Bundesregierung einigt sich auf Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
Leistungen sollen sinken, Beiträge für bestimmte Gruppen steigen. Private Vorsorge gilt als unerlässlich.
Quick Look
- Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung geeinigt, um ein drohendes Defizit zu vermeiden.
- Künftig sinken Leistungen bei Pflegegrad eins, während Beiträge für Kinderlose, Gutverdiener und Minijobs steigen.
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Why It Matters
Die Bundesregierung plant eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung, um ein Defizit von rund acht Milliarden Euro bis 2027 zu verhindern.
Jetzt hat sich die Bundesregierung doch noch wie ursprünglich geplant auf eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung geeinigt. Zwischenzeitlich sah es eher danach aus, als würde sie sich darüber völlig zerstreiten. Doch jetzt scheint klar: Wenn Bundestag und Bundesrat nicht noch größere Änderungen verlangen, dann werden von Januar an einige Leistungen gestrichen und die Beiträge für einige erhöht. Es wird noch deutlicher werden, dass die Zahlungen aus der Pflegekasse im Pflegefall nicht ausreichen und private Vorsorge nötig ist.
Das will die Bundesregierung ändern
Das Kabinett will das bisher für 2027 erwartete Defizit von rund acht Milliarden Euro vermeiden. Es hat dazu beschlossen, dass die Leistungen bei Pflegegrad eins sinken, weil der Entlastungsbetrag von 131 Euro gestrichen wird. Die Kriterien für die Vergabe der Pflegegrade eins bis drei sollen angepasst, also vermutlich verschärft, werden. Für einige Versicherte wird es zudem teurer. Die Beiträge für Kinderlose steigen um 0,3 Prozentpunkte. Gutverdiener zahlen mehr, weil die Beitragsbemessungsgrenze um 3600 Euro im Jahr angehoben wird. Bis zu dieser Grenze wird das Einkommen mit Beiträgen belastet. Mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner zahlen künftig einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozent. Ausnahmen sollen etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige gelten. Auch für Minijobs müssen künftig Beiträge bezahlt werden. Für die meisten Versicherten sollen die Beiträge hingegen stabil bleiben, das ist das Hauptziel der Reform.
Viele Verbesserungen wird es nicht geben. Zwar werden Pflegeleistungen von 2029 an an Preissteigerungen angepasst, die Prävention gestärkt und die Leistungen für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren erhöht. Eine Expertenkommission soll bis Januar 2027 weitere Reformen prüfen. Aber schon jetzt ist gewiss: Auch in Zukunft bleibt eine große Lücke, die die Pflegeversicherung nicht abdeckt. „Hierfür sollten die Menschen frühzeitig Vorsorge treffen“, rät Meike Voß von der Verbraucherorganisation „Bund der Versicherten“. „Doch das Risiko wird unterschätzt, die Vorsorge wird vernachlässigt. Es fragen wenig Verbraucher nach. Stattdessen schließen sie lieber Zahnzusatz- oder Rechtsschutzversicherungen ab, und dann fehlt das Geld für die Pflegevorsorge.“ Das sei aber die richtige Priorisierung. Schutz im Pflegefall sei nach Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung das Wichtigste.
Nur in ETF sparen reicht für den Pflegefall nicht aus
Aber what ist die beste Vorsorge? Man könnte einfach Geld für den Notfall zur Seite legen und ansparen. Wer als 30-Jähriger jeden Monat 60 Euro in Aktien-ETF spart, hat bei acht Prozent Rendite im Jahr mit 70 Jahren 190.000 Euro angespart. Nach Steuern bleiben davon knapp 140.000 Euro übrig. Wenn er davon im Pflegefall mit 70 jeden Monat 3000 Euro nach Steuern haben will, reicht ihm diese Summe etwa drei Jahre, wenn sie sich dazwischen mit drei Prozent weiter verzinst. Würde er die 60 Euro in eine Pflegetagegeldversicherung stecken, könnte er unabhängig vom Alter bei Pflegegrad Fünf 3000 Euro im Monat erwarten – steuerfrei bis zum Tod.
Das zeigt: Sparen für den Pflegefall ist zu riskant. Schon nach kurzer Zeit wäre das Geld aufgebraucht. Zudem ist nur im höheren Alter genug Geld dafür angespart. Passiert der Pflegefall früher – etwa durch einen Unfall –, reicht das Ersparte bei Weitem nicht. Und wenn kurz vorher die Aktienmärkte in einen Crash stürzen, muss zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt verkauft werden. Der einzige Vorteil liegt darin, dass das Geld auch für andere Zwecke zur Verfügung steht, wenn der Pflegefall nicht eintritt. Das Ersparte wäre nicht verloren.
Vier Versicherungsvarianten im Angebot
Für den Pflegefall aber sind Versicherungen geeigneter. Es gibt vier Formen. Die Pflegetagegeldversicherung bezahlt monatlich einen vorher vereinbarten Betrag je nach Pflegegrad. Das Geld kann frei verwendet werden, die Ausgaben müssen nicht nachgewiesen werden. Das gilt auch für die Pflegerentenversicherung. Auch hier wird eine monatliche Rente bezahlt. Sie ist eine Mischung aus Sparvertrag und Versicherung. Das heißt, tritt der Pflegefall nicht ein, kann der Versicherte einen Teil seines Geldes zurückbekommen, beim Tagegeld nicht. Dafür ist der Beitrag deutlich höher, manchmal doppelt so hoch. Er ist in der Regel fix, während er beim Tagegeld schwankt. Dafür ist die Auszahlung beim Tagegeld fest, bei der Pflegerentenversicherung schwankend je nach Ergebnis am Kapitalmarkt. Eine Mindestzahlung kann vereinbart werden. Diese Garantie schmälert allerdings die Gewinne aus der Anlage der Beiträge an der Börse.
Die Pflegekostenversicherung ist die günstigste Variante, wird aber nur noch selten angeboten. Sie zahlt nur dann, wenn bestimmte Leistungen erbracht werden. Der Nachweis erhöht aber den bürokratischen Aufwand, und nicht jede Leistung wird bezuschusst. Da bieten die anderen beiden Versicherungsformen mehr Freiheit. Alle drei Varianten verlangen eine Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen, die gerade im Alter zunehmen, kann es passieren, dass der Vertragsabschluss von Versicherungen abgelehnt wird. „Deswegen sollten Interessenten spätestens mit 40 eine Pflegeversicherung abschließen. Die meisten planen das aber erst kurz vor dem Ruhestand. Das ist viel zu spät“, sagt Meike Voß. Je jünger, desto niedriger sind auch die Beiträge.
Wer Vorerkrankungen hat, für den ist die vierte Variante interessant: die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, der Pflege-Bahr. Diese Versicherung ist nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) benannt. Der Staat bezahlt dabei jeden Monat fünf Euro in eine private Police, wenn der Versicherte selbst mindestens zehn Euro einzahlt. Der Vorteil: Es wird nicht nach dem Gesundheitszustand gefragt. Das hat aber zur Folge, dass diese Versicherung vor allem Menschen mit Vorerkrankungen abschließen, die Gesellschaften dadurch höhere Ausgaben haben. Das erhöht die Beiträge. Für 100 Euro Einzahlung bekommt man weniger Auszahlung als etwa beim Tagegeld. Die Auszahlung hängt auch vom Pflegegrad ab, sie muss eine bestimmte Mindestsumme gewährleisten – für Grad fünf zum Beispiel 600 Euro. Die Leistungen wurden aber seit der Einführung 2013 nicht mehr erhöht. „Aus unserer Sicht ist dies eine teure und nicht bedarfsgerechte Absicherung“, sagt Meike Voß.
Pflegetagegeldversicherung als beste Option
Für die Expertin ist die Pflegetagegeldversicherung die beste Option. „Sie ist am flexibelsten, günstiger als andere Varianten und bietet festgelegte, planbare Auszahlungen, die vergleichsweise hoch sind.“ Billig ist sie allerdings nicht mehr, die Beiträge sind mit den wachsenden Pflegekosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. „Das hat paradoxe Folgen: Manche kündigen kurz vor dem Ruhestand die Versicherung, weil sie sich die nicht mehr leisten können. Gerade dann, wenn sie sie vielleicht bald brauchen.“ Vor einer Kündigung rät Voß, lieber den Leistungsumfang zu reduzieren, also zum Beispiel eine Zahlung nur für höhere Pflegegrade. Das senkt den Beitrag.
Pflegetagegeldversicherungen bieten alle bekannten Versicherer an. Das Analysehaus Morgen & Morgen hat sie für die F.A.S. verglichen. Es hat die günstigsten Anbieter für einen 30- und einen 40-Jährigen herausgefiltert (siehe Grafik). Vorne liegen HUK und Arag. VRK, Axa und SDK sind teurer, zahlen aber nicht mehr. Andere teurere Tarife wie der von Barmenia, Allianz und Concordia zahlen in den unteren Pflegegraden mehr.
Geprüft wurden nur Tarife, die Altersrückstellungen beinhalten. Die sind anfangs teurer, dämpfen aber später den Beitragsanstieg. Es wurden auch nur Tarife genommen, die die höchste Ratingnote Fünf erreicht haben, also einen guten Leistungsumfang haben und die Mindestanforderungen erfüllen. „Ein leistungsstarker Tarif zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass auch bei einer verspäteten Meldung rückwirkend geleistet wird und der Versicherungsschutz bei einem Umzug ins Ausland bestehen bleibt. Ebenso wichtig ist, dass der Vertrag fortgeführt werden kann, wenn die Mitgliedschaft in der Pflegepflichtversicherung endet“, sagt Geschäftsführer Christian Jaffke. Im Pflegefall sollte der Tarif zudem eine Beitragsbefreiung vorsehen. „Leistungsstarke Tarife zahlen außerdem bereits bei Pflegegrad eins.“ Die Unterschiede zwischen den Angeboten liegen häufig im Detail. „Teilweise sind Tarife mit schlechten Bedingungen auch noch nicht einmal viel günstiger als Toptarife.“
Für Meike Voß vom Bund der Versicherten ist zudem noch wichtig, dass der Versicherer die Leistungen mit der Inflation erhöht, bei ambulanter und stationärer Pflege zahlt und die Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung übernimmt. Er sollte auch auf das Kündigungsrecht verzichten, damit die Kunden immer geschützt bleiben.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Eine Expertenkommission soll bis Januar 2027 weitere Reformen prüfen.
Very likely · Within months
Open Questions
- Wann genau treten die beschlossenen Leistungs- und Beitragsänderungen in Kraft?
- Wie fällt das endgültige Votum von Bundestag und Bundesrat aus?


