
Aktuelle Politiknews: Söder, Weidel, Merz und mehr
CSU-Chef Markus Söder zweifelt an der 12-Uhr-Regel an Tankstellen an. Die AfD will die Fünf-Prozent-Hürde abschaffen. Digitalminister Wildberger plant den Abbau von 30% der Berichtspflichten.

CSU-Chef Markus Söder zweifelt an der 12-Uhr-Regel an Tankstellen an. Die AfD will die Fünf-Prozent-Hürde abschaffen. Digitalminister Wildberger plant den Abbau von 30% der Berichtspflichten.

Die Deutsche Umwelthilfe plant für September eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz, da es nach ihrer Meinung die Klimaneutralität 2045 nicht sicherstellt. Das Gesetz lässt den Einbau von Öl- und Gasheizungen auch nach 2044 zu.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz angekündigt, da es das Klimaneutralitätsziel 2045 nicht erreiche und weiterhin Öl- und Gasheizungen erlaube. Die Beschwerde soll im September eingereicht werden.
Die Deutsche Umwelthilfe plant eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue deutsche Gebäudemodernisierungsgesetz. Sie argumentiert, das Gesetz verfehle die Klimaneutralitätsziele bis 2045 und belaste Mieter mit unbekannten Kosten, was Artikel 20a des Grundgesetzes verletze.
Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) warnt vor steigenden Heizkosten bei Gasheizungen bis 2040. Wärmepumpen könnten Kosten stabil halten und im Vergleich zu Gasheizungen jährlich über 1.000 Euro sparen. Das IW kritisiert das neue Heizungsgesetz, das den Einbau von Gas- und Ölheizungen erlaubt und Zuschüsse für Wärmepumpen reduziert.
Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) warnt vor steigenden Heizkosten durch neue Gasheizungen bis 2040. Wärmepumpen könnten im Vergleich zu Gasheizungen jährlich über 1000 Euro sparen, insbesondere in teilsanierten Altbauwohnungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz abgewiesen. Heilmann hatte 2023 eine Abstimmung gestoppt, scheiterte nun aber in der Hauptsache, da seine Abgeordnetenrechte laut Gericht nicht ausreichend begründet verletzt wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Thomas Heilmann gegen das umstrittene Heizungsgesetz abgewiesen und entschieden, dass das Grundgesetz keine allgemeine „Höchstgeschwindigkeit“ für Gesetzgebungsverfahren vorgibt. Die Richter betonten, entscheidend sei die Möglichkeit zur parlamentarischen Willensbildung.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Die Regierung hatte das Gesetz kürzlich reformiert.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Abgeordnetenrechte beim alten Heizungsgesetz und darüber, ob Gesetze zu schnell beschlossen werden können. Im Fokus stehen auch Merz’ Personalentscheidung und die geplanten Wohngeldkürzungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das parlamentarische Beratungsverfahren für das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung verfassungsgemäß war. Trotz kurzer Fristen für Änderungsanträge sei der Austausch von Argumenten im Bundestag möglich gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Parlamentariern um Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz abgewiesen. Die Beratungszeit im Bundestag wurde als ausreichend befunden, obwohl ein Eilantrag zuvor erfolgreich war.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Bundestagsabgeordneten um Thomas Heilmann gegen die Beratungszeit des Heizungsgesetzes abgewiesen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Verletzung der Abgeordnetenrechte nicht ausreichend dargelegt wurde, obwohl es im Eilverfahren 2023 noch den Gesetzgebungsprozess gestoppt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine Klage von Bundestagsabgeordneten um Thomas Heilmann wegen unzureichender Beratungszeit des Heizungsgesetzes ab, da keine Verletzung der Abgeordnetenrechte nachgewiesen wurde und das Grundgesetz kein "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren vorsieht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von Abgeordnetem Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren des Heizungsgesetzes abgewiesen, da er eine Verletzung seiner Abgeordnetenrechte nicht ausreichend darlegen konnte.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der das Gesetzgebungsverfahren des umstrittenen Heizungsgesetzes als zu überhastet kritisierte. Es geht um die Rechte der Parlamentarier auf ausreichende Beratungszeit bei Gesetzesentwürfen.
Das Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, wurde in wichtigen Punkten geändert. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber ab 2029 CO2-neutrale Brennstoffe nutzen. Mieter werden bei steigenden Kosten geschützt.

Die Union hat die Abschaffung des "Heizungshammers" erreicht, der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt erlaubt. Neue bürokratische Regeln für Biokessel treten an die Stelle der 65%-Regel für erneuerbare Energien. Zweifel bleiben, ob das neue Gesetz mit dem Klimaschutz vereinbar ist und ob es vor dem Verfassungsgericht Bestand hat.
Der Bundestag hat vor der Sommerpause eine Krankenkassenreform und ein neues Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) beschlossen. Die umstrittene GKV-Reform sieht Einsparungen zulasten von Krankenhäusern und Kommunen vor, während das Heizungsgesetz die Klimavorgaben abschwächt. Mehrere Bundesländer wollen den Vermittlungsausschuss anrufen.

Ein Kommentar von Marcus Theurer kritisiert das geplante deutsche Heizungsgesetz als "Murks". Trotz "Durchbruch"-Rufen der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sei das Gesetz nicht gut. Es soll den rechtlichen Rahmen für das Heizen neu setzen und Mitte Mai vom Kabinett beschlossen werden.

Der Bundestag hat eine Novelle des Heizungsgesetzes mit 322 Ja-Stimmen beschlossen. Die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen entfällt. Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, müssen aber ab 2045 klimaneutral betrieben werden. Förderungen werden sozial gestaffelt.
Das neue deutsche Heizungsgesetz erlaubt weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen bis 2029, sofern sie ab dann schrittweise mehr CO₂-neutrale Brennstoffe nutzen. Umweltverbände kritisieren die "Bio-Treppe" und mögliche "Klimalücken".

Der Bundestag hat ein neues Heizungsgesetz beschlossen, das Kernpunkte der Ampel-Regierung kippt und den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen unter CO2-neutralen Brennstoffen erlaubt. Zudem wurde eine Krankenkassenreform verabschiedet, die Finanzierungslücken schließen und Beitragssteigerungen verhindern soll.
Der Bundestag hat das neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt. Statt einer 65%-Erneuerbaren-Quote müssen fossile Heizungen schrittweise CO₂-neutrale Brennstoffe nutzen. Kritiker sehen Klimaschutz gefährdet, Koalitionäre loben Wahlfreiheit.