TotalEnergies will Windpark-Konzession zurückgeben und Entschädigung
Auf einen Blick
- TotalEnergies will die Konzession für das Offshore-Windparkprojekt NordseeEnergies 2 (NSE2) zurückgeben und fordert Entschädigung.
- Das Unternehmen hatte zuvor Pläne zur Rückgabe dementiert, prüft nun aber wegen Verzögerungen beim Netzanschluss einen Ausstieg.
KI-generierte Zusammenfassung
Noch vor Kurzem dementierte TotalEnergies Pläne zur Rückgabe eines Windparkprojekts. Nun sucht der Konzern nach Wegen, sich von der Konzession zu lösen – und fordert Entschädigung. 11.06.2026 - 15:11 Uhr Artikel anhören
Offshore-Windpark Riffgat: TotalEnergies hatte 2024 von der Bundesnetzagentur das Recht erhalten, das Projekt NSE2 zu entwickeln Foto: Sina Schuldt/dpa
Hamburg. Entgegen früheren Angaben will der französische Öl- und Gaskonzern TotalEnergies nun doch die Konzession für ein Windparkprojekt nordwestlich der Insel Helgoland zurückgeben und zudem eine Entschädigung erhalten. Gleichzeitig betonte das Unternehmen: „TotalEnergies hält weiterhin an der Entwicklung der übrigen Offshore-Wind-Konzessionen fest, die das Unternehmen besitzt.“
Der Konzern habe seine zwischen 2023 und 2025 erworbenen deutschen Offshore-Wind-Konzessionen wegen Verzögerungen beim Netzanschluss überprüft, teilte das Unternehmen mit. Im Anschluss habe es Gespräche mit den deutschen Behörden aufgenommen, um die Bedingungen für eine Rückgabe der Konzession für das Projekt NordseeEnergies 2 (NSE2) festzulegen. „Diese Gespräche waren bislang nicht erfolgreich.“
Noch vor rund drei Wochen hatte TotalEnergies Medienberichte als „Behauptungen“ zurückgewiesen, wonach der Konzern das Interesse an ersteigerten Flächen verloren und im Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) gedrängt habe, dass eine Möglichkeit zur Rückgabe von Flächen geschaffen werde. Damals erklärte TotalEnergies auf Anfrage, der Konzern wolle seine Offshore-Wind-Projekte in Deutschland realisieren.
Windenergie-auf-See-Gesetz sieht Rückgabe nicht vor
Nach früheren Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums dürfen Zuschläge dem Windenergie-auf-See-Gesetz zufolge nicht zurückgegeben werden. Wenn ein Käufer bestimmte Fristen nicht einhalte, müsse die Bundesnetzagentur aber einen Zuschlag widerrufen. Vertragsstrafen sind den Angaben zufolge möglich.







