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Lufthansa darf nicht mehr mit CO2-Reduktion durch SAF werben
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Lufthansa darf nicht mehr mit CO2-Reduktion durch SAF werben

Auf einen Blick

  • Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Lufthansa nicht mehr mit der direkten CO2-Reduktion durch nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) bei Buchung werben darf.
  • Die Werbung gilt als irreführend, da der genaue Einsatzzeitpunkt von SAF unklar bleibt.

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Warum es wichtig ist

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Lufthansa nicht mehr mit der direkten CO2-Reduktion durch nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) bei Buchung werben darf, da dies als irreführend gilt.

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Berlin. Die Lufthansa hat vor Gericht erneut eine Niederlage erlitten und darf nicht mit bestimmten Aussagen für umweltfreundliches Fliegen werben.

Die Airline darf die Kundschaft nicht mehr damit locken, dass sie ihre „flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren“ könne, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Köln zu einem Urteil vom Mittwoch (Az. OLG Köln 6 U 68/25).

Es handele sich um unlautere Werbung, die den Verbraucher irreführe und eine wesentliche Information vorenthalte, nämlich den genauen Zeitpunkt, wann SAF zum Einsatz komme.

Nachhaltige Flugkraftstoffe sind ein wichtiger Baustein, um Emissionen in der Luftfahrt zu senken.

In der Praxis ist es bei den meisten Airlines so, dass man einen Aufpreis zahlt, den die Fluglinie nutzt, um SAF zu kaufen. Dieses ist deutlich teurer als herkömmliches Kerosin. Das SAF wird aber nicht unbedingt beim gebuchten Flug getankt, sondern – oft zeitlich verzögert – im Netz der Airline oder an einem anderen Flughafen eingesetzt.

Offene Fragen

  • Wird Lufthansa die Werbung ändern?
  • Welche Airlines sind betroffen?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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