
Gewinne aus Kryptowerten sollen künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden
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Bisher bleiben Gewinne aus Kryptowerten nach einer Haltefrist von zwölf Monaten in der Regel steuerfrei. Die Reform zielt darauf ab, Kryptowährungen steuerlich mit klassischen Kapitalanlagen gleichzustellen.
Berlin. Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten. Die „Welt“ berichtete am Dienstag von einem Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Finanzministerium, dem zufolge Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen sogenannten Tauschkryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden sollen. Die Regelungen sollen nur für neu erworbene Bestände gelten und ab 2028 erstmals zu einem automatischen Steuerabzug führen.
Bislang können Gewinne aus Kryptowerten nach einer Haltefrist von zwölf Monaten in der Regel steuerfrei bleiben. Künftig soll auch hier die Abgeltungsteuer gelten, also pauschal 25 Prozent. Damit würde der Sonderstatus entfallen, der Kryptowährungen bislang von Aktien und Fondsanteilen unterscheidet. Das Vorhaben befindet sich laut Zeitung in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind damit noch möglich.
Die Reform soll nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Bereits zuvor erworbene Bitcoin und andere Kryptowährungen würden weiterhin unter die bisherigen Regelungen fallen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister ist allerdings erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen. Den Plattformen soll damit Zeit eingeräumt werden, die notwendigen technischen Verfahren einzuführen.
Nach Schätzungen des Finanzministeriums würde die Reform ab 2028 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro bringen. Bis 2031 sollen die Mehreinnahmen auf rund 350 Millionen Euro jährlich steigen.
Das Finanzministerium begründet die Pläne der Zeitung zufolge mit der gewachsenen Bedeutung des Kryptomarktes. Kryptowährungen würden zunehmend als private Kapitalanlage genutzt und seien aufgrund ihrer hohen Liquidität und ihrer vorwiegend spekulativen Verwendung eher mit klassischen Vermögensanlagen als mit sonstigen Wirtschaftsgütern vergleichbar.
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Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2027
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