Rentenkommission empfiehlt grundlegenden Politikwechsel
L'essentiel
- Die Rentenkommission schlägt vor, das Rentenniveau ab 2031 nur für Neurentner abzusichern.
- Laufende Renten würden ihre Garantie verlieren, was geburtenstarke Jahrgänge besonders trifft.
- Ein Übergangsfaktor und Kapitalrente sollen den Rückgang abfedern, doch Kritiker bemängeln Ungleichheit.
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Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt einen grundlegenden Wechsel in der Rentenpolitik. Künftig soll das Rentenniveau im Umlageverfahren nur noch für diejenigen abgesichert werden, die ab 2031 neu in Rente gehen. Für laufende Renten würde dann die bisherige Garantie eines Rentenniveaus von 48 Prozent des durchschnittlichen Lohnniveaus wegfallen. Die Koalition hatte diese sogenannte Haltelinie im vergangenen Jahr erst verlängert. Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet nicht, dass die Rente absolut betrachtet sinkt, sie steigt lediglich langsamer als die Löhne.
Besonders betroffen wären davon die geburtenstarken Jahrgänge und Menschen, die in den kommenden Jahren in Rente gehen – ihre Rentenniveau würde dann gemessen an den Löhnen sinken. Das geht aus dem Bericht der 13-köpfigen Expertenkommission hervor, der der ZEIT vorliegt. Er soll um 9 Uhr an den Bundeskanzler und die Arbeitsministerin übergeben werden. Unter geltendem Recht werde das Sicherungsniveau nach 2031 »von 48 Prozent bis 2040 auf 46,4 Prozent sinken«, schreibt die Kommission. Bis 2050 setze sich dieser Trend »auf 46,1 Prozent« fort. Eine konkrete einheitliche Zahl dafür, wo das Rentenniveau mit dem gesamten Reformpaket landen würde, nennt der Bericht jedoch nicht.
Für Rentenzugänge ab 2032 schlägt die Kommission zwar einen so genannten Übergangsfaktor vor, der aus Steuermitteln bezahlt werden und den Rückgang ausgleichen soll. »Mit diesem Faktor wird sichergestellt, dass das Rentenniveau beim Rentenzugang gegenüber heute nicht sinkt«, heißt es dort. Allerdings ist angesichts der engen Haushaltslage ist völlig unklar, ob die zusätzliche Steuermittel die Rente tatsächlich stabilisieren könnten. Schon in diesem Jahr liegen die Bundeszuschüsse bei 128 Milliarden Euro und werden in den nächsten Jahren absehbar weiter steigen.
Das bedeutet: Die Bezüge derjenigen, die ab 2032 in Rente gehen, sollen zunächst noch durch den Übergangsfaktor auf das heutige Niveau gehoben werden. Danach würde die Rente aber wieder nach der normalen Formel angepasst. Die Kommission setzt darauf, dass dann die Erträge aus der neu eingeführten kapitalgedeckten Rente für ein insgesamt höheres Rentenniveau sorgen. Sie kommen zur umlagefinanzierten Rente hinzu. Die Experten räumen aber selbst ein, dass rentennahe Jahrgänge »vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren« könnten.
Gewerkschaften und DIW-Ökonom kritisieren Unausgewogenheit des Pakets
Kritik kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Gewerkschaften kritisieren, dass die Kommission empfehle, das gesetzliche Rentenniveau stärker zu senken als bisher schon vorgesehen. Verlierer sind alle aktuellen Rentner«, heißt es in einem internen Gewerkschaftspapier, das der ZEIT vorliegt. Weil der Schutz für neue Rentner nur am Anfang gelte, führe das schneller absinkende Rentenniveau zu einer insgesamt schlechteren Versorgung.
Die Rückkehr zu gedämpften Rentenanpassungen ab 2032 bewertet der DGB ebenso negativ. Die Empfehlung beschleunige die Absenkung des Rentenniveaus. Zugleich warnt der DGB davor, dass die geplante Kapitalrente soziale Unterschiede verschärfen könnte. Erwerbsminderungsrenten, Kindererziehungszeiten und Grundrentenzuschläge würden mit dem stärker sinkenden Rentenniveau noch stärker entwertet, während Menschen mit langen Erwerbsbiografien ohne Krankheit und Sorgearbeit eher profitieren könnten.
Auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, kritisiert die Empfehlungen. Er sagte der ZEIT: »Die Reformvorschläge der Rentenkommission sind zu unausgewogen.« Das Paket könnte bestehende Ungleichheiten weiter verschärfen würden. Fratzscher kritisiert vor allem, dass die Kommission die Verteilungsfrage nicht ernst genug behandle. »Das größte Versäumnis der Rentenkommission sind die fehlenden Reformen beim Äquivalenzprinzip.«
Äquivalenzprinzip bedeutet in der Rentenversicherung, dass Menschen grundsätzlich umso mehr Rente bekommen, je mehr und je länger sie Beiträge eingezahlt haben. »Menschen mit niedrigen Einkommen leben im Durchschnitt kürzer und erhalten daher für jeden eingezahlten Euro weniger Rente als Menschen mit hohen Einkommen«, sagte Fratzscher. Das sei international fast einzigartig – eine Reform hätte viel Potenzial geschaffen, um arme Menschen deutlich besser abzusichern.«



