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BackAsylzuwanderung nach Deutschland im Mai erneut zurückgegangen
Asylzuwanderung nach Deutschland im Mai erneut zurückgegangen
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Die Welt6/2/2026Politics3 min readGermany

Asylzuwanderung nach Deutschland im Mai erneut zurückgegangen

Quick Look

  • Die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland ist im Mai auf 5556 gesunken, der niedrigste Wert seit Dezember 2012 (außerhalb der Corona-Pandemie).
  • Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Syrien, die Türkei und Somalia.
  • Ein Urteil des EuGH erleichtert afghanischen Frauen den Zugang zum Flüchtlingsschutz.

AI-generated summary

Why It Matters

Die Asylzuwanderung nach Deutschland ist im Mai erneut zurückgegangen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden 5556 Erstanträge auf Asyl gestellt. Im April waren es noch 6144. Die wichtigsten Herkunftsländer waren Afghanistan, Syrien, die Türkei und Somalia. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Herbst 2024 stuften die Richter die systematische Benachteiligung von Frauen durch das Taliban-Regime als geschlechtsspezifische Verfolgung ein.

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Die Asylzuwanderung nach Deutschland ist im Mai erneut zurückgegangen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden 5556 Erstanträge auf Asyl gestellt. Im April waren es noch 6144.

Niedrigere Monatswerte gab es zuletzt nur während der Corona-Pandemie: Im April, Mai und Juni 2020 sank die Zahl der Asylerstanträge infolge der weltweiten Reisebeschränkungen noch stärker. Lässt man dieses Ausnahmejahr außer Betracht, wurden zuletzt im Dezember 2012 weniger Erstanträge registriert als im Mai 2025.

Zusammen mit 2325 Folgeanträgen gingen im vergangenen Monat nach Informationen der WELT insgesamt 7881 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein. Die wichtigsten Herkunftsländer waren Afghanistan, Syrien, die Türkei und Somalia.

Die Mehrheit der Folgeanträge wurde erneut von afghanischen Frauen gestellt, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Herbst 2024. Darin stuften die Richter die systematische Benachteiligung von Frauen durch das Taliban-Regime als geschlechtsspezifische Verfolgung ein. Afghanische Frauen haben damit grundsätzlich Anspruch auf Flüchtlingsschutz.

Seitdem muss das BAMF Afghaninnen, die einen Folgeantrag stellen, die Flüchtlingseigenschaft auch dann zuerkennen, wenn keine individuelle Verfolgung nachgewiesen werden kann. Maßgeblich sind bereits Geschlecht und Herkunft. Zehntausende Frauen nutzten diese Möglichkeit seither. Viele von ihnen hatten zuvor lediglich subsidiären Schutz erhalten, unter einem Abschiebungsverbot gestanden oder waren mit ihrem Asylantrag gescheitert. Ein wichtiger Anreiz liegt im privilegierten Familiennachzug, auf den anerkannte Flüchtlinge einen Rechtsanspruch haben.

Obwohl Afghanistan seit dem sowjetischen Einmarsch 1979 nahezu ununterbrochen von kriegerischen Konflikten geprägt ist und Millionen Menschen zur Flucht gezwungen wurden, setzte die Migration vieler Afghanen nach Europa erst im vergangenen Jahrzehnt ein. Die meisten der inzwischen mehr als 400.000 in Deutschland lebenden Afghanen kamen seit 2015 ins Land.

Die schwarz-rote Bundesregierung versucht, diese Form der Migration über das Asylsystem unter anderem durch Grenzkontrollen und erweiterte Zurückweisungsmöglichkeiten einzudämmen. Auch die Europäische Union verfolgt mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems das Ziel, irreguläre Weiterwanderungen innerhalb Europas zu reduzieren.

Ab dem 12. Juni sollen Asylbewerber mit geringen Anerkennungsaussichten ihre Verfahren bereits an den EU-Außengrenzen durchlaufen. Zudem sollen Personen, die unerlaubt in andere Mitgliedstaaten weiterreisen, schneller in den jeweils zuständigen Staat zurückgeführt werden. Ob diese Maßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen und künftig mehr abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden können, wird sich erst in den kommenden Monaten erweisen.

Um die Zahl der Rückführungen zu erhöhen, setzt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gemeinsam mit anderen EU-Staaten auf Kooperationen mit Drittstaaten außerhalb Europas. Diese sollen sogenannte Rückkehrzentren („Return Hubs“) auf ihrem Staatsgebiet zulassen. Dorthin könnten ausreisepflichtige Migranten gebracht werden, deren Abschiebung in ihre Herkunftsländer derzeit nicht möglich ist.

Auf europäischer Ebene sind dafür nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden. Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich am Montag darauf, entsprechende Modelle im Rahmen der neuen Rückführungsverordnung zu ermöglichen.

Marcel Leubecher ist Redakteur im Ressort Politik Deutschland.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Die neuen EU-Asylverfahren an den Außengrenzen werden ab dem 12. Juni umgesetzt.

    Very likely · Within days

  • Die Zahl der abgeschobenen abgelehnten Asylbewerber wird steigen.

    Possible · Within months

Open Questions

  • Wie werden die neuen EU-Asylverfahren an den Außengrenzen konkret umgesetzt?
  • Welche Drittstaaten werden sich an den 'Return Hubs' beteiligen und wie werden diese funktionieren?
  • Wie wird sich das EuGH-Urteil auf die Zahl der Folgeanträge von afghanischen Frauen langfristig auswirken?
  • Werden die verschärften Maßnahmen tatsächlich zu mehr Abschiebungen führen?

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This article was originally published by Die Welt.

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