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BGH erlaubt Split-Klimaanlagen auf Balkonen in Mehrparteienhäusern
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern grundsätzlich eine Split-Klimaanlage mit Außengerät auf ihrem Balkon installieren dürfen. Die Eigentümerversammlung muss zustimmen, sofern die Rechte anderer Eigentümer nicht unbillig beeinträchtigt werden.
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Tagesschau Wirtschaft2 min de lecture