SPD-Chef Klingbeil fordert Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeige
Bundesfinanzministerium will Gesetzesänderung vorschlagen – Selbstanzeige soll nur noch strafmildernd wirken
Auf einen Blick
- SPD-Chef Lars Klingbeil fordert ein härteres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung.
- Die Selbstanzeige soll künftig bei höheren Beträgen nur noch strafmildernd, nicht mehr strafbefreiend wirken.
- 2024 wurden laut Bundesfinanzministerium 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt, davon 5154 nach Selbstanzeigen.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Die Selbstanzeige ermöglicht seit Jahren Straffreiheit bei Steuerhinterziehung, wenn sie vollständig und rechtzeitig erfolgt. Kritiker sehen darin einen Anreiz, bewusst Steuern zu hinterziehen und erst vor einer möglichen Entdeckung zu gestehen.
Niemand sollte darauf spekulieren, dass er straffrei ausgehe, wenn er Steuern hinterzogen habe und bei Gefahr der Entdeckung einfach eine Selbstanzeige erstatte, so Klingbeil. »Der Rechtsstaat muss hier durchgreifen. Denn die Milliardenschäden durch Steuerbetrug gehen zulasten von uns allen.«
2024: Tausende Verfahren nach Selbstanzeige eingestellt
Steuerhinterziehung wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen sind auch zehn Jahre möglich. Eine Selbstanzeige kann jedoch zur Straffreiheit führen, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig erfolgt, also bevor etwa eine Prüfung angekündigt oder die Tat bereits entdeckt ist. Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen dann nachgezahlt werden, bei höheren Beträgen kommen häufig Zuschläge hinzu, oder es gelten verschärfte Voraussetzungen.
Im Jahr 2024 wurden nach einer Statistik des Bundesfinanzministeriums insgesamt 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt, darunter 5154 Verfahren nach Selbstanzeigen, bei denen es um Steuerhinterziehung bis zu 25.000 Euro ging. In 36 Fällen von Selbstanzeigen, die höhere Summen betrafen, sei gegen eine zusätzliche Zahlung von der Strafverfolgung abgesehen worden, heißt es im Monatsbericht des Finanzministeriums aus dem November 2025.
Die Idee dahinter ist, dass Steuerbetrügern die Rückkehr zur Ehrlichkeit erleichtert werden soll. Im Bundesfinanzministerium wird dem Bericht zufolge jedoch beklagt, dass die bestehende Straffreiheit zu Fehlanreizen führe und dazu verleite, Steuern zu hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung per Selbstanzeige zu erklären.
»Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein«
Das Ministerium will den Angaben zufolge deshalb eine Gesetzesänderung vorschlagen, nach der die Selbstanzeige künftig »oberhalb bestimmter Schwellenwerte« nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirkt. Klingbeil sagte den Funke-Medien: »Wir schützen die, die sich an die Regeln halten. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein.«
Der Vorstoß ist dem Bericht zufolge Teil eines Aktionsplans, um Steuerkriminalität besser zu bekämpfen. Dazu gehöre auch, dass die Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern aufgerüstet werde. Daten der Finanzbehörden sollten künftig zentral auf einer Plattform gespeichert und mithilfe von künstlicher Intelligenz ausgewertet werden.
»Das Signal an Steuerhinterzieher muss sein: Versucht es erst gar nicht, wir erwischen euch«, sagte Klingbeil.
Union verlangt Sparvorschläge vom Bundesfinanzminister
Die schwarz-rote Koalition steht vor entscheidenden Tagen. Am Mittwoch will Klingbeil die Eckpunkte für den Haushalt 2027 und seine Planung für die Folgejahre ins Kabinett bringen.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Gesetzesentwurf zur Änderung der Selbstanzeige wird innerhalb der nächsten sechs Monate vorgelegt
Wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten
Haushaltsverhandlungen 2027 werden durch Sparauflagen der Union erschwert
Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen
Offene Fragen
- Wann genau soll die Gesetzesänderung in Kraft treten?
- Welche Schwellenwerte sind für die neue Regelung geplant?
- Wie wird die Effektivität der Sondereinheit gemessen?


