
Die wegen Steuerhinterziehung verurteilte Unternehmerin wirft ihrer früheren Kanzlei PSP Falschberatung und Parteiverrat vor.
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Andrea Tandler wurde wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Masken-Provisionen verurteilt. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung teilweise.
Mit der Vermittlung von Coronamasken verdiente die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler Millionen. Nun attackiert sie ihre Ex-Berater. Die weisen die Vorwürfe zurück.
Düsseldorf. Das alte Jahr endet mit Haft, das neue beginnt mit einer Rechnung. Dienstag, der 2. Januar 2024. Andrea Tandler, Unternehmerin in München, findet Post an ihre Firma, die Little Penguin GmbH. Absender ist die Kanzlei YPOG aus Berlin, sie fordert mehr als 160.000 Euro.
Tandler versteht nicht. Zehneinhalb Monate saß sie in Untersuchungshaft, am 15. Dezember 2023 wurde sie wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Nun findet sie diese Rechnung. Für eine Leistung, sagt Tandler, von der sie nie gehört hat.
Tandler ruft ihren Berater von der Münchener Kanzlei Peters, Schönberger & Partner (PSP) an, die sie seit zweieinhalb Jahren betreut. Er kennt den Auftrag seiner Kanzlei an YPOG und verspricht, ihr die entsprechenden Unterlagen zu schicken. Sie kommen am nächsten Tag per Mail, ohne ein Wort der Erklärung, so stellt es Tandler dar.
Tandler ist keine Steuerjuristin. Sie legt die Papiere weg. Erst zwei Jahre später will sie verstanden haben, was sie da in Händen hielt. Ihre Berater, sagt Tandler heute, hätten ihr die Verurteilung eingebrockt. Ihr Vorwurf: Falschberatung und Unterschlagung von Unterlagen.
Tandlers Strafanzeige geht im Juni 2026 bei der Staatsanwaltschaft München I ein. Verfasst haben sie drei Anwälte, darunter Thomas Fischer, ehemals Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. Sie richtet sich gegen fünf Berater der Kanzlei PSP, die Tandler und ihren Geschäftspartner Darius N. seit dem Frühjahr 2020 beraten haben. Die PSP-Männer bestreiten die Vorwürfe.
Die Anzeige wirft einem Anwalt von PSP Parteiverrat vor, dazu Urkundenunterdrückung und schwere Freiheitsberaubung durch Unterlassen. Den vier anderen Beratern legt sie Anstiftung, Beihilfe und Steuerhinterziehung durch Unterlassen zur Last. Parteiverrat gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Pflichten eines Anwalts.
Bei PSP hält man den Vorstoß für ein taktisches Manöver. „Wir haben keine Beratungspflichten verletzt“, sagt ein Sprecher der Kanzlei. Die Anzeige sei der Versuch, über die Öffentlichkeit Druck auf Gericht und Staatsanwaltschaft auszuüben. Weil ihre frühere Mandantin die Kanzlei nicht vom Mandatsgeheimnis befreit habe, könne man sich darüber hinaus nicht äußern.
Die Wurzeln des Zerwürfnisses liegen in der Pandemie. Am 27. Januar 2020 meldete Bayern den ersten Coronafall in Deutschland, drei Wochen später kamen im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen rund 300 Menschen zur Karnevalssitzung zusammen. Wenige Tage später gab es dort den ersten großen Ausbruch.
Praktisch über Nacht suchte alle Welt nach einem Produkt, über das sich zuvor kaum jemand Gedanken gemacht hatte: Schutzmasken für Mund und Nase. Die Pandemie schuf einen riesigen Markt. Auch der Bund hatte einen großen Bedarf, verantwortlich war CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn.
Für Andrea Tandler wurde 2020 die Katastrophe zur Chance. Wie sie später vor Gericht erklärte, rief sie ein Bekannter an. Er erzählte ihr von drei Freunden aus der Schweiz, deren Firma Emix Waren aus China und der ganzen Welt importierte. Ob sie nicht die Ansprechpartnerin dieser Firma in Deutschland werden wolle?
Tandler leitete die PR-Agentur Pfennigturm. Kunden waren unter anderem eine lokale Wurstmanufaktur, eine Kleintierpraxis und ein Zahnarzt. Nie zuvor hatte Tandler mit medizinischen Produkten gehandelt. Doch sie besaß eine andere Ressource – ein weitverzweigtes Netzwerk. Ihr Vater Gerold Tandler gehörte in den 1970er- und 1980er-Jahren als CSU-Generalsekretär sowie als Innen- und Finanzminister zu den einflussreichsten Politikern Bayerns.
Auch Monika Hohlmeier, Tochter des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß und damals CSU-Europaabgeordnete, war mit Tandler befreundet. Sie stellte Kontakte zum bayerischen Gesundheitsministerium und zum Bund her.
„Wir nehmen immer noch von allem alles!“ Diesen Satz habe Spahn ihr am 8. März 2020 geschrieben, sagte Tandler später vor Gericht. Einen Tag darauf trug sie dem Ministerium das Angebot von Emix vor. Am 12. März schloss der Bund den ersten Vertrag mit der Schweizer Firma. Bis zum 24. April folgten drei weitere Verträge über Millionen von Masken. Für eine einzige FFP2-Maske zahlte der Bund im Schnitt 5,58 Euro. Tandler und ihr Geschäftspartner erhielten von Emix am Ende 48,4 Millionen Euro Provision.
Für ihre Millionengeschäfte brauchte Tandler kein Büro. Sie vertraute in ihrem neuen Betätigungsfeld auf ihren Bekannten Darius N., obwohl auch er keine Erfahrung mit medizinischen Produkten hatte. N. war Gastronom und betrieb in München das Café Pinguin und das Restaurant Arrabbiata. Aus deren Räumen heraus arbeiteten er und Tandler an ihren Maskendeals.
Beide ahnten aber wohl, dass Geschäfte in dieser Größenordnung eine solide Struktur brauchten. Am 27. März 2020 rief N. bei PSP an, einer Großkanzlei mit 200 Mitarbeitern in Münchens bester Lage am Siegestor. Zu ihren Beratern gehört Kurt Faltlhauser, der frühere bayerische Finanzminister.
In den Tagen darauf sollen Tandler und N. den Experten von PSP erzählt haben, was für Geschäfte sie machten und wie sie bisher abgelaufen waren. Ende März gab es eine Videokonferenz der PSP-Berater mit ihren Mandanten Tandler und N. Die Anwälte und Steuerberater sollen für die Maskengeschäfte ein Modell aus zwei Holdings und einer operativen GmbH vorgeschlagen haben.
Das Modell war darauf angelegt, die Steuerlast möglichst gering zu halten, auch wenn Tandlers Kunden fast ausschließlich staatliche Stellen waren. So gründeten Tandler und ihr Partner Kapitalgesellschaften. Statt der Einkommensteuer fiel die günstigere Körperschaftsteuer an.
Als Unternehmenssitz wählten sie nicht München, sondern Grünwald. Dort war die Gewerbesteuer halb so hoch. Statt gut acht Millionen Euro an die Landeshauptstadt sollten nur vier Millionen an die Gemeinde im Süden Münchens fließen.
Zum 1. April mieteten Tandler und N. für ihre noch zu gründende Little Penguin GmbH ein Dachgeschosszimmer in Grünwald. Am 6. April kauften sie drei Unternehmenshüllen, benannten sie um und brachten ihre Anteile ein, steuerlich rückwirkend zum 1. März.
Am 9. April 2020 füllte ein PSP-Steuerberater den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ für die Little Penguin GmbH aus. Eine der Fragen lautete, ob die Gesellschaft in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhielt. Der Berater kreuzte „Nein“ an und schickte das Formular an das Finanzamt München. Kurze Zeit später schloss die Masken-Firma einen Mietvertrag und erklärte ihren offiziellen Umzug nach Grünwald.
Ein Jahr nach Beginn der Pandemie wurden die Millionengeschäfte mit Masken zum politischen Skandal. Ende Februar 2021 hob der Bundestag die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein auf. Die Ermittler gingen dem Verdacht nach, er habe für die Vermittlung von Maskengeschäften hohe Provisionen erhalten. Wenige Tage später wurde bekannt, dass auch die Firma des CDU-Abgeordneten Nikolas Löbel rund 250.000 Euro mit der Vermittlung von Masken verdient hatte. Löbel legte am 8. März sein Bundestagsmandat nieder.
Im Mai schließlich gerieten Andrea Tandler und Darius N. öffentlich in den Fokus. Medien berichteten über die Millionenprovisionen, die sie für die Emix-Geschäfte erhalten hatten. In der Folge interessierten sich nicht mehr nur Journalisten für Little Penguin, sondern auch die Ermittlungsbehörden.
Am 16. Juni 2021 erließ das Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss gegen Tandler, N. und einen PSP-Steuerberater. Acht Tage später, am 24. Juni, rückten die Ermittler an. An diesem Tag geriet ein weiterer PSP-Anwalt in den Fokus.
Der Jurist begleitete die Durchsuchung und wurde zum Ansprechpartner der Fahnder. Sein von den Ermittlern beschuldigter Kanzleipartner hatte ihn beauftragt, nach der Razzia beschlagnahmte Gegenstände abzuholen. Aber auch Tandler und N. hatten den Juristen mandatiert.
Genau darin sehen Tandlers Anwälte heute einen unauflösbaren Interessenkonflikt – und einen Parteiverrat. Einerseits half der PSP-Anwalt dem Steuerberater aus der eigenen Kanzlei, gegen den einer der Durchsuchungsbeschlüsse gerichtet war. Andererseits hatte er ein Mandat der beiden Maskenhändler, die in derselben Sache später vor Gericht kamen.
Am 13. Dezember 2022 stellte die Staatsanwaltschaft München I das Verfahren gegen den PSP-Steuerberater ein. Sechs Wochen später ergingen Haftbefehle gegen Tandler und N. Am 24. Januar 2023 wurden beide festgenommen.
In der Haft wuchs N.s Misstrauen. Am 2. Februar 2023 bat er seine Tochter, Kontakt zu einer unabhängigen Verteidigerin aufzunehmen. Die Wahl fiel auf die Strafverteidigerin Katharina Dierlamm. Am 18. August 2023 kündigte N. PSP schriftlich das Mandat und untersagte jede weitere Einmischung in seine Strafsache. Doch noch am Tag der Kündigung soll sich ein PSP-Anwalt erneut als Ansprechpartner angeboten haben.
Am 13. September 2023 erteilte PSP im Namen von Tandlers Little Penguin GmbH einen Auftrag an die Kanzlei YPOG. Ein Teil der Fragen soll mit Tandlers Verteidigerin Sabine Stetter nicht abgestimmt gewesen sein, heißt es heute, unter anderem diejenigen zur Gewerbesteuer – eines der Themen, die im Mittelpunkt der Anklage standen.
Am 4. Oktober 2023 begann die Hauptverhandlung vor der 6. Großen Wirtschaftsstrafkammer, Tandler und N. waren wegen Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer angeklagt. Zwei Wochen später schickte YPOG das Ergebnis des Auftrags von PSP: „Anbei finden Sie bitte den aktualisierten Vermerk zur Gewerbesteuer in zwei Versionen.“
Der Vermerk beantwortete die Frage nach der Betriebsstätte. Demzufolge gehöre zur Firma auch eine Betriebsstätte in München, hieß es in dem Dokument. Die Angabe im Fragebogen, die einst Tandlers Berater gemacht und dabei verneint hatte, dass die Gesellschaft Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalte, sei nicht haltbar.
Es hatte sich herausgestellt, dass der Vermieter das 15 Quadratmeter große Grünwalder Zimmer an 26 weitere Personen und Firmen vermietete. Das Landgericht wertete es als klassische Briefkastenadresse und sah vorsätzlich falsche Angaben von Tandler und N.
Der Umgang mit dem YPOG-Gutachten wiederum ist der Kern der Anzeige Tandlers gegen ihre einstigen Berater. Ihr Vorwurf: PSP soll darüber weder sie und N. informiert haben noch deren Verteidiger. Stattdessen soll noch im Oktober eine Verständigung mit der Steuerfahndung vorangetrieben worden sein.
Laut Anklage telefoniert der PSP-Anwalt, der Kontakte zu den Ermittlern hielt, am 27. Oktober mit dem beisitzenden Richter der Strafkammer. Anlass war die Terminabstimmung für die anstehende Zeugenvernehmung des Anwalts. Laut Aktenvermerk des Richters ging es in dem Gespräch aber auch um Fragen der Strafzumessung. Der Vorwurf Tandlers: Ihre Verteidigerin Stetter soll davon erst durch Akteneinsicht erfahren haben.
Am 6. November schrieb Tandlers Anwältin der Kammer, der PSP-Mann sei weder Verteidiger, noch mandatiert, strafzumessungsrelevante Fragen zu erörtern. Acht Tage später kam es zu der Zeugenaussage des Anwalts, den Vermerk zu den Betriebsstätten erwähnte er dabei nicht.
Am 5. Dezember notierte der YPOG-Gutachter intern, PSP habe eine bevorstehende Verständigung zur Frage der Betriebsstätten gemeldet: 90 Prozent München, 10 Prozent Grünwald. Das gewerbesteuerliche Gutachten wurde wegen der Einigung nicht fertiggestellt. Am 13. Dezember stellte YPOG die Rechnung. Zwei Tage darauf fiel das Urteil: vier Jahre und fünf Monate für Tandler, drei Jahre und neun Monate für N.
Am 2. Januar 2024 fand Tandler die Rechnung über 160.000 Euro und forderte die Unterlagen an. Am nächsten Tag bekam sie den Entwurf des Gutachtens zugeschickt. Die Bedeutung, die das Papier für den gerade beendeten Prozess gehabt hätte, wurde ihr laut Strafanzeige nicht erläutert.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im April 2025 teilweise auf und stellte das Verfahren wegen Einkommensteuer ein. Die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung ließ er bestehen, drei Jahre Haft für Tandler und ihren Geschäftspartner. Gerade bei diesem Punkt stellte der BGH auf die unrichtigen Angaben im Fragebogen vom 9. April 2020 ab.
Tandler-Verteidigerin Stetter erklärte, sie hätten die Erkenntnisse unverzüglich als Entlastungsbeweis vorgelegt, wenn sie diese gekannt hätte. „PSP war von mir darüber informiert worden, dass die Prüfungsergebnisse von YPOG für die Verteidigung von Frau Tandler in der Hauptverhandlung relevant sind, und hat zugesagt, die Verteidigung entsprechend informiert zu halten“, sagt Stetter dem Handelsblatt. „Dennoch hat PSP die schriftlichen Ausführungen von YPOG zur Gewerbesteuer weder Frau Tandler noch mir zur Verfügung gestellt.“
Tandler ist gesundheitlich angeschlagen, ihre Haftfähigkeit wird derzeit geprüft. Erholt sie sich, müsste sie nach ihren zehn Monaten Untersuchungshaft für weitere Jahre ins Gefängnis. Auch das will sie mit ihrer Strafanzeige verhindern.
Ob die Staatsanwaltschaft in den Vorwürfen Tandlers gegen PSP einen Anfangsverdacht sieht, ist offen. Die einstigen Berater sehen keinen. „PSP ist den erhobenen Vorwürfen gegenüber den maßgeblichen Stellen entgegengetreten“, sagt ein Sprecher von Tandlers ehemaliger Kanzlei. „Wir werden dies auch weiterhin tun.“
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