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ZurückSachsen will Straftatbestand der Politikerbeleidigung abschaffen
Sachsen will Straftatbestand der Politikerbeleidigung abschaffen
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Die Welt3.6.2026Politik1 Min. LesezeitGermany

Sachsen will Straftatbestand der Politikerbeleidigung abschaffen

Auf einen Blick

  • Sachsen plant die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung.
  • Justizministerin Geiert (CDU) will einen entsprechenden Antrag bei der Justizministerkonferenz einbringen, da der Paragraph 188 Angriffe nicht effektiv verhindert.

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Sachsen will den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abschaffen. Das hat Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU) gegenüber dem Magazin „Stern“ angekündigt. Sie wolle einen entsprechenden Antrag nächste Woche bei der Justizministerkonferenz einbringen.

„Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich“, sagte die CDU-Politikerin. Der einschlägige Paragraf 188 habe bisher keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger effektiv verhindert.

In dem Antrag wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgefordert, eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte zu prüfen. Als Alternative könne auch der Tatbestand der Politikerbeleidigung auf jene Äußerungen begrenzt werden, die geeignet seien, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“.

Schwerwiegende Beleidigungen könnten dann weiterhin über den allgemeinen Tatbestand geahndet werden. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung schüre aber bei vielen Menschen die Sorge, dass „eine polemische Auseinandersetzung“ in der politischen Debatte nicht mehr möglich sei.

Hubig hatte sich zurückhaltend zu Forderungen einer Abschaffung gezeigt und darauf verwiesen, dass Kommunalpolitiker geschützt werden müssten, die ehrenamtlich arbeiteten und regelmäßig wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen ausgesetzt seien.

Ein Amtsgericht in Heilbronn hatte jüngst einen Mann verurteilt, der Kanzler Friedrich Merz einen „Lügenfritz“ genannt hatte. Ein Regierungssprecher wies in Berlin am Mittwoch aber darauf hin, dass „der Bundeskanzler bisher in keinem Fall Strafantrag gestellt und auch keine Strafanzeigen erstattet“ habe. „Das Verfahren liegt ausschließlich in der normalen Gewaltenteilung in den Händen der Justiz und bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden“, betonte er.

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This article was originally published by Die Welt.

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