AfD legt Berufung gegen einbehaltene Parteispende ein
L'essentiel
- Die AfD hat Berufung gegen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt, eine Parteispende von über 2,3 Millionen Euro nicht weiterzuleiten.
- Das Gericht hatte die Spende als unzulässige Zuwendung eingestuft, da die Herkunft des Spenders unklar war.
- Der Fall wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt.
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Pourquoi c'est important
Die AfD hat wegen einer von der Bundestagsverwaltung einbehaltenen Parteispende von über 2,3 Millionen Euro Berufung eingelegt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Spende als unzulässige Zuwendung eingestuft, da die Herkunft des Spenders unklar war.
Die AfD hat wegen einer von der Bundestagsverwaltung einbehaltenen Parteispende Berufung eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts. Der Fall geht damit vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Das Verwaltungsgericht hatte im Mai entschieden, dass die Bundestagsverwaltung die Spende über gut 2,3 Millionen Euro nicht an die AfD weiterleiten muss. Nach Einschätzung des Gerichts handelte es sich um eine unzulässige Zuwendung an die Partei. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer Urteilsbegründung.
In dem Verfahren ging es um Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf Anfang 2025 als »bürgerliche Alternative« zu anderen Parteien empfohlen wurde. Die AfD gab an, dass der Österreicher Gerhard Dingler die Kampagne finanziert hatte, der das auch selbst bestätigte.
Nach Auffassung des Gerichts gibt es jedoch auch Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung steht. Dieser habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als »Schenkung« an Dingler überwiesen.
AfD überwies Spendengeld vorsorglich an Bundestag
Questions ouvertes
- Wer ist der tatsächliche Spender der Gelder?
- Wie wird das Oberverwaltungsgericht entscheiden?