Klage des Bund Naturschutz weitgehend abgewiesen, doch Schutz des Birkhuhns erfordert Nachbesserungen bei Sonderfahrten
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Die erste Baugenehmigung für die Kampenwandbahn wurde 2017 erteilt. Ein Änderungsbescheid aus dem Jahr 2022 war Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Betreiber und dem Bund Naturschutz.
Die Kampenwandbahn im Chiemgau darf neu gebaut werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Klage des Bund Naturschutz (BN) gegen das Projekt wurde überwiegend abgewiesen. Das Urteil beinhaltet aber eine Einschränkung - und die dreht sich um das stark gefährdete Birkhuhn.
Im erstinstanzlichen Klageverfahren gegen den im Juni 2022 erstellten Änderungsbescheid zur 2017 erteilten Bau- und Betriebsgenehmigung zum Neubau der Kampenwandseilbahn hatte das Verwaltungsgericht München im November 2023 entschieden, dass es auf diese Genehmigung von 2017 nicht ankomme und vielmehr die Änderungsgenehmigung von 2022 als Neugenehmigung angesehen. Insofern hatte der BN damals mit seiner Klage beim VG überwiegend Erfolg.
Gegen dieses Urteil legte die Kampenwandseilbahn GmbH den Angaben nach Berufung ein, woraufhin der BayVGH dieses Urteil nun weitgehend aufhob. Die Richter teilten die vom BN vorgetragenen Einwände unter anderem zu Natur- und Artenschutz sowie Waldrecht in weiten Teilen nicht.
Erneute Prüfung zugunsten des Birkhuhns
Allerdings muss der Schutz des streng geschützten Birkhuhns an der Kampenwand gewährleistet sein, wie aus dem Urteil hervorgeht. Das bedeutet: Soweit die Änderungsgenehmigung pro Jahr 79 Sonderfahrten außerhalb der regulären Betriebszeiten zulässt, um Besucher geschlossener Veranstaltungen auf der Sonnenalm zu befördern, muss das Landratsamt in einem ergänzenden Verfahren erneut entscheiden. Insoweit habe die Klage des BN Erfolg gehabt, so der Gerichtssprecher.
Aus dem Bescheid gehe nämlich nicht hinreichend plausibel hervor, dass angesichts dieser Sonderfahrten die lokale Birkhuhnpopulation auf der Kampenwand ausreichend geschützt sei. Das gefährdete Birkhuhn darf in der Balz-, Brut- und Überwinterungszeit nicht erheblich gestört werden.
Bahnbetreiber: enorme Erleichterung
Mit «enormer Erleichterung» nahm der Betreiber die Entscheidung auf. «Damit steht fest: Die Genehmigung des geplanten Erneuerungsbaus enthält ausreichend Naturschutzbestimmungen und kann weiter verfolgt werden», teilte Eric Zbil mit. Die Einschränkung hinsichtlich der Nachtfahrten bezeichnete er als Wermutstropfen. Jedoch habe der BayVGH weder die Sonderfahrten grundsätzlich oder zahlenmäßig infrage gestellt noch er ein generelles Verbot von Nachtfahrten verlangt.
Die Betreiber verwiesen auf die lange Verfahrenszeit: 2017 sei die erste Bau- und Betriebsgenehmigung erteilt worden und hätte bereits 2018 umgesetzt werden sollen. «Das Urteil ist nun ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Die vergangenen Jahre können wir damit aber nicht zurückholen», sagte Zbil.
BN erfreut über Teilerfolg
Der BN sprach in einer Mitteilung von einem wichtigen Teilerfolg für den Artenschutz an der Kampenwand. Der BayVGH bestätige «unsere Kritik, dass der Schutz der Birkhühner bei den Nachtfahrten nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Birkhühner sind hochsensible Tiere, ihr Bestand ist gefährdet. Es ist erfreulich, dass das Gericht hier im Sinne des Artenschutzes entschieden hat», sagte BN-Vorsitzender Martin Geilhufe.
Positiv bewerten die Naturschützer, dass die Richter nicht pauschal dem Argument gefolgt seien, dass sich die Tiere an die bereits regelmäßig stattfindenden Nachtfahrten gewöhnt hätten. «Ich hoffe sehr, dass die Nachtfahrten jetzt endgültig ein Ende haben», sagte der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Rosenheim, Rainer Auer. «Die Alpen sind ein sensibler Naturraum und keine Eventarena. Wenigstens in der Nacht sollte Ruhe sein!»
Gegen das Urteil kann Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
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Ergänzendes Verfahren durch das Landratsamt bezüglich der Sonderfahrten.
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