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Bundesfamilienministerin Prien schlägt Altersgrenze für soziale Medien vor
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Spiegel Netzwelt24.06.2026Política4 dk okumaGermany

Bundesfamilienministerin Prien schlägt Altersgrenze für soziale Medien vor

Diskussion um 13-Jahre-Grenze und europäische Regelungen für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt.

En resumen

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) spricht sich für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien aus, bevorzugt auf EU-Ebene.
  • Sie lehnt pauschale Verbote ab und will nationale Regelungen vorbereiten, falls EU-Fortschritte ausbleiben.
  • Eine Expertenkommission legte 56 Empfehlungen vor, war sich bei der Altersgrenze aber uneinig.

Resumen generado por IA

Por qué importa

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat die Ergebnisse einer Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vorgestellt, die sich mit gesundheitlichen Gefahren durch Inhalte wie Pornografie, Hass oder Mobbing sowie überlange Nutzungszeiten befasst.

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Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat sich am Mittwoch teilweise für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat ausgesprochen. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit. Diese Altersgrenze haben die Plattformen allerdings bereits heute in ihren Geschäftsbedingungen festgelegt, sie werden aber bisher nicht durch ein spezifisches Gesetz festgeschrieben.

Geregelt werden soll die Altersbegrenzung nach den Worten von Prien allerdings zunächst nicht mit einem Social-Media-Bann in Deutschland, sondern auf europäischer Ebene. »Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.«

Den Forderungen nach weitreichenderen, pauschalen Social-Media-Verboten für Jugendliche in Deutschland hat sie dagegen eine Absage erteilt. Stattdessen plädiert sie dafür, dass es ein »gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt« möglich machen solle, dass auch Kinder unter 13 Jahren »nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote« nutzen können. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass Kinder mit Zustimmung der Eltern spezielle Kinderangebote von Social-Media-Plattformen nutzen dürften. Details dazu waren aber zunächst nicht bekannt.

Die Altersgrenze solle nach dem Wunsch von Prien mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.

Gleichzeitig warnte die CDU-Politikerin die Social-Media-Plattformen, dass ein eigenes deutsches Gesetz weiterhin nicht völlig vom Tisch sei. »Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten«, erklärte die Ministerin.

56 Empfehlungen

Prien bezog sich mit ihren Forderungen auf die von ihr am Mittwoch in Berlin vorgestellten Ergebnisse einer von ihr eingesetzten Expertenkommission »Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt«. Die 18 Expertinnen und Experten hatten seit September beraten und der Ministerin jetzt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt.

Hintergrund ist die Sorge vor gesundheitlichen Gefahren für Kinder und Teenager, einerseits durch Inhalte wie Pornografie, Hass oder Mobbing, andererseits durch überlange Nutzungszeiten. Laut der Expertenkommission zeigen in Deutschland 4,7 Prozent aller Kinder zwischen 10 und 17 Jahren eine pathologische Nutzung sozialer Netzwerke, während zusätzlich bei jedem fünften Kind ein riskantes Nutzungsverhalten vorliegt. Das wären zusammengerechnet rund 1,3 Millionen betroffene Kinder, heißt es.

Uneins bei Altersgrenzen

Anders als Ministerin Prien sprach sich die unabhängig arbeitende Expertenkommission nicht eindeutig für eine klare Altersbegrenzung aus. Die Experten werden sich bei dem Thema offenbar nicht einig und haben stattdessen zwei Alternativen erarbeitet: Die eine Option ist die von Prien bevorzugte – eine »gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren« und für die Altersgruppe von 13 bis 18 Jahren »abgestufte Schutzstandards«. »Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert werden«, heißt es dazu.

In Option zwei heißt es, man solle auf »eine einheitliche gesetzliche Altersgrenze« verzichten. Stattdessen solle auf EU-Ebene der Digital Services Act um eine verbindliche Regelung ergänzt werden, »wonach Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen für bestimmte Altersgruppen beschränkt werden, sofern von ihnen besondere Wirkungs- oder Nutzungsrisiken ausgehen«, wie es im Expertenbericht heißt. »Welche Altersgrenze im Einzelfall gilt, soll sich aus der Risikobewertung des jeweiligen Angebots ergeben.«

Andere Länder mit härteren Vorgaben

Die von Prien bevorzugte Lösung läuft auf eine im internationalen Vergleich weiche Beschränkung hinaus: Sie soll nur für Kinder gelten und Ausnahmen zulassen. Australien hatte hingegen die Nutzung von Social Media bis zum Alter von 16 Jahren verboten; ähnliche Verbote auch für Jugendliche werden in Großbritannien und Frankreich sowie anderen EU-Ländern geprüft oder vorbereitet.

Einig ist sich die deutsche Expertenkommission darin: »Für beide Alternativen gilt, dass nationale Alleingänge vermieden werden sollen.« Zur Begründung heißt es, die relevanten Plattformen böten ihre Dienste grenzüberschreitend an, nationale Vorgaben seien kaum durchzusetzen. Auch sei unsicher, ob nationale Regelungen in Konkurrenz zur EU-Gesetzgebung Bestand hätten.

Plattformen in die Pflicht nehmen

Insgesamt plädieren die Expertinnen und Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Zahlreiche der Vorschläge zielen auch auf eine gezielte Regulierung der Plattform und Bildungsmaßnahmen für Medienkompetenz, nur in einer Empfehlung geht es dagegen um den möglichen Ansatz der Altersbeschränkung. Die Experten empfehlen etwa »einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen«, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.

Bereits heute haben Meta und TikTok spezielle Konten für Heranwachsende im Angebot, die zum einen den Funktionen wie Direktnachrichten mit Fremden einschränken, zum anderen den Eltern umfangreiche Kontrollmöglichkeiten einräumen.

Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Kommission, brachte es bei der Vorstellung am Mittwoch in Berlin auf diese Formel: »Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.« Doch müssten Kinder und Jugendliche vor dem bewahrt werden, dem sie noch nicht gewachsen seien. Man müsse sie befähigen, »ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen«.

Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. »Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet«, sagte die CDU-Politikerin. Ihre Partei hatte sich im Februar für ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre ausgesprochen.

Im Juni hatte auch der Deutsche Ethikrat einem pauschalen Verbot eine Absage erteilt , um die digitale Teilhabe der Jugendlichen am sozialen Leben nicht abzuschneiden. Stattdessen sei ein umfassendes Schutzkonzept notwendig.

Qué observar

Perspectiva de IA — posibilidades, no hechos

  • Bundesfamilienministerin Prien wird nationale Regelungen vorbereiten, falls auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden.

    Posible · En meses

Preguntas abiertas

  • Wie genau sollen "nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote" für unter 13-Jährige aussehen?
  • Wie wird eine wirksame Altersüberprüfung technisch umgesetzt?
  • Welche konkreten nationalen Regelungen würde Prien vorbereiten, falls EU-Fortschritte ausbleiben?

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This article was originally published by Spiegel Netzwelt.

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