Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Mordfall „Angelique“
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes zurückgewiesen, der 1983 einen transsexuellen Prostituierten in Hamburg ermordet hat.
Quick Look
- Über 43 Jahre nach dem Mord an dem als „Angelique“ bekannten Prostituierten in Hamburg ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig.
- Der Bundesgerichtshof wies die Revision des heute 62-Jährigen zurück, der 1983 die Tat begangen hatte.
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Why It Matters
Der Mord ereignete sich am 11. Januar 1983 in einem Wohnwagen in Hamburg-Hammerbrook. Die Tat konnte erst durch moderne DNA-Analysen und polizeiliche Ermittlungen Jahrzehnte später aufgeklärt werden.
Mehr als 43 Jahre nach dem Mord an einem Prostituierten in Hamburg gibt es juristisch keinen Zweifel mehr an der Täterschaft. Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen Verurteilten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des 62-Jährigen zurück. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, teilte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs mit.
Das Landgericht hatte den Mann am 28. Mai zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den Deutschen in einem Indizienprozess schuldig. Der von Geburt an fast vollständig Gehörlose soll in der Nacht zum 11. Januar 1983 den transsexuellen Prostituierten, der als „Angelique“ bekannt war, erschossen haben. Er soll aus einem Revolver drei Schüsse abgegeben haben, die den 41-Jährigen an Kopf, Brust und Oberschenkel trafen.
Die Tat war im Wohnwagen des Opfers auf einem Parkplatz im Stadtteil Hammerbrook verübt worden. „Angelique“ hatte den Angeklagten in der Nähe der Reeperbahn angesprochen und als Freier in seinem Auto zum Wohnwagen mitgenommen.
Unvermittelt habe der damals 18 Jahre alte Angeklagte mit auf den auf einem Bett sitzenden und völlig wehrlosen Prostituierten abgegeben. Das Opfer verblutete am Tatort, während der Täter mit dem Portemonnaie, Sparbuch und anderen Wertgegenständen seines Opfers flüchtete. Später wurden die achtlos weggeworfenen Dinge in der Nähe des S-Bahnhofs Hammerbrook und unweit der Wohnung der Mutter des Verurteilten gefunden. Im Portemonnaie fehlten 100 D-Mark.
Nach Überzeugung der Strafkammer stammten die von der Polizei sichergestellten Projektile aus einem Revolver des Angeklagten. Eine DNA-Spur auf einer Zigarettenkippe im Aschenbecher des Autos konnte im Jahr 2004 entschlüsselt werden. Doch erst im Jahr 2025 befasste sich eine Kriminalkommissarin erneut intensiv mit dem Fall. Im November vergangenen Jahres war der inzwischen mehrfach vorbestrafte Täter verhaftet worden.
Nach Überzeugung des Landgerichts waren die tödlichen Schüsse ein Mord. Es seien die Mordmerkmale der Heimtücke, der Habgier und des Handelns zur Ermöglichung einer Straftat erfüllt. Sei 1979 gilt in Deutschland, dass Mord grundsätzlich nicht verjährt, Täter also bis an ihr Lebensende mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen.
Zur Tatzeit war der Angeklagte Heranwachsender. Auf der Grundlage früherer Gutachten in anderen Strafverfahren gegen den Beschuldigten wandte das Gericht das Jugendstrafrecht an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Der Angeklagte hatte nach den Worten der Gebärdendolmetscher nach der Urteilsverkündung gesagt: „Ich schwöre bei Gott, dass ich es nicht war.“



