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Ex-UN-Botschafter Heusgen kritisiert Bundesregierung nach Scheitern bei Sicherheitsrat-Kandidatur
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Ex-UN-Botschafter Heusgen kritisiert Bundesregierung nach Scheitern bei Sicherheitsrat-Kandidatur

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Der frühere deutsche UN-Botschafter Christoph Heusgen sieht eine Mitverantwortung der Bundesregierung für das Scheitern Deutschlands bei der Kandidatur für einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. „Wir haben, nachdem wir zum letzten Mal im Sicherheitsrat waren, 19/20, uns erstmal zurückgelehnt und diese Werbekampagne nicht so intensiv betrieben, wie wir es hätten machen müssen“, sagte Heusgen im RBB-Inforadio. „Wir sind dann im letzten Jahr eingestiegen, massiv eingestiegen, aber da waren eben viele Stimmen schon vergeben.“

Deutschland scheiterte mit seiner Kandidatur für einen Sitz im mächtigen Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Im ersten Wahlgang unterlag die Bundesrepublik in New York Portugal und Österreich. Deutschland war bisher sechsmal im Sicherheitsrat vertreten, zuletzt 2019 und 2020, fiel aber bei einer Kandidatur laut Diplomaten bisher noch nie durch.

Der Diplomat sieht zudem die Unterstützung Israels durch Deutschland als mögliche Ursache. „Diese Ansetzung doppelter Standards, das ist uns leider dann auch jetzt vorgeworfen worden“, sagte er. Diese hätten wohl „auch einen Beitrag geleistet dazu, dass wir eben nicht gewählt worden sind.“

Kritiker halten der Bundesregierung vor, sich beim Gaza-Krieg Vorwürfen anderer Staaten nicht angeschlossen zu haben, dass Israel völkerrechtswidrig vorgehe. Vertreter der Bundesregierung entgegneten, man habe Israel immer wieder zum Schutz der Zivilbevölkerung aufgerufen.

„Relativierung des Völkerrechts hat uns Glaubwürdigkeit gekostet“

Im „Spiegel“ legte Heusgen, der außen- und sicherheitspolitischer Berater der Bundeskanzlerin Angela Merkel war, mit seiner Kritik an Kanzler Merz nach: „Die Relativierung des Völkerrechts hat uns Glaubwürdigkeit und Stimmen gekostet“, sagte er. Heusgen riet der Bundesregierung, viel mehr auf jene Stimmen aus Israel zu hören, „die sagen, gerade wegen der großen historischen Verantwortung muss Deutschland die israelische Regierung sehr viel stärker anhalten, sich nach dem Völkerrecht zu richten. Ich denke, es ist höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung das noch einmal grundsätzlich überlegt“.

Um die Aktionen anderer Staaten zu beurteilen, solle die Bundesregierung ins Grundgesetz schauen, egal ob es um die USA gehe oder andere. Heusgen führte aus: Artikel 25 sagt: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts.“ Deutschland solle das Völkerrecht nicht relativieren, sondern sich immer an seinen Prinzipien orientieren.

Gerade in Bezug auf die Politik von US-Präsident Trump riet Heusgen dazu, immer abgestimmt mit den europäischen Partnern zu reagieren. Beim Streit der USA mit Dänemark wegen Grönland habe sich gezeigt: „Wenn die EU geschlossen auftritt, ist sie ein Machtfaktor. Wir sollten auf nationale Alleingänge verzichten. Und wir sollten unsere eigenen Positionen stärker hinterfragen, wenn eine gemeinsame Haltung daran scheitert, dass andere auf den Prinzipien des Völkerrechts beharren.“

Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley (SPD), drängt derweil für die Zukunft auf einen gemeinsamen EU-Sitz in dem Gremium. Dies wäre „ein logischer nächster Schritt auf dem Weg zu mehr europäischer Handlungsfähigkeit“, sagte Barley den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

„Die entscheidende Frage ist, ob Europa mit einer Stimme spricht, um global einen demokratischen und regelbasierten Einfluss auszuüben“, sagte dazu Barley. Voraussetzung für einen gemeinsamen EU-Sitz wäre allerdings nach ihren Worten, dass die EU „außen- und sicherheitspolitisch stärker integriert ist“.

Dem UN-Sicherheitsrat gehören die ständigen Mitglieder USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien sowie jeweils für zwei Jahre zehn nicht-ständige Mitglieder an. Diese Plätze werden nach Regionalgruppen von der UN-Vollversammlung vergeben. Deutschland gehört ebenso wie Portugal und Österreich und die meisten weiteren EU-Mitglieder zur Gruppe der „westeuropäischen und anderen Staaten“. EU-Mitglieder, die früher zum sowjetischen Einflussbereich zählten, werden hingegen bei den Vereinten Nationen aus historischen Gründen der Gruppe der osteuropäischen Staaten zugerechnet.

This article was originally published by Die Welt.

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