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Bundesregierung will Steuervorteil der Deutschen Post beenden

L'essentiel

  • Die Bundesregierung plant, einen Steuervorteil der Deutschen Post zu beenden, indem sie die Umsatzsteuerpflicht für von anderen Unternehmen übergebene Firmenpost einführt.
  • Dies soll Mehreinnahmen von 115 Millionen Euro pro Jahr generieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.

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Die Bundesregierung plant, einen Steuervorteil der Deutschen Post zu beenden, indem sie die Umsatzsteuerpflicht für von anderen Unternehmen übergebene Firmenpost einführt. Dies soll Mehreinnahmen von 115 Millionen Euro pro Jahr generieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.

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Die Bundesregierung plant, einen Steuervorteil der Deutschen Post zu beenden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Demnach soll die Post künftig Umsatzsteuer zahlen müssen für Firmenpost, die sie von anderen Unternehmen übergeben bekommt und weiterbefördert. Bislang ist die Post als sogenannter Universaldienstleister von der Umsatzsteuer befreit. In diesem Bereich soll sich das ändern.

Als Universaldienstleiter muss die Post in ganz Deutschland Briefe und Pakete austragen und Briefkästen und Filialen unterhalten. Kleinere Konkurrenten sind dazu nicht verpflichtet. Dem Gesetzesentwurf zufolge könnte der Bund durch die Neuregelung von der Post pro Jahr 115 Millionen Euro an Mehreinnahmen bekommen. Der Entwurf liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.

Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste, der die Interessen der Post-Konkurrenten vertritt, schätzt die Summe sogar noch höher ein. Der Steuervorteil summiere sich auf eine halbe Milliarde Euro pro Jahr, sagte er. Der Verband hält es seit Langem für unfair, dass die Post von der Umsatzsteuer befreit ist und die Konkurrenten nicht.

Ampel plante Steuerentlastung für alle

Die Ampelkoalition hatte deshalb geplant, alle Firmen von der Steuer zu befreien – auch die Post-Konkurrenten. Das Vorhaben blieb jedoch unvollendet, als die Ampel zerbrach. Die jetzige Bundesregierung würde mit dem Gesetzentwurf nun ebenfalls eine Gleichbehandlung anstreben, aber die Marktteilnehmer nicht steuerlich entlasten, sondern alle gleichermaßen steuerlich belasten.

»Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zur Wiederherstellung gleicher, steuerlicher Rahmenbedingungen für alle Anbieter im Briefmarkt entspricht unserer Wunschlösung für das Problem«, sagte Otremba. »Für den normalen Briefversender ändert sich nichts, aber bei Geschäftskunden haben künftig wieder alle Brieflogistiker die gleichen Chancen.«

Kritik von der Post

Die Post kritisierte den Entwurf. »Die Steuerbefreiung ist europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Erbringung des postalischen Universaldienstes geknüpft«, teilte das Unternehmen mit. »Die Deutsche Post ist der einzige Anbieter in Deutschland, der die flächendeckende Postversorgung nach gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandards und mit eigener Infrastruktur sicherstellt.« Auch die Beförderung von Geschäftskundenbriefen sei nach einschlägiger Rechtsprechung Teil des Universaldienstes.

Die im Postgesetz 2024 vorgenommene Regelung habe diese auf europäischem Recht beruhende Rechtslage klargestellt. »Was der Markt braucht, sind verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen für alle, die nicht gegen europäisches Recht verstoßen«, teilte die Post mit.

À surveiller

Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes

  • Die Deutsche Post wird gegen die neue Regelung rechtlich vorgehen.

    Possible · En quelques mois

Questions ouvertes

  • Wie wird die Post auf die Neuregelung reagieren?
  • Wann tritt die Neuregelung in Kraft?

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This article was originally published by Die Zeit.

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