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Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten
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Die Zeit17.06.2026Politique2 dk okumaGermany

Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten

L'essentiel

  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz abgelehnt.
  • Die Entscheidung ist unanfechtbar und bestätigt die Beobachtung der Partei wegen Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen.

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Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten. Die Partei scheiterte erneut mit dem Versuch, dies gerichtlich untersagen zu lassen.

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Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Partei beobachten. Die Partei scheiterte erneut und möglicherweise endgültig mit dem Versuch, die Beobachtung in Bayern gerichtlich untersagen zu lassen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es ab, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, das eine Klage der AfD abgewiesen hatte. Die Entscheidung sei unanfechtbar, teilte das Gericht mit. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der Rechtsprechung geklärt, die Einwände gegen das Urteil griffen nicht durch.

2024 scheiterte die AfD vor dem Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hatte im Sommer 2024 eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekanntgegebene Beobachtung abgewiesen. Damals hieß es, das Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD festgestellt. So lägen Äußerungen vor, die auf «einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren», teilte das Gericht damals unter anderem zur Begründung mit. Und: Die Anhaltspunkte für einen Verdacht auf rechtsextremistische Tendenzen seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden könne, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Gericht ließ damals zunächst keine Berufung zu. Diese versuchte die AfD über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzufordern – vergeblich.

AfD verlor in mehreren Instanzen

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 bekanntgegeben, die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Im Sommer 2024 verlor sie auch in der Hauptsache am Verwaltungsgericht.

Questions ouvertes

  • Wie wird die AfD auf diese Entscheidung reagieren?
  • Welche weiteren Schritte plant der Verfassungsschutz?

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This article was originally published by Die Zeit.

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