
Alexander Badle unterschrieb 2023 im Gefängnis ein Meldeformular mit einer Berliner Adresse, obwohl er in Untersuchungshaft saß. Laut eigenen Angaben hatte ihm der PwC-Anwalt Christian Abel eine Festanstellung und eine Wohnung angeboten.
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Alexander Badle war Oberstaatsanwalt in Hessen und verfolgte Korruption im Gesundheitswesen, bevor er selbst wegen Bestechlichkeit festgenommen wurde. Hanno Berger ist eine zentrale Figur im Cum-Ex-Skandal und wurde wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Strafvollzug ist in Deutschland Ländersache, weshalb die Regeln für den offenen Vollzug je nach Bundesland unterschiedlich sind. Berlin gilt als besonders liberal.
Ein Partner der Kanzlei PwC Legal soll einem Oberstaatsanwalt in Untersuchungshaft eine Wohnung in Berlin angeboten haben. Sein prominenter Mitbewohner: Cum-Ex-Mastermind Hanno Berger.
Der ehemalige und beschuldigte Oberstaatsanwalt Alexander Badle unterschrieb 2023 im Gefängnis ein Formular, das ihn als Bewohner einer Berliner Adresse auswies, obwohl er in Untersuchungshaft saß.
Hanno Berger, zentrale Figur im Cum-Ex-Skandal, verurteilt wegen Steuerhinterziehung, hatte aus der Haft heraus ebenfalls seine Adresse nach Berlin verlegt – dieselbe, die der Oberstaatsanwalt angegeben hatte.
Der Anwalt Christian Abel von PwC Legal hatte Badle im Gefängnis besucht und ihm nach Angaben des Inhaftierte eine Festanstellung und eine Wohnung in Berlin angeboten.
Experten sprechen von „Knasttourismus“, über den Verurteilte versuchen, über einen Wechsel des Bundeslandes schneller in den offenen Vollzug zu kommen.
Das Landgericht Frankfurt zweifelte Abels Angebot an und wies den Antrag auf Hafterleichterung für Badle zurück.
Die Zusammenfassung wurde mithilfe von KI erstellt und redaktionell geprüft.
Düsseldorf. Der Häftling war einmal einer der bekanntesten Juristen des Landes Hessen. Als Oberstaatsanwalt verfolgte Alexander Badle viele Jahre Korruption im Gesundheitswesen. Im Juli 2020 wurde er selbst festgenommen – wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.
Mitten in seinem Prozess änderte Badle seine Adresse. Obwohl er in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach in Rheinland-Pfalz saß, unterschrieb er am 26. Januar 2023 ein Formular für das Einwohnermeldeamt. Er sei umgezogen, an den Kurfürstendamm 193 in Berlin.
Auf dem Papier hatte Badle einen Mitbewohner: Hanno Berger. Auch er war einmal Beamter. Berger arbeitete als höchster Bankenprüfer in Hessen, bevor er als Steueranwalt die Seiten wechselte und zur zentralen Figur des Cum-Ex-Skandals wurde.
Im Dezember 2022 hatte das Landgericht Bonn Berger wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 276 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt. Im selben Monat hatte Berger aus der Untersuchungshaft heraus seine Adresse geändert: Kurfürstendamm 193 in Berlin.
„Knasttourismus“ nennt es der Bund Deutscher Kriminalbeamter, wenn Verurteilte ihren Wohnsitz verlegen, um möglichst schnell in den offenen Vollzug zu kommen. Ein offenbar gut laufendes Schattengeschäft für verurteilte Straftäter und darauf spezialisierte Anwälte.
Viele Straftäter zieht es nach Berlin und NRW
Weil der Strafvollzug Ländersache ist, regelt jedes Bundesland selbst, wer tagsüber außerhalb der Gefängnismauern leben darf. Berlin gilt in dieser Hinsicht als sehr liberal – und deshalb als das beliebteste Ziel für Knasttouristen. Dort und in Nordrhein-Westfalen ist der Anteil der Gefangenen im offenen Vollzug mehr als fünfmal so hoch wie etwa in Bayern, Hessen oder Sachsen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz bestätigt die Zahlen. In Berlin verbüßen rund 27 Prozent der Gefangenen ihre Strafe im offenen Vollzug. „Schon aus Kostengründen“ sei Berlin aber bestrebt, die Strafvollstreckung nur für Verurteilte zu übernehmen, „die tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben“. Eine statistische Auswertung, wer wann seinen Wohnsitz verlegt, werde allerdings nicht vorgenommen.
Bei nicht wenigen Gefangenen folge die eigentliche Haft direkt auf eine Untersuchungshaft, erklärt eine Sprecherin der Behörde. Dann bestehe „für den Verurteilten keine Chance zur Manipulation“. Nach Überzeugung des Landgerichts Frankfurt versuchte es Badle trotzdem. Geholfen hat ihm dabei nach seiner Darstellung ein Anwalt: Christian Abel, damals Partner bei PwC Legal in Hamburg.
Anwalt mit Waffe
Jurist Abel hat in der Hansestadt einen besonderen Ruf. Als CDU-Bezirkspolitiker sorgte er sich um die Zustände im Schanzenpark. Auf dem zwölf Hektar großen Gelände wurden in der Vergangenheit häufig Drogen verkauft.
Im September 2018 stellte Abel eine Lösung vor. Er habe „32 durchtrainierte Freiwillige“ gewonnen, fast alle Kampfsportler. Dazu kämen ein Schäferhund, ein Dobermann und ein ausgemusterter Drogenspürhund. Sie sollten im Park Streife gehen und Dealer festhalten – bis die Polizei eintrifft.
Der damalige Justizsenator Till Steffen (Grüne) nannte Abels Pläne auf Twitter eine „Schwachsinnsidee“. Das Gewaltmonopol liege „ausschließlich in der Hand des Staates“, ließ damals auch die Hamburger Polizei verlauten. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer erklärte: „Für Bürgerwehren, ‚Privatstreifen‘ oder gar Selbstjustiz ist kein Raum.“
Strafverteidiger zeigten Abel an, wegen Bildung bewaffneter Gruppen, Volksverhetzung und Amtsanmaßung. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren später ein, ein Straftatbestand sei nicht verwirklicht. Im Dezember 2018 berichtete die „Zeit“, Abel habe bei einem Fototermin seine Jacke gelüftet und eine Pistole gezeigt. Er sei Waffenträger, sagte Abel, das solle man aber bitte nicht schreiben.
Bei jedem Ausgang gefesselt
Laut seinem LinkedIn-Profil studierte Abel Jura in Hamburg und Zürich. Er arbeitete für die Dresdner Bank Lateinamerika AG, dann für die Großkanzleien White & Case und Norton Rose Fulbright. Im Juli 2019 wechselte er als Equity-Partner zu PwC Legal und brachte ein eigenes Team mit.
Sein Fach waren Insolvenzen und Sanierungen, kein Strafrecht. Trotzdem besuchte er im Sommer 2022 einen Untersuchungshäftling in Rheinland-Pfalz: Alexander Badle.
Der Oberstaatsanwalt war da schon tief gefallen. Beruflich hatte Badle jahrelang Korruption bekämpft, heimlich war er an den Gewinnen einer Firma beteiligt, die Gutachter für die Justiz vermittelte. Laut Gericht kassierte er zwischen 2007 und 2020 rund 533.000 Euro Schmiergeld. Nach seiner ersten Festnahme kam er im September 2020 wieder frei, musste aber jeden Umzug sofort melden.
Im Januar 2022 fanden Ermittler Badle nicht dort, wo er sein sollte. Tatsächlich lebte er bei seiner Verlobten, für die Behörden hatte er sich eine falsche Wohnungsgeberbescheinigung besorgt. Am 28. Januar 2022 kam er zurück in Untersuchungshaft, diesmal wegen Fluchtgefahr. Bei jedem Ausgang wurde Badle gefesselt, Besuche, Telefonate und Briefe wurden überwacht.
Das BKA vor der Tür
Am 1. Juli 2022, auf den Tag drei Jahre nach seinem Start bei PwC, schrieb Christian Abel eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Er beantragte eine Besuchserlaubnis ohne die sonst übliche Überwachung. Als Grund nannte er eine Mandatsanbahnung. Solche Gespräche zwischen Anwalt und künftigem Mandanten sind üblich und bleiben von den Behörden unbeobachtet.
„Wenn ich nicht festgenommen worden wäre, hätte ich weitergemacht.“ Alexander Badle vor dem Landgericht Frankfurt
Am 5. Juli gab der stellvertretende Kammervorsitzende seine Erlaubnis. Am 28. Juli besuchte der Hamburger Insolvenzanwalt den Häftling in Rohrbach. Was die beiden besprachen, hörte niemand mit.
Ein halbes Jahr später, am 20. Januar 2023, gestand Badle vor dem Landgericht Frankfurt: „Wenn ich nicht festgenommen worden wäre, hätte ich weitergemacht.“ Sechs Tage später gab er beim Einwohnermeldeamt an, er sei nach Berlin gezogen.
Am 12. Mai verurteilte ihn das Landgericht zu sechs Jahren Haft. Zwölf Tage später durchsuchte das Bundeskriminalamt eine Berliner Wohnung. Auf dem Wohnungsschild standen zwei Namen: Berger und Badle. Die Wohnung war leer.
„Fast schon ein Wunder“
Das BKA kam im Mai 2023 nicht wegen Badle an den Kurfürstendamm. Die Ermittler suchten nach dem Vermögen von Hanno Berger, den das Landgericht Frankfurt später einen „Intensivtäter“ nennen sollte. Badle war Beifang.
Im August desselben Jahres beantragte Badles Verteidiger, ein Frankfurter Jurist, die Haftbeschränkungen seines Mandanten aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft widersprach und verwies auf die Berliner Wohnung, also Fluchtgefahr. Am 28. September 2023 schrieb Badle an die 24. Große Wirtschaftsstrafkammer.
Er schilderte, wie er zu seiner Berliner Adresse gekommen war. Der Anwalt Abel habe ihn im Jahr zuvor ohne Vorabsprache im Gefängnis besucht. Abel habe angeboten, ihn als Verteidiger zu vertreten, Schwerpunkt Strafvollstreckung.
Außerdem habe Abel ihm eine Stelle als „Specialist“ bei PwC in Berlin in Aussicht gestellt, dazu eine Wohnung, und ihm später die Anmeldeformulare geschickt. Das Stellenangebot grenze „fast schon“ an ein „Wunder“, schrieb Badle. Es sei „ein wichtiger Schritt für meine Resozialisierung während der späteren Strafhaft“.
Im Reich der Fabel
Das Gericht glaubte Badle nicht. Dass ein Hamburger Anwalt sich „quasi ins Blaue hinein“ in ein Gefängnis in Rheinland-Pfalz begebe, halte keiner lebensnahen Betrachtung stand, schrieb der Richter in seinem Beschluss. Entweder habe Abel seinen Besuchsantrag „wahrheitswidrig“ begründet oder Badle täusche über die tatsächlichen Hintergründe.
Strafvollstreckung gehöre „wohl kaum“ zu Abels Kernkompetenzen. Im Strafverfahren gegen Badle meldete er sich nie als Verteidiger. Auch dass PwC Legal einem Angeklagten ohne rechtskräftiges Urteil eine Festanstellung anbiete, tendiere „gegen null“. Dass die Firma ihm über Jahre eine Wohnung stelle ohne Gegenleistung, sei „wohl am ehesten im Reich der Fabel anzusiedeln“.
Gestützt wurden die Zweifel des Gerichts von PwC Legal. Die Briefkontrolle fing ein Schreiben der Kanzlei an Badle ab. Darin hieß es, Abel habe Badle „in einer Strafvollstreckungsangelegenheit persönlich“ vertreten, auch wenn dies „jedenfalls teilweise unter Verwendung des Briefkopfs und der Anschrift der PwC Legal AG“ geschehen sei. Das Stellenangebot für Badle habe Abel „eigenmächtig“ unterbreitet, es habe „keine Gültigkeit“.
Föderale Struktur ausgenutzt
Am 1. November 2023 wies das Gericht Badles Antrag auf Hafterleichterung zurück. Schon die falsche Anmeldung sei eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gewesen. Badle habe die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland ausnutzen wollen, um in den „selbst bei Schwerkriminellen angewendeten liberalen Strafvollzug des Landes Berlin“ zu kommen.
Im Oktober 2025 saß Abel im Landgericht Hamburg neben André Schulz, dem früheren Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Mit dem Kriminologen und Anwalt Thomas Feltes verteidigte er Schulz gegen den Vorwurf, jahrelang Polizeigehalt bezogen zu haben, ohne dafür zu arbeiten.
Abels Zeit bei PwC Legal war da längst vorbei. Die Kanzlei erklärt, er sei „seit Jahren“ nicht mehr Partner und ausgeschieden. Auf seinem LinkedIn-Profil steht bis heute, er arbeite dort. Im Anwaltsverzeichnis nennt Abel neben PwC vier weitere Kanzleien, in Hamburg, Wedel, Aschaffenburg und dem schweizerischen Grindelwald, in denen er tätig sei.
Seit Dezember 2025 ist Badle auf Bewährung frei. Zwei Drittel seiner Strafe hat er in der JVA Rohrbach abgesessen, nicht in Berlin. Fragen des Handelsblatts ließ er unbeantwortet, ebenso wie Abel.
AI outlook — possibilities, not facts
Es werden weitere Ermittlungen gegen Christian Abel und PwC Legal wegen des Angebots an Badle eingeleitet.
Possible · Within months
Die Debatte über den liberalen Strafvollzug in Berlin und den Missbrauch durch „Knasttourismus“ wird fortgesetzt.
Likely · Within months
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