Landeswahlleiter Stephan Bröchler weist auf Wahlrecht für Obdachlose hin – Eintragung ins Wählerverzeichnis bis 28. August erforderlich.
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Wohnungs- und obdachlose Menschen mit Wohnsitz in Berlin haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht, müssen sich jedoch aktiv in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September können auch wohnungs- und obdachlose Menschen ohne festen Wohnsitz und Meldeadresse abstimmen. Auf diesen gemeinhin wenig bekannten Aspekt hat Landeswahlleiter Stephan Bröchler hingewiesen. Um von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, müssen sie allerdings selbst aktiv werden.
Von diesem Montag (17. August) an haben sie drei Wochen Zeit, um sich in ein Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Sie müssen dazu mit einem amtlichen Lichtbildausweis in das Wahlamt des Bezirkes gehen, in dem sie sich in der Nacht vom 15. zum 16. August aufgehalten haben.
Vor Ort erhalten die Menschen laut Bröchler Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge und bei anderen Fragen rund um das Thema Wahl. Auch die Wahlbenachrichtigung, die Berlinerinnen und Berliner mit Meldeadresse automatisch per Post erhalten, kann dort ausgestellt werden. Sie enthält Angaben zum Wahllokal. Schließlich ist im Wahlamt auch Briefwahl möglich. Die Frist für den Eintrag ins Wählerverzeichnis endet am 28. August.
Das Pankower Wahlamt geht am Montag noch einen Schritt weiter. Im Zuge eines Pilotprojekts besuchen Beschäftigte eine Tagesstätte für Wohnungslose, um ihnen bei der Eintragung ins Wählerverzeichnis und gegebenenfalls beim Wählen zu helfen.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wahl sind für Menschen ohne festen Wohnsitz dieselben wie für Wahlberechtigte mit festem Wohnsitz. Sie müssen Deutsche und mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens drei Monate in Berlin leben. Für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind darüber hinaus auch in Berlin lebende Bürger anderer EU-Staaten zugelassen.
«Es gilt, alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Berlins für die Teilnahme für die Wahlen am 20. September 2026 zu mobilisieren», sagte Landeswahlleiter Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. «Wohnungs- beziehungsweise obdachlose Menschen sind unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wahlen sind eine gute Möglichkeit, dieses Verständnis auch öffentlich zum Ausdruck zu bringen.»
Auch er werde die Menschen ansprechen und dafür werben, dass sie am 20. September von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Geplant seien zudem ein Aufruf in einer Straßen- und Obdachlosenzeitung sowie die Veröffentlichung eines Videowahlaufrufs.
In Berlin leben tausende Menschen auf der Straße und mehrere Zehntausend in Unterkünften für Menschen ohne eigene Wohnung oder zum Beispiel übergangsweise bei Bekannten. Nach Einschätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe wissen viele nicht, dass sie wählen dürfen oder welche Schritte dafür notwendig sind. Gerade die Politik auf Landes- und kommunaler Ebene habe unmittelbare Auswirkungen auf deren Lebenssituation. «Umso wichtiger ist es, dass auch wohnungslose Menschen ihre Stimme abgeben können», sagte ein Sprecher.
In welcher Zahl Wahlberechtigte aus diesem Kreis tatsächlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, ist offen. Nach Angaben Bröchlers gibt es dazu bislang keine wissenschaftlich-empirischen Untersuchungen.
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Eintragungsfrist für das Wählerverzeichnis läuft am 28. August ab.
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