Ziviler Ungehorsam gegen die AfD: Die Demokratie verteidigen, nicht nur das Recht
L'essentiel
- Das Bündnis Widersetzen blockierte den AfD-Parteitag in Erfurt.
- Der Autor verteidigt zivilen Ungehorsam als legitimes Mittel zum Schutz der Demokratie gegen rechtsextreme Parteien, auch wenn er gegen Gesetze verstößt.
- Er kritisiert die Verkürzung auf Rechtsbruch und betont die Verantwortung der Zivilgesellschaft.
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Pourquoi c'est important
Der Artikel diskutiert die Legitimität von zivilem Ungehorsam gegen die AfD und kritisiert die Auffassung, dass nur der Staat die Demokratie schützen dürfe. Er bezieht sich auf historische Argumente und aktuelle Debatten.
Aus der deutschen Geschichte folgt eine klare Verantwortung: zu verhindern, dass in Deutschland wieder eine rechtsextreme Partei die Macht erhält. Diese Verantwortung hat das Bündnis Widersetzen am vorvergangenen Wochenende praktisch wahrgenommen, indem es die Zufahrtsstraßen zum Parteitag der AfD in Erfurt blockierte. Den Parteitag hat es nicht verhindert. Wohl aber hat es verhindert, dass der Parteitag als ungestörte demokratische Routine erscheinen konnte: Die Delegierten mussten sich bei Nacht und Nebel mit Polizeihilfe an ihren Tagungsort schleichen.
Solch gewaltfreier ziviler Ungehorsam kann legitim und sogar geboten sein, selbst wenn er gegen Rechtsvorschriften verstößt. Wir haben das in zwei Texten – kurz in der „taz“, lang in der „Berlin Review“ – begründet. Jürgen Kaube verkürzt in dieser Zeitung unser Argument auf eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Er verschiebt damit, ganz wie es die AfD will, die Legitimationslast von denen, die die Demokratie gefährden, auf die, die sie verteidigen. Dabei übersieht er, dass die Pflichten des Staates und die der Zivilgesellschaft nicht die gleichen sind: dass der Staat eine nicht verbotene Partei rechtsstaatlich behandeln muss, heißt nicht, dass auch die Bürger ihr diese politische Normalität schulden.
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Indem er die Einschätzung, die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie, als vernachlässigbare Privatmeinung abtut, versagt er der Gesellschaft ihre demokratische Urteilskraft, als enthielte das Verbotsmonopol des Bundesverfassungsgerichts auch ein Monopol, Verfassungsfeindlichkeit politisch zu erkennen, zu benennen und ihr öffentlich zu widersprechen. Und indem er die moralische Pflicht zur Befolgung des Rechts absolut über die Pflicht zum Schutz der Demokratie stellt, entlässt er die Gesellschaft aus ihrer Verantwortung. Solcher Etatismus kommt der AfD zupass, der Demokratie nicht.
Regeln für nicht verbotene Parteien
Richtig ist, der Staat muss die AfD, solange sie nicht verboten ist, nach den Regeln behandeln, die für nicht verbotene Parteien gelten: innere Organisation, regelmäßige Parteitage nach § 9 Parteiengesetz, gleicher Zugang zu öffentlichen Räumen. Als die Polizei die Delegierten zu nachtschlafender Zeit in die Halle brachte, handelte sie zur Sicherung dieses staatlich zu gewährleistenden Rechts.
Aber die Pflichten des Staates sind nicht die Pflichten der Zivilgesellschaft. Nur weil die AfD nicht verboten ist, müssen die Bürger sie noch lange nicht behandeln, als wäre sie eine normale Partei. Das Parteienprivileg begrenzt staatliche Macht; es verpflichtet nicht die Bürger zur politischen Normalisierung. Und aus der organisationsrechtlichen Pflicht einer Partei, Parteitage abzuhalten, folgt keine Pflicht für die Bevölkerung, Parteitage zu ermöglichen, und schon gar kein gesellschaftlicher Anspruch auf eine störungsfreie Bühne.
Die AfD hat ihren Erfurter Parteitag genutzt, um extreme Positionen in Professionalität zu verpacken und so das Bild einer gewöhnlichen Partei zu verstärken. Diese Normalisierung nehmen Teile der öffentlichen Debatte zu bereitwillig auf. Politik lebe vom freien Austausch der Meinungen, heißt es. Demokratie verlange es, Ansichten zu tolerieren, die man selbst nicht teilt. Demonstrieren dürfe man, blockieren nicht. Alles richtige, gute liberale und rechtsstaatliche Sätze, aber bezeichnend abstrakt formuliert: Man spricht von „Parteien“, als ginge es nicht um die AfD, und von „Meinungen“, als ginge es nicht um völkischen Nationalismus.
Nur: Die AfD ist keine beliebige Partei, und ihre Politik ist keine beliebige Meinung im demokratischen Streit. Wer gegen die AfD kämpft, kritisiert nicht bloß eine andere Auffassung zur Steuerpolitik, Familienpolitik, zur Migration oder zur Außenpolitik. Er mobilisiert gegen eine Partei, die nach der Einschätzung von Parteienforschern, Politologen und Juristen rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist. Wer das als normalen Meinungsstreit behandelt, verwechselt Pluralismus mit Beliebigkeit.
Was bedeutet „wehrhafte Demokratie“?
Eine Demokratie lebt davon, Differenz auszuhalten. Sie lebt aber auch davon, ihre eigenen Voraussetzungen zu schützen. Eigenartig: Wenn sich Demonstrierende versammeln, um gegen Verletzungen des Völkerrechts zu protestieren, bringt man gegen sie routinemäßig „Staatsräson“ und „wehrhafte Demokratie“ in Anschlag. Dabei ist die wehrhafte Demokratie doch viel eher dann betroffen, wenn sich eine Partei versammelt, die tatsächlich die Verfassung gefährdet.
Protestieren ja, blockieren nein, meinen viele. Das stimmt schon juristisch nicht ganz. Blockaden stehen nicht schon deshalb außerhalb der Versammlungsfreiheit, weil sie stören. Dass Protest stört, gehört vielmehr zu seinen verfassungsmäßig geschützten Kerneigenschaften. Er erzeugt gerade dadurch Aufmerksamkeit, dass er Routinen unterbricht und so die Kosten politischer Gleichgültigkeit verschiebt. Auch Blockaden können daher, wie das Bundesverfassungsgericht betont, grundrechtlich geschützt sein, solange sie einen Kommunikationsgehalt haben und die Versammlungsfreiheit im konkreten Fall schwerer wiegt als die Interessen der Blockierten.
Verhinderungsblockaden dagegen, die anderen die Grundrechtsausübung unmöglich machen sollen, sind im Regelfall rechtswidrig. Doch Rechtswidrigkeit erledigt die Frage nach Legitimität nicht. Jürgen Kaube will das mit einem Verweis auf Carl Schmitt diskreditieren, aber das führt genau in die falsche Richtung. Schmitt verlangte, Legitimität bei Reichspräsident, Beamtentum und Militär zu monopolisieren und damit dem demokratischen Prozess und der Gesellschaft zu entziehen. Unser Argument steht in der genau gegenteiligen Tradition, jener von Gemeinsinn und zivilem Ungehorsam: Sie nimmt der Gesellschaft nicht die Verantwortung, sondern betont im Gegenteil, dass demokratische Verantwortung nicht beim Staat allein liegt und sich nicht auf die Befolgung der Gesetze beschränkt.
Von Tolstoi über Gandhi, Rawls und Arendt bis Habermas
Tolstoi begründete den zivilen Ungehorsam als Instrument der Gewaltfreiheit, um nicht durch Kriegsdienst und Steuern die Gewalt des Staates zu unterstützen. Gandhi entwickelte den bewussten Rechtsbruch zu einer öffentlichen Praxis gewaltfreien Widerstands. Rawls beschrieb zivilen Ungehorsam als öffentlichen, gewaltfreien, gewissenhaften Rechtsbruch, der sich an den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit richtete. Arendt sah darin keine bloß individuelle Gewissenshandlung, sondern eine kollektive Praxis politischer Erneuerung. Habermas wiederum – hat man ihn in Frankfurt schon vergessen? – verstand zivilen Ungehorsam als Prüfstein einer reifen demokratischen Kultur: Eine Demokratie, die zivilen Ungehorsam nur als Störung versteht, besitzt also ein zu armes Verständnis ihrer eigenen Legitimität. Keinem von ihnen ging es darum, das Recht durch private Moral zu ersetzen. Es geht darum, eine Spannung sichtbar und politisch fruchtbar zu machen: zwischen geltendem Recht und Gerechtigkeit, staatlicher Ordnung und demokratischer Legitimität, Verfahren und Verfassung.
Die Klimaproteste haben diese Struktur bereits sichtbar gemacht. Den Vorwurf des Rechtsbruchs gaben sie dem Staat zurück, der nämlich seinen eigenen, in Verfassung, Gesetzen und Urteilen festgestellten rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkam. Sie demonstrierten für, nicht gegen das Recht. Der Protest gegen die AfD folgt einer ähnlichen Logik: Er stellt nicht persönliche Moral gegen die Verfassung, sondern schützt umgekehrt die Verfassung gegen die Normalisierung einer verfassungsfeindlichen Partei.
Damit setzen die Protestierenden nicht ihre eigene persönliche Meinung an die Stelle des Bundesverfassungsgerichts. Das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts ist kein Beurteilungsmonopol. Dieses Verwerfungsmonopol verhindert, dass Regierungen oder Behörden politische Konkurrenz nach Opportunität ausschalten. Es entzieht den Bürgern aber nicht die politische Urteilskraft. Die Rechtswissenschaftlerin Samira Akbarian bezeichnet zivilen Widerstand als Verfassungsinterpretation. Die Blockaden setzen diese Einsicht praktisch um.
Normalisierung nicht mittragen
Bürger, die mit großem persönlichem Einsatz gewaltfrei einen Parteitag der AfD blockieren, machen klar, dass sie die gesellschaftliche Normalisierung einer rechtsextremen Partei nicht mittragen. Sie appellieren gleichzeitig an die Politik, das überfällige Parteiverbotsverfahren anzustoßen, in dem die Frage der Verfassungswidrigkeit geklärt werden kann. Denn die Verantwortung der Zivilgesellschaft erledigt sich nicht durch das Zögern der Institutionen.
Im Gegenteil. Eine Politik, der es nicht gelingt, die AfD wirksam politisch zu bekämpfen, und die gleichzeitig ihre eigenen Instrumente zum Schutz der Demokratie nicht nutzt, kann daraus keine Ruhepflicht der Zivilgesellschaft ableiten. Sie sollte dankbar sein, dass die Zivilgesellschaft tut, was die Politik nicht schafft. Die historische Lehre lautet: Rechtsextreme Normalisierung muss früh erkannt und öffentlich bestritten werden. Die AfD behauptet ihre Normalität auf der Grundlage gestundeter Zeit. Blockaden und Massenproteste verhindern, dass diese Stundung in demokratische Legitimation umgedeutet wird. Die wehrhafte Demokratie beginnt in der Gesellschaft, bevor sie im Gerichtssaal ankommt.
Anne Gräfe ist wissenschaftliche Mitarbeiterin für Medienkultur und Medienphilosophie an der Leuphana-Universität Lüneburg.
À surveiller
Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes
Die Zivilgesellschaft wird weiterhin zivilen Ungehorsam als Mittel zur Bekämpfung rechtsextremer Parteien einsetzen.
Probable · Moyen terme
Die Debatte über die Grenzen von Protest und zivilem Ungehorsam wird sich intensivieren.
Très probable · Court terme
Questions ouvertes
- Wann wird ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet?
- Wie wird die AfD auf zukünftige Proteste reagieren?




