Arbeitszeitgesetz: Ministerium will Achtstundentag nicht pauschal kippen
Quick Look
- Das Bundesarbeitsministerium plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, die Tarifparteien mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung ermöglichen soll.
- Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Höchstgrenze vereinbart werden können, jedoch nur in tarifgebundenen Betrieben und mit besonderen Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer.
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Why It Matters
Das Bundesarbeitsministerium plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um Tarifparteien mehr Spielraum zu geben. Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des EuGH und BAG zur Arbeitszeiterfassung.
Das Bundesarbeitsministerium will den Achtstundentag nicht pauschal abschaffen, aber den Tarifparteien mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.
Der Entwurf greift damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium diese Öffnung aber auf tarifgebundene Betriebe beschränken.
Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. In Bereichen ohne Tarifvertrag soll es dem Entwurf zufolge im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.
Regierung muss auf Urteile reagieren
Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten.
Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.
Der Achtstundentag gilt in Deutschland seit 1918. Im Arbeitszeitgesetz heißt es: »Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.« Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.
Arbeitgeberverband mit Entwurf unzufrieden
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat die Überlegungen als »Rückfall in alte Regulierungsmuster« kritisiert. Der Entwurf missachte den Koalitionsvertrag und sei in wesentlichen Teilen eine Neuauflage eines bereits 2023 gescheiterten Vorschlags, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. »Das grenzt an Arbeitsverweigerung und hat mit einer pragmatischen Anpassung an die Realität der Arbeitswelt nichts zu tun.«
Auf Druck der Union soll die Koalition längere Arbeitszeiten pro Tag möglich machen. Was wie ein Angriff auf Arbeitnehmerrechte klingt, könnte für viele ein Vorteil sein, argumentiert der Experte Guido Zander. Lesen Sie hier das ganze Interview.
What to Watch
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Debatte über Arbeitszeitgesetz wird fortgesetzt.
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Open Questions
- Wie werden die besonderen Schutzregeln für Arbeitnehmer aussehen?
- Welche Bereiche werden von der Lockerung ausgenommen sein?





