AfD legt Berufung gegen einbehaltene Parteispende ein
Die AfD hat Berufung gegen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt, eine Parteispende von über 2,3 Millionen Euro nicht weiterzuleiten. Das Gericht hatte die Spende als unzulässige Zuwendung eingestuft, da die Herkunft des Spenders unklar war. Der Fall wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt.












