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EU-Verpackungsverordnung zwingt Kleinhändler zum Verkaufsstopp
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FAZvor 5 StundenBusiness2 Min. LesezeitGermany

EU-Verpackungsverordnung zwingt Kleinhändler zum Verkaufsstopp

Strengere Auflagen durch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) führen dazu, dass immer mehr kleine Händler den Versand ins EU-Ausland einstellen.

Auf einen Blick

  • Wegen der neuen EU-Verpackungsverordnung und der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) stellen zahlreiche Kleinunternehmen den Versand ins EU-Ausland ein.
  • Die komplexen Registrierungs- und Meldepflichten in jedem Zielland überfordern kleine Händler.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Die EU-Verpackungsverordnung schreibt umfassende Registrierungs- und Meldepflichten für Verpackungen vor.

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Die Töpferin hat sich in den vergangenen Jahren mit originellen Designs und hoher Qualität einen guten Namen gemacht. Sie verkauft ihre selbst hergestellten Waren in einem kleinen Laden, auf Märkten und über ihren Instagram-Auftritt weltweit. Seit Mitte August versendet sie allerdings nicht mehr von ihrem Sitz in Süddeutschland ins EU-Ausland.

Der Grund sind nicht etwa gestiegene Portokosten oder andere Misslichkeiten. Es ist vielmehr die EU-Verpackungsverordnung, die nunmehr vorschreibt, dass selbst der kleinste Kleinhändler in jedem einzelnen Land, in das er auch nur ein einziges Paket an Endkunden versendet, umfassenden Registrierungs- und Meldepflichten unterliegt.

Das Monster heißt „Extended Producer Responsibility“ (EPR), also auf Deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung. In jedem belieferten Mitgliedstaat muss ein EPR-Bevollmächtigter ernannt werden, der wiederum Einträge in nationale Herstellerregister ebenso vorzunehmen hat wie Verpackungsmengen aufgeschlüsselt nach Verpackungsmaterial zu melden. Obendrauf setzt die EU weitere Verpflichtungen, unter anderem die Erstellung von Dokumentationen und Nachweisen.

Die Töpferin, die gerade einmal sich und ihre Familie ernährt und dabei ohnehin nur bescheidene Umsätze verzeichnet, macht das, was der gesunde Menschenverstand nahelegt: Sie liefert nicht mehr ins EU-Ausland. Auf Instagram kündigen das derzeit Tausende von kleinen Läden an. So ist das mit der EU, denkt mancher: Wenn es nichts Sinnvolles mehr zu tun gibt, muss man in die tiefsten Details des Wirtschaftslebens gehen und sich neue Regulierungen, Nachweispflichten und Vorschriften ausdenken, damit die EU-Bürokraten ihren Job behalten.

Man quält die Produktiven, sagen Kritiker, weil man andernfalls selbst unproduktiv würde. Hieß es früher, die EU stehe für freien Warenverkehr und den stärksten Binnenmarkt der Welt, wird heute aus dem banalen Versandkarton ein Bürokratiemonster. Den Händlern klingen dann wohl noch die berühmten Worte eines ehemaligen Kinderbuchautors in den Ohren: „Dann sind die nicht insolvent automatisch, aber sie hören vielleicht auf zu verkaufen.“

Genau das tun sie nun, sie hören auf zu verkaufen, jedenfalls ins EU-Ausland. Die Europäische Kommission geht immer wieder von dem Irrglauben aus, nur sie verfüge über allein selig machende Wahrheiten und könne Menschen und Unternehmen mit immer rigideren Vorschriften in eine bestimmte Richtung drängen. Gesunder Menschenverstand lässt sich aber nicht verbieten. Was die Händler im Kleinen machen, macht übrigens die Industrie schon länger im Großen und wandert ab.

Offene Fragen

  • Wie reagiert die EU-Kommission auf den Boykott der Kleinhändler?
  • Gibt es Erleichterungen für Kleinstunternehmen?

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This article was originally published by FAZ.

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