Bundesbeamten-Besoldung fällt geringer aus als geplant
Innenministerium plant niedrigere Gehälter für Spitzenbeamte – Kabinett und Bundestag müssen noch entscheiden
En resumen
- Die Bundesregierung plant geringere Besoldungserhöhungen für Beamte als ursprünglich vorgesehen.
- Spitzenbeamte erhalten keine Anpassung über die reguläre tarifliche Erhöhung hinaus.
- Für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ist ein Grundgehalt von 10.572,91 Euro statt 10.854,48 Euro vorgesehen, für B10 statt 17.946,70 Euro nur 16.530,96 Euro.
Resumen generado por IA
Por qué importa
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 geurteilt, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 verfassungswidrig war. Rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A waren betroffen. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher.
Die Anhebung der Besoldung der Bundesbeamten soll geringer ausfallen als ursprünglich geplant. »Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus«, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Eine neue Besoldungstabelle, die nun ab Mai gelten soll, sieht etwa für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro vor – statt der eigentlich geplanten Erhöhung auf 10.854,48 Euro. In der Besoldungsgruppe B10 sollen es 16.530,96 Euro pro Monat sein, anstatt des zunächst vorgesehenen Grundgehalts von 17.946,70 Euro. Auch die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Spitzenpositionen soll etwas weniger üppig ausfallen, als dies der ursprüngliche Plan vorsah. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einigen Tagen einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Seine Umsetzung in der ursprünglichen Fassung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Der Entwurf sieht insgesamt eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor. Mit dem Gesetzentwurf würden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Diensts des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, teilte das Bundesinnenministerium mit. Über den nun geänderten Entwurf müssen Kabinett und Bundestag noch entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Laut Gericht betraf das rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand. Dobrindt ist dabei wichtig zu betonen, dass er und die anderen Kabinettsmitglieder von der Anpassung ohnehin nicht profitieren. Er sagt: »Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt.«
Qué observar
Perspectiva de IA — posibilidades, no hechos
Das Kabinett wird den geänderten Entwurf in den kommenden Wochen beraten
Muy probable · En semanas
Gewerkschaften könnten Kritik an der geringeren Erhöhung äußern
Probable · En semanas
Preguntas abiertas
- Wie werden die Gewerkschaften auf die gekürzte Erhöhung reagieren?
- Wann genau wird das Kabinett entscheiden?
- Welche Auswirkungen hat dies auf die Länder?


