
EuGH-Urteil: Kürzungen von Asylbewerberleistungen sind rechtswidrig
Der EuGH hat entschieden, dass die Kürzung von Leistungen für Asylbewerber rechtswidrig ist. Ein Afghane klagte gegen Bayern, da ihm nach Abschiebung nach Rumänien Leistungen gekürzt wurden. Die Regelung wurde 2024 verschärft und könnte bald durch neue EU-Regeln abgelöst werden.



