Bund und Länder planen Steuererleichterungen für Unternehmen
Finanzminister arbeiten an einem „Herbstpaket“ zur Vereinfachung der Unternehmenssteuern, um Bürokratie abzubauen und das Optionsmodell attraktiver zu gestalten.
Quick Look
- Das Bundesfinanzministerium und die Länder planen für den Herbst ein Reformpaket zur Vereinfachung der Unternehmenssteuern.
- NRW-Finanzminister Optendrenk schlägt unter anderem eine praxisnähere Gestaltung des Optionsmodells für Personengesellschaften vor.
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Why It Matters
Das Optionsmodell ermöglicht Personengesellschaften seit 2022 die Besteuerung wie eine Körperschaft, wird jedoch aufgrund komplexer Anforderungen selten genutzt.
Berlin. Weniger Aufwand und Steuerbürokratie: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und seine Kollegen in den Bundesländern arbeiten an Gesetzesänderungen, mit denen die Unternehmensteuern vereinfacht werden sollen. Eine Einigung wird in den kommenden Wochen angestrebt. Im Bundesfinanzministerium ist von einem „Herbstpaket“ die Rede.
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hat in einem Eckpunktepapier acht Vereinfachungen vorgeschlagen, über die auch zwischen Bund und Ländern beraten wird. Im Bundesfinanzministerium werden die Vorschläge grundsätzlich positiv bewertet, wie die Steuerabteilungsleiterin auf einer Diskussionsveranstaltung erklärte.
Ein zentrales Element ist die Vereinfachung des sogenannten Optionsmodells, mit dem auch Personengesellschaften künftig Körperschaftsteuer zahlen können. Dieses Instrument gibt es bereits seit 2022, es wird aber kaum genutzt. Mit der nun geplanten Vereinfachung solle es „praxistauglich“ werden, heißt es im Eckpunktepapier des NRW-Finanzministeriums.
Konkret soll die Pflicht entfallen, das sogenannte Sonderbetriebsvermögen – etwa Grundstücke oder Anteile, die einem Gesellschafter persönlich gehören, aber dem Betrieb dienen – auf die Gesellschaft übertragen zu müssen. Die Regel gilt vielen Firmeneigentümern als gravierender Nachteil des bisherigen Optionsmodells. Es gibt „Personengesellschaften erstmals die Möglichkeit, von der Körperschaftsteuersenkung zu profitieren, ohne grundlegende Nachteile in Kauf zu nehmen“, heißt es in dem Papier.
Hintergrund: In Deutschland gibt es eine Million Personengesellschaften – anders als AGs oder GmbHs meist inhabergeführte Firmen, deren Gewinne den Eigentümern persönlich zugerechnet und mit der Einkommensteuer versteuert werden –, darunter viele kleine und mittelständische Betriebe. Für sie ist die Einkommensteuer quasi die Unternehmenssteuer. Das könnte in den kommenden Jahren jedoch zu einem immer größeren Nachteil werden.
Die schwarz-rote Koalition hat bereits beschlossen, die Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Schritten von 15 auf zehn Prozent zu senken. Bei der Einkommensteuer ist keine vergleichbare Entlastung geplant.
Im Gegenteil: Union und SPD hatten sich im Rahmen ihres Reformprogramms verständigt, die sogenannte Reichensteuer – den obersten Tarifbereich der Einkommensteuer und damit auch für Personengesellschaften relevant – auszuweiten und den Steuersatz zu erhöhen. Der bisherige Satz von 45 Prozent soll künftig schon ab 250.000 Euro Jahreseinkommen greifen, bisher waren es knapp 278.000 Euro. Gleichzeitig wird ein neuer Steuersatz von 47 Prozent eingeführt, der ab 280.000 Euro fällig sein soll.
Folge der schwarz-roten Steuerpläne: Während sich Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs auf Entlastungen in den kommenden Jahren einstellen können, müssen Personengesellschaften mit hohen Gewinnen mehr zahlen.
Um die Ungleichbehandlungen abzumildern, gibt es bereits zwei Instrumente. Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und investiert werden, können begünstigt werden. Das zweite ist das Optionsmodell. Union und SPD hatten schon im Koalitionsvertrag vereinbart, es praxistauglicher zu gestalten. Dies soll nun im Rahmen des Vereinfachungspakets geschehen.
NRW-Finanzminister Optendrenk schlägt zudem Maßnahmen vor, mit denen die Gewerbesteuer vereinfacht werden soll. Die Bemessungsgrundlagen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer sollen angeglichen werden. Kapitalgesellschaften zahlen beide Steuern. Da sie unterschiedlich berechnet werden, müssen Unternehmen die Berechnung zweimal durchführen – das kostet Zeit und Geld.
Das Papier enthält auch Maßnahmen zum internationalen Steuerrecht. Bei der Umsetzung von EU-Vorgaben wie dem Steueroasen-Abwehrgesetz soll nicht mehr über den europäischen Mindeststandard hinausgegangen werden.
Das Maßnahmenpaket setze auf „strukturelle Reformen mit überschaubarer Aufkommenswirkung“, heißt es in dem Papier. Es soll also keine großen Mindereinnahmen für den Fiskus geben. Auch deshalb dürften die Vorschläge im Bundesfinanzministerium auf Wohlwollen stoßen.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Einigung auf das Steuer-Herbstpaket in den kommenden Wochen.
Likely · Within weeks
Open Questions
- Wann genau wird das Herbstpaket verabschiedet?
- Wie reagieren die Oppositionsparteien auf die Details?






