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Gericht verurteilt Google: Fakeshop-Anzeige kostet den Konzern
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Spiegel Netzweltvor 1 StundeRecht2 Min. LesezeitGermany

Gericht verurteilt Google: Fakeshop-Anzeige kostet den Konzern

Ein deutsches Gericht hat Google wegen eines Fakeshop-Angebots haftbar gemacht. Der Konzern muss für den Schaden eines Nutzers einstehen.

Auf einen Blick

  • Ein deutsches Gericht hat Google verurteilt, weil der Konzern eine Fakeshop-Anzeige prominent ausgespielt hatte.
  • Der Nutzer hatte auf eine Google-Anzeige reagiert und sein Geld verloren.
  • Google muss nun für den Schaden einstehen.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Der Digital Services Act (DSA) der EU verpflichtet große Online-Plattformen, strengere Prüfungen für Anzeigen durchzuführen.

Schriftgröße

Da der Konzern keine Klageerwiderung eingereicht hatte, akzeptierte das Gericht demnach die Schilderung des Klägers. Der hat laut des Urteils auf eine Google-Anzeige reagiert, bei der ein besonders günstiger Fahrradträger für das Auto angeboten wurde. Doch die angeblich in Stuttgart ansässige Firma entpuppte sich als betrügerischer Fakeshop, der gar kein Produkt lieferte. Das Geld war weg. Google muss in dem Fall nun für den Schaden einstehen, weil der Konzern laut Überzeugung des Gerichts seine Sorgfaltspflichten nicht hinreichend erfüllt habe. Laut Klage soll der Shop für Google als betrügerisches Angebot erkennbar gewesen sein. Dennoch sei die Anzeige weiterhin prominent oberhalb der Suchergebnisse ausgespielt worden. Konkrete Hinweise auf Betrug Zwar gesteht das Gericht zu, dass die Betrugserkennung nicht perfekt sein könne. In diesem Fall habe Google aber konkrete Hinweise ignoriert. Wegen der prominenten Platzierung der Anzeige und des bekannten Risikos durch Fakeshops sei eine vertiefte Prüfung angemessen gewesen, die jedoch offenbar ausgeblieben war. Das Gericht beruft sich dabei zum einen auf deutsche Gesetze, zum anderen auf den europäischen Digital Services Act, der für besonders große Plattformen gesteigerte Prüfungspflichten vorsieht. Nach Angaben von Kläger-Anwalt Sven Galla handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung in Deutschland, mit der ein Suchmaschinenbetreiber für den Schaden eines Nutzers haftet, der auf ein beworbenes Fakeshop-Angebot hereingefallen ist. Allerdings handelt es sich nur um eine Einzelfallentscheidung. Auf Anfrage des SPIEGEL erklärte Google: »Wir halten die Entscheidung für fehlerhaft und wir prüfen rechtliche Schritte dagegen.« Google ließ eine kurzfristige Anfrage des SPIEGEL zu dem Urteil zunächst unbeantwortet. Die Plattformen betonen grundsätzlich, dass ihre Sicherheitssysteme einen großen Teil der Betrugsversuche noch vor Veröffentlichung aus dem Verkehr zögen. Ob die Plattformen ihre Pflichten nach dem Digital Services Act erfüllen, ist Gegenstand mehrerer Verfahren der EU-Kommission. Viele Amazon-Käufer ärgert, dass die Trefferlisten mit Angeboten von Billigshops aus China zugemüllt sind. Eine Browser-Erweiterung verspricht Abhilfe. Mehr dazu lesen Sie hier. Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde um eine Stellungnahme von Google ergänzt.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Google wird rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einleiten.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen

Offene Fragen

  • Wie wird Google auf die Entscheidung reagieren?
  • Welche Auswirkungen hat dies auf die Zukunft der Online-Anzeigen?

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This article was originally published by Spiegel Netzwelt.

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