
DFL und Kartellamt einigen sich auf Änderungen der 50+1-Regel - Ausnahmen für Wolfsburg und Leverkusen
Die DFL und das Kartellamt haben sich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Ausnahmen gelten bisher für VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Kartellamtspräsident Mundt fordert Nachbesserungen beim Bestandsschutz für Förderclubs.










