren außerhalb der EU bestellt, zahlt künftig Zoll. Bislang galt eine Ausnahme für Lieferungen mit einem Wert von unter 150 Euro. Diese Regelung endet nun. Verbraucher müssen sich auf höhere Kosten einstellen.
Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal drei Euro berechnet. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt drei Euro Zoll fällig. Kommt zum Beispiel ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden drei weitere Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt sechs Euro.
Drei Euro fallen schnell ins Gewicht
Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die EU-Kommission erklärt. Die Händler können die Zollpauschale aber an den Verbraucher weiterreichen – und gerade bei sehr günstigen Produkten kann dies ins Gewicht fallen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt.
E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes rechnet nicht damit, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen. »Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen.« Die Kosten landeten also überwiegend bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI geht davon aus, dass die »zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben« werden, »denn gerade bei sehr niedrigpreisigen Artikeln ist der Spielraum begrenzt«.
Der deutsche Zoll rät Verbrauchern, vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers zu prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist. In der Regel kümmere sich die Post oder der Kurierdienst um die Zollabwicklung und gehe für Einfuhrabgaben in Vorleistung.
Erst mal für zwei Jahre geplant
Kunden in Europa bestellen massenweise günstige Produkte im Ausland. Dies setzt den hiesigen Einzelhandel unter Druck – mehr dazu hier. Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an. Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Auf sie wurde kein Zoll erhoben. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen kamen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Preise für Produkte von Temu und Shein steigen.
Wahrscheinlich · Kurzfristig
Verbraucher passen Kaufverhalten an.
Möglich · Mittelfristig
Offene Fragen
- Wie stark steigen die Preise tatsächlich?
- Wie reagieren die Händler langfristig?
- Wie wird die Regelung durchgesetzt?




