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Bundeskartellamt hält an 50+1-Regel fest, fordert aber konsequente Anwendung
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Süddeutsche Zeitunghace 3 horasDeportes3 min de lecturaGermany

Bundeskartellamt hält an 50+1-Regel fest, fordert aber konsequente Anwendung

Das Bundeskartellamt hat das Prüfverfahren zur 50+1-Regel abgeschlossen. Sie bleibt kartellrechtlich zulässig, solange sie konsequent angewendet wird, was jedoch anhaltende Unklarheiten für Ausnahmeklubs bedeutet.

En resumen

  • Das Bundeskartellamt hat die 50+1-Regel im deutschen Profifußball für kartellrechtlich zulässig erklärt, fordert jedoch eine konsequente Anwendung ohne sachlich unbegründete Ausnahmen.
  • Dies lässt Fragen für Klubs wie Leverkusen, Wolfsburg und Leipzig offen.

Resumen generado por IA

Por qué importa

Das Bundeskartellamt prüfte die 50+1-Regel des deutschen Profifußballs auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht.

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Mehr als acht lange Jahre ist es also her, dass die DFL – die inzwischen Bundesliga heißt – um eine verbindliche Auskunft ersucht hat, wie es juristisch um die deutsche Sonderregel steht. Doch nachdem nun die Behörde das Prüfverfahren offiziell für abgeschlossen erklärt hat, ist der deutsche Profifußball nicht viel schlauer als vorher schon.

Zwar hat das Bundeskartellamt am Mittwoch mitgeteilt, es halte die 50+1-Regel „weiterhin für kartellrechtlich zulässig“, was ja zumindest einen Standpunkt markiert. Zugleich schränkte das für den Erhalt des wirtschaftlichen Wettbewerbs zuständige Amt jedoch ein, dass die Voraussetzung für den rechtssicheren Fortbestand der 50+1-Regelung nur dann erfüllt sei, „wenn sie konsequent und ohne Unterschiede – sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt – angewendet wird“.

Für die erste und die zweite Bundesliga ergibt sich aus dieser vielfältig interpretierbaren Bewertung (siehe: „sachlicher Grund“) kein Anlass zu hektischem Handeln. Das Spezial-Konstrukt 50+1, das eine Übernahme der Bundesligavereine durch Investoren und Zustände wie beispielsweise im englischen und italienischen Profifußball verhindern soll, wird staatlicherseits gebilligt. Man sehe sich „in der grundsätzlichen Haltung bestärkt“, teilte die Bundesliga – die vormalige DFL – in der ersten Reaktion mit: „50+1 ist ein elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs.“ Es sei „ein bedeutender Schritt, dass das Bundeskartellamt in seiner finalen Bewertung keine grundlegenden Bedenken gegen die Regel erhebt“, erklärte Ligapräsident Hans-Joachim Watzke.

Zugleich allerdings herrscht rechtlich mehr oder weniger die gleiche Unklarheit wie vorher, denn Ausnahmen von der Regel 50+1 und somit Unsicherheitsfaktoren gibt es heute in dem gleichen Ausmaß wie schon im Juli 2018. Und dadurch, dass nicht alle 36 Teilnehmer den formellen Besitzbeschränkungen unterliegen, bleibt die Regel im Klagefall juristisch angreifbar. Nichts anderes hat das Kartellamt ein weiteres Mal und nunmehr „final“ festgestellt, als es unter anderem die Bedingung eines kollektiv „offenen Zugangs zur Mitgliedschaft und somit zur Mitbestimmung“ empfahl.

RB Leipzig bleibt gelassen, Leverkusen und Wolfsburg sind entschlossen, auch den Rechtsweg zu bemühen

Doch wie im Jahr 2018 sind Bayer 04 Leverkusen und der VfL Wolfsburg immer noch die hundertprozentigen Tochterunternehmen der Aktiengesellschaften Bayer AG und VW AG. Und während RB Leipzig mit seinen Strukturen unverändert die Standardmodalitäten eines mitgliedergeführten Vereins unterläuft, ist als zusätzlicher Problemfall Hannover 96 aufgetaucht, wo der Investor und langjährige Vorstandschef Martin Kind offenbar über mehr Autorität verfügt, als es dem Geist der 50+1-Regel nach sein darf.

Insofern geschieht es nicht zum ersten Mal, dass der Ligaverband feststellt, „im Kreis der 36 Klubs eine solidarische Lösung“ anstreben zu wollen. Diesmal unter Berufung auf den Kartellamtsentscheid und mit dem Ziel, Lösungen zu finden, „die dann tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit der 50+1-Regel führen und die Hinweise und Empfehlungen des Bundeskartellamts beachten“. Für die hauptsächlich betroffenen Klubs in Leverkusen, Wolfsburg und Leipzig bedeutet das wohl, dass sie aufgefordert werden, die bestehenden Geschäftsmodelle und Rechtsformen zu ändern.

Während RB Leipzig solchen Aussichten gelassen begegnet, stellen die hinter den Klubs stehenden Konzerne rechtliche Streitfälle in Aussicht. Das Wunschziel bleibe der einvernehmliche Dialog mit der Liga, hieß es in einer Mitteilung aus Leverkusen. Zugleich wurde drohend auf den Rechtsweg verwiesen, den man notfalls zum Schutz der Aktionäre beschreiten werde: „Die Bayer AG wird die finale, rechtlich nicht bindende Stellungnahme des Bundeskartellamts zur 50+1-Thematik sorgfältig prüfen und hält sich ausdrücklich alle Optionen offen, um die Rechte und Interessen des Unternehmens und seiner Anteilseigner im Hinblick auf die Bayer 04 Fußball GmbH zu wahren.“ Im Hause VW herrscht dem Vernehmen nach eine ähnlich entschlossene Haltung.

Dass daraus in absehbarer Zeit offene Konflikte entstehen werden, ist allerdings unwahrscheinlich. In Leverkusen vertritt man die Ansicht, man habe oft genug konstruktive Vorschläge für einen Kompromiss unterbreitet, etwa durch das Angebot für Mitbestimmung von Fanvertretern in klubkulturellen Fragen oder durch finanzielle Kompensation als Ausgleich für Wettbewerbsvorteile. Die angebotenen Konzessionen genügen jedoch nach Ansicht des Kartellamts nicht den Maßstäben des europäischen Wettbewerbsrechts. Kein Grund zur Hektik, meint man nicht nur in Leverkusen: Die betroffenen Klubs erkennen am Prozedere der Kartellamtsprüfung, dass der deutsche Profifußball sehr geduldig sein kann, wenn es darum geht, die 50+1-Regel anzupassen.

Preguntas abiertas

  • Wie wollen DFL und Klubs die geforderte Rechtssicherheit herstellen?
  • Werden Bayer und VW rechtliche Schritte gegen die Regel einleiten?

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This article was originally published by Süddeutsche Zeitung.

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