Kabinett beschließt Reform für Nachrichtendienste nach versuchtem Anschlag
BND und Verfassungsschutz sollen künftig nicht nur sammeln, sondern aktiv eingreifen dürfen – inklusive Hackbacks und Wohnungsdurchsuchungen.
Auf einen Blick
Nach einem versuchten Anschlag am Flughafen Leipzig hat das deutsche Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der BND und Verfassungsschutz weitreichende neue Befugnisse wie aktive Gegenangriffe und Wohnungsdurchsuchungen einräumt.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Nach dem versuchten Anschlag am Flughafen Leipzig hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste beschlossen.
Als hätte es noch eines Beweises bedurft, dass Deutschland unzureichend geschützt ist gegen hybride Angriffe: Der versuchte Anschlag auf den Flughafen Leipzig hat es abermals vor Augen geführt. Das soll sich jetzt ändern. Am Mittwoch hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die deutschen Nachrichtendienste mit einer Fülle neuer und schlagkräftiger Instrumente ausstatten soll.
Dass der Entwurf eine Woche nach dem Vorfall von Leipzig im Kabinett liegt, ist Zufall. Aber die Befürworter, allen voran Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dürften sich bestätigt sehen. Und Kritiker finden sich erstaunlich wenige angesichts dessen, wie weitreichend die Pläne sind. Dass die Sicherheit Deutschlands von inneren und äußeren Feinden bedroht ist, stellt im Grunde niemand infrage.
Der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz sollen nach dem Willen von Dobrindt und des Kanzleramts künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern auf Grundlage ebendieser Informationen aktiv tätig werden dürfen. Das ist ein Paradigmenwechsel. Seit Gründung der Dienste galt die Devise, wer sammelt, mitschaut und mithört, darf nicht selbst eingreifen und seine Informationen auch nur in ausgewählten Fällen an die Polizei weitergeben. Das war eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus, um die totale Überwachung zu verhindern.
In der Praxis führte es aber dazu, dass vor allem der Verfassungsschutz regelmäßig zugucken musste, ohne einschreiten zu dürfen. Ein Beispiel, das in Sicherheitskreisen erzählt wird: Wenn der Verfassungsschutz einen Rechtsextremisten beobachtet und sieht, wie dieser ohne Waffe einen Synagogenbesucher zusammenschlägt, dann darf die Behörde das nicht einfach der Polizei melden.
Eindringen in private Wohnungen möglich
Sollte die Reform wie geplant den Bundestag passieren, hätten der Verfassungsschutz und der BND deutlich mehr Handlungsspielraum. Vor allem die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes sind für deutsche Bürger bedeutsam. Die Onlinedurchsuchung wird deutlich erleichtert; künftig sollen die Behörden nicht erst nach einer Tat Aufnahmen von Tatorten und Treueschwüre auf Smartphones von Tätern finden. Zur besseren Datenanalyse soll auch Künstliche Intelligenz eingesetzt werden. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen unter Voraussetzungen außerdem private Wohnungen betreten dürfen, um etwa elektronische Geräte zu manipulieren.
Unter dem Stichwort „Schutzmaßnahmen“ stecken außerdem viele Möglichkeiten des aktiven Eingreifens: Der Bundesnachrichtendienst soll sich künftig Cyberangriffen nicht mehr schutzlos ausgeliefert sehen, sondern diese Angriffe aktiv kontern dürfen, Stichwort Hackback. Auch ist erlaubt, Tatmittel zu manipulieren. Wenn also etwa der BND Kenntnis von einer Drohnenfabrik in Russland haben sollte und vermutet, dass diese Drohnen gegen Deutschland eingesetzt werden, könnte er diese mit technischen Maßnahmen unschädlich machen. Voraussetzung: Die Maßnahmen dürfen nicht gegen Leib und Leben gehen. Und es muss vorab festgestellt worden sein, so steht es im Gesetzentwurf, dass eine besondere Bedrohung vorliegt, ein Angriff fremder Mächte.
Dass eine solche permanente Bedrohung etwa von Russland ausgeht, daran besteht kein Zweifel. Das sagte Sonja Eichwede, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die SPD. Deutschland sieht sich seit Jahren einer Reihe hybrider Attacken ausgesetzt, die von den Sicherheitsbehörden Russland zugeschrieben werden. Im Falle des Bomben-Drohnenvorfalls in Leipzig ist das zwar offiziell noch nicht geschehen, in den Sicherheitsbehörden wird aber davon gesprochen, dass Muster zu erkennen seien, die auf Russland hindeuteten.
Reicht der Unabhängige Kontrollrat?
Angenommen, die deutsche Bundesregierung würde Russland für den Vorfall in Leipzig verantwortlich machen – könnte der BND auf Grundlage der Reform schlagkräftiger reagieren? Ja, Abschreckung wäre auf jeden Fall möglich. Es ist sogar politisch gewünscht, dass den russischen Geheimdiensten und anderen, die in Deutschland tätig sind, klargemacht wird, dass in Deutschland wahrgenommen wird, was sie tun – und dass das nicht hingenommen wird. Etwa, indem Tatmitteln manipuliert werden oder in Abläufe in Fabriken durch Umcodierung eingegriffen wird.
Durch die Reform wird auch die Kontrollstruktur vereinheitlicht. Die Bundesregierung findet, dass sie dadurch gestärkt wird. Der Unabhängige Kontrollrat, der schon jetzt die Maßnahmen des BND überprüft, wird nun zur entscheidenden Kontrollinstanz sowohl für BND als auch Verfassungsschutz. Der Kontrollrat ist eine Oberste Bundesbehörde und mit erfahrenen Richtern besetzt. Im Zuge der Reform soll er mehr Personal bekommen; seine Mitglieder werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium gewählt. Damit BND und Verfassungsschutz von ihren weitreichenden Befugnissen Gebrauch machen dürfen, muss der Kontrollrat jeweils vorab eine spezifische Gefährdung feststellen. In Ausnahmefällen dürfen die Dienste auch ohne Genehmigung tätig werden, die muss dann aber innerhalb von drei Tagen nachträglich eingeholt werden.
Kritikern reicht das angesichts der Fülle der neuen Befugnisse nicht. Die Bundesdatenschutzbeauftragte beklagte, dass die Rechte von Betroffenen eingeschränkt würden. Der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki sagte, die Ausweitung von Befugnissen bringe auch immer die Möglichkeit von Missbrauch mit sich.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste.
Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten
Offene Fragen
- Wird der Bundestag den Entwurf in der vorliegenden Form annehmen?
- Wie reagiert Russland auf mögliche Hackbacks des BND?






