Behörde begründet Entscheidung mit Ende des Bürgerkriegs nach Sturz des Assad-Regimes
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Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bewertet das BAMF die Sicherheitslage in Syrien neu. Dies führt zur Aberkennung des Schutzstatus bei bestimmten Personengruppen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entzieht derzeit zahlreichen Syrern in Deutschland den Schutzstatus. Das geht aus einem 16-seitigen Bescheid vom September hervor, der „Bild“ vorliegt. Betroffen sind nach Angaben der Zeitung Syrer, die polizeilich aufgefallen sind oder Deutschland vorübergehend verlassen haben und zurückgekehrt sind.
In dem Schreiben trifft die Behörde drei Entscheidungen: „Die zuerkannte Flüchtlingseigenschaft wird entzogen.“ „Der Status subsidiären Schutzes wird nicht zuerkannt.“ Und: „Abschiebungsverbote nach Aufenthaltsgesetz liegen nicht vor.“
Als entscheidenden Grund führt das BAMF an, mit dem Sturz des Assad-Regimes sei der Bürgerkrieg in Syrien beendet worden. Das habe eine maßgebliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse hervorgerufen. Nach Einschätzung von „Bild“ könnte damit der Schutzstatus potenziell Hunderttausender Syrer in Deutschland auslaufen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Frühjahr die Rückkehr von 80 Prozent der mehr als 900.000 Syrer in Deutschland in ihr Heimatland als Zielmarke genannt. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler geht es um ein Einsparpotenzial von sechs Milliarden Euro pro Jahr. Laut Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit beziehen rund 415.000 Syrer in Deutschland Transferleistungen.
Die Übergangsregierung habe nach Einschätzung des BAMF die Kontrolle über weite Teile des Landes inne und sei international anerkannt. Andere Gruppen, ausdrücklich genannt wird unter anderem die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS), stellten zwar eine sicherheitspolitische Herausforderung dar, aber „keine echte Machtalternative“. Unter Berufung auf Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR nennt der Bescheid 1.546.317 Menschen, die zwischen dem Sturz der Assad-Regierung im Dezember 2024 und März 2026 nach Syrien zurückgekehrt seien.
An einer Stelle ordnet das BAMF die allgemeine Kriegsgefahr rechnerisch ein. Zwischen Dezember 2024 und April 2026 seien in Syrien mindestens 698 Menschen getötet und 1193 verletzt worden. Bei einer Bevölkerung von 24,4 Millionen Menschen ergebe das ein Tötungsrisiko von 0,017 Prozent.
Der Behörde zufolge gibt es in Syrien Lebensmittelknappheit, hohe Lebenshaltungskosten, fehlenden Wohnraum sowie Probleme bei der Stromversorgung. Für eine fünfköpfige Familie außerhalb der Hauptstadt nennt der Bescheid Kosten von rund 554 Euro im Monat. Dennoch hält das BAMF eine dauerhafte Rückkehr grundsätzlich für zumutbar: „Insgesamt besteht daher keine existenzielle Notlage.“
Zudem verweist der Bescheid auf Programme für freiwillige Rückkehrer, die Deutschland finanziert. Genannt werden 200 Euro Reisebeihilfe für Erwachsene und 100 Euro für Unter-18-Jährige. Hinzu kommen 1000 Euro Starthilfe pro Erwachsenem und 500 Euro pro Minderjährigem, insgesamt höchstens 4000 Euro pro Familie.
Eine Abschiebung droht das BAMF in dem Bescheid nicht an. Im letzten Absatz heißt es: „Eine Abschiebungsandrohung ergeht nicht, da es an der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage für das Bundesamt fehlt.“ Viele Betroffene wehren sich juristisch gegen den Verlust ihres Schutzstatus. Der Asylanwalt Philipp Pruy sagte „Bild“: „Wir sehen seit einigen Wochen einen starken Anstieg an Aberkennungsverfahren bei Syrern. Derzeit läuft dadurch eine massive Klagewelle auf die Verwaltungsgerichte zu.“
Nach jüngsten Zahlen leben in Deutschland derzeit 915.840 syrische Staatsangehörige. 6947 Syrer haben das Land seit dem Sturz des Assad-Regimes wieder verlassen.
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