Zweifel an Darstellung zu attackiertem Bahn-Mitarbeiter in Karlsruhe
Auf einen Blick
- Nach einem Vorfall in einem Regionalzug bei Karlsruhe, bei dem ein DB-Sicherheitsmitarbeiter lebensgefährlich verletzt wurde, gibt es Zweifel an der ursprünglichen Darstellung von Staatsanwaltschaft und Polizei.
- Ein Überwachungsvideo führte zur Ablehnung eines Haftbefehls gegen den Fahrgast, dessen Anwalt ihn als Opfer bezeichnet.
- Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Ein DB-Sicherheitsmitarbeiter wurde bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug bei Karlsruhe lebensgefährlich verletzt, was zu einer bundesweiten Diskussion führte. Die ursprüngliche Darstellung von Staatsanwaltschaft und Polizei wird jedoch durch ein Überwachungsvideo und die Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe in Frage gestellt.
Laut der Darstellung von Staatsanwaltschaft und Polizei in Karlsruhe war eine gewöhnliche Ticketkontrolle der Ausgangspunkt des Streits, der eskalierte, nachdem das Zugpersonal zwei Mitarbeiter der DB Sicherheit dazugeholt hatte. Der Fahrgast habe einen Sicherheitsmann nach ersten Erkenntnissen beleidigt, geschlagen und getreten, teilten die Ermittlungsbehörden mit. Während eines Gerangels habe dann die Zugtür nachgegeben und der Bahn-Mitarbeiter sei bei Tempo 120 durch einen Spalt kurz vor Ettlingen-Bruchhausen im Landkreis Karlsruhe aufs Gleisbett gefallen. Dabei habe er sich lebensgefährlich verletzt. Man habe Haftbefehl gegen den Fahrgast beantragt, gegen den wegen des Verdachts auf Körperverletzung ermittelt werde.
Doch lässt sich diese Darstellung, die bundesweit Schlagzeilen machte, so halten? Daran gibt es inzwischen einige Zweifel. Der Anwalt des vermeintlichen Gewalttäters sagt sogar: „Mein Mandant war das Opfer, nicht der Täter.“
Es war schon ungewöhnlich, dass der Antrag zum Haftbefehl gegen den Fahrgast abgelehnt wurde
Schon am vergangenen Wochenende passte eine Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe nicht so recht zu dem Bild, das die Staatsanwaltschaft zeichnete: Der Haftrichter lehnte nämlich den Antrag auf einen Haftbefehl ab. Mehr noch: Das Gericht begründete diesen Schritt sogar via Pressemitteilung – für ein Amtsgericht eher ungewöhnlich. Am Sonntag dann, die nächste Ungewöhnlichkeit, versammelten sich rund 200 Menschen auf dem Marktplatz in Karlsruhe, demonstrierten gegen die Amtsgerichtsentscheidung und riefen nach „Gerechtigkeit“. Gegenüber den Medien forderten Gewerkschaftsvertreter ein härteres Durchgreifen der Justiz zum besseren Schutz von DB-Mitarbeitenden.
Seine Entscheidung begründete das Gericht allerdings nicht nur damit, dass aus seiner Sicht keine Fluchtgefahr des Beschuldigten bestehe. Sondern auch damit, dass der Haftrichter aufgrund eines Überwachungsvideos der Bahn „Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens“ habe. Weitere Auskünfte gab das Gericht nicht.
Dafür geht inzwischen der Anwalt des Fahrgastes, der Kehler Strafverteidiger Joachim Lederle, in die Offensive. Sein Mandant sei betrunken gewesen, das stimme, möglicherweise habe er den Sicherheitsmann auch beleidigt, das Video habe keine Tonspur. „Aber er hat ihn nicht angegriffen, das zeigt das Überwachungsvideo eindeutig“, sagt Lederle am Telefon. Es sei vielmehr umgekehrt gewesen: Der DB-Mitarbeiter habe mit Fäusten auf seinen Mandanten eingeschlagen, erst spät habe dieser begonnen, sich zu wehren. „Meiner Meinung nach ging die körperliche Gewalt allein von dem Sicherheitsmann aus. Mein Mandant ist Opfer, nicht Täter.“
Die Staatsanwaltschaft bleibt indes bei ihrer Sichtweise. Sie hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt, keinen Haftbefehl zu erlassen. Der Mitarbeiter der DB Sicherheit schwebt nach ihren Angaben inzwischen nicht mehr in Lebensgefahr.
Die Vorkommnisse in dem Regionalzug werden auch deshalb bundesweit diskutiert, weil er Erinnerungen an den Fall eines Zugschaffners auslöste, der Anfang Februar bei einer Ticketkontrolle in Rheinland-Pfalz totgeprügelt worden war. Erst Anfang des Monats wurde der 26 Jahre alte Täter zu zehn Jahren Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Er hatte den Schaffner mit den Fäusten so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass dieser an einer Hirnblutung starb.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Die Staatsanwaltschaft wird ihre Beschwerde gegen die Ablehnung des Haftbefehls vor dem Landgericht Karlsruhe weiterverfolgen.
Wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen
Offene Fragen
- Was zeigt das Überwachungsvideo genau?
- Wie wird die Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschieden?
- Welche Rolle spielte der Alkoholkonsum des Fahrgastes?






