
Arbeitszeitgesetz: Entwurf sieht Bindung an Tarifverträge vor
Ein erster Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht vor, Abweichungen vom Acht-Stunden-Tag an Tarifverträge zu knüpfen. Arbeitgeber sollen zudem zur elektronischen Zeiterfassung verpflichtet werden. Die Union kritisiert den Entwurf scharf.



















