
AI-generated summary
Derzeit ist das unbefugte Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes sowie heimliche intime Bildaufnahmen in Deutschland nicht strafbar. Die Bundesregierung will dies mit einem Gesetzentwurf ändern, der digitale Gewalt unter Strafe stellen soll.
Bis heute ist das unbefugte Herstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes nicht strafbar, ebenso wenig wie das heimliche Herstellen intimer Bildaufnahmen, wie beispielsweise in der Sauna oder an anderen öffentlichen Orten. Wer dort unbefugt Fotos oder Videos von nackten Mitmenschen macht, hat strafrechtlich nach derzeitiger Rechtslage nichts zu befürchten. Doch das soll sich künftig ändern.
Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das entsprechende Lücken im Strafrecht zu in erster Linie bildbasierter sexualisierter Gewalt schließen soll. Demnach müssten Täter bei unterschiedlichen Tatbeständen mit Freiheits- und/oder Geldstrafen rechnen und Betroffenen soll es erleichtert werden, gegen die Täter vorzugehen. Einen Überblick, was nach dem Gesetzentwurf künftig gelten soll und wie sich Opfer wehren können, lesen Sie hier. Welche neuen Straftatbestände der Entwurf im Einzelnen vorsieht, finden Sie in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums .
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte dazu: »Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt beenden wir Straflosigkeit für Täter im digitalen Raum. Wir treffen passgenaue Regeln für die unterschiedlichen Erscheinungsformen digitaler Gewalt. Wir stärken zugleich die Rechte der Betroffenen. Wer digitale Gewalt erfährt, muss sich selbst wirksam wehren können.« Demnach sei digitale Gewalt zu lange als Nebensache abgetan worden, doch damit sei Schluss. »Das Gesetz gegen digitale Gewalt steht für ein wichtiges und notwendiges Umdenken.«
Yanni Gentsch sieht »riesige Fortschritte«
»Mir ist wichtig, dass jetzt ein Wechsel stattfindet und klar benannt wird, dass mir Unrecht getan wurde und dass Betroffenen Unrecht getan wird und diese Schutzlücke wirklich existiert und geschlossen werden muss«, sagt Yanni Gentsch dem SPIEGEL zum beschlossenen Gesetzentwurf. »Das ist so ein wichtiges Signal an alle Betroffenen und aber auch von vielen Betroffenen, weil wir quasi regelmäßig seit eineinhalb Jahren die Kraft und den Mut aufbringen, etwas voranzubringen.«
Die Kölnerin war im Februar 2025 im Wald joggen, als sie einen Fahrradfahrer hinter sich bemerkte, der sie nicht überholte. Der Mann filmte sie offenbar heimlich und gegen ihren Willen – vor allem wohl ihren Po. Sie konfrontierte ihn, forderte ihn auf, die Aufnahmen zu löschen und filmte sich selbst dabei. Das Video lud sie hoch und ging damit viral. Bis heute hat das Video auf Instagram mehr als 16,4 Millionen Aufrufe. Das damalige Interview mit Gentsch lesen Sie hier.
»Ich bin super stolz. Seit Tag eins hat der Zuspruch so meilenweit überwogen auf politischer Ebene, auf gesellschaftlicher Ebene, auf privater Ebene.« Die wenigen negativen Erfahrungen, die sie gemacht habe, hätten sich in Grenzen gehalten, und ihr sei dabei auch immer klar gewesen, dass sie dabei nur als Projektionsfläche diente.
Gentsch sieht in der Debatte über sexualisierte Gewalt »riesige Fortschritte«. In den vergangenen eineinhalb Jahren habe sie eine »enorme Veränderung« beobachtet, wie darüber gesprochen wird und wer darüber spricht, auch in privaten Runden. Betroffene und ihre Erfahrungen würden laut Gentsch ernster genommen. »Sei es auch nur untereinander, dass man sich bestärkt und die Ausdauer findet, sich auch in der Öffentlichkeit einzusetzen. Denn Täter werden sich nicht dafür einsetzen, dass sich was ändert.«
»An die Öffentlichkeit zu gehen, war auf jeden Fall intensiv«
Eine weitere Betroffene hat sich zum Gesetzentwurf geäußert: »Für uns ist das Wichtigste, dass die Taten bestraft werden«, sagt Anne dem SPIEGEL. »Es ist schön zu sehen, dass wir wirklich was bewirken konnten.«
Bei einem Saunabesuch im Juli 2025 hatten sie und ihre Freundin Rebecca bemerkt, wie sie ein Mann heimlich filmte. Die beiden Frauen zeigten ihn an, doch die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein. »Ich hatte diesen Brief vor mir und konnte es nicht fassen. Da steht schwarz auf weiß, dass er Fotos von nackten Frauen machen kann und dafür nicht bestraft wird«, erklärte Rebecca vergangenes Jahr im Gespräch mit dem SPIEGEL. Den ganzen Text zu dem Fall lesen Sie hier.
»An die Öffentlichkeit zu gehen, war auf jeden Fall intensiv. Es ist unbezahlte Arbeit, die man leistet, eine Form von Aktivismus, Aufklärungsarbeit, Sichtbarkeit schaffen«, blickt Anne auf die vergangenen Monate zurück. Es sei kräftezehrend gewesen, sich mit Kommentarspalten auseinanderzusetzen. Vor allem männliche Profile hätten ihnen dort vorgeworfen, sie wollten in die Öffentlichkeit oder würden sich das ausdenken. »Wir wollen nicht in die Öffentlichkeit, wir wollen einfach nur auf dieses Problem aufmerksam machen«, sagt Anne. »Und da frage ich mich, wie man sich so sehr angegriffen fühlen kann davon, anstatt sich zu solidarisieren.«
Wie Gentsch sieht aber auch Anne einen Fortschritt in der Debatte. In ihrem Umfeld habe sie beobachtet, dass sich »wahnsinnig viele« Frauen und FLINTA-Personen solidarisiert und von ähnlichen Vorfällen berichtet haben. »Die Scham muss die Seite wechseln, und ich freue mich vor allem, wenn Männer sich solidarisieren und Betroffene unterstützen und Aufklärungsarbeit leisten in ihren eigenen Kreisen.«
Die drei Betroffenen sind nicht die Einzigen, die Petitionen zu dem Thema digitale Gewalt gegen Frauen gestartet haben. Nach Bekanntwerden der SPIEGEL-Recherche zum Fall Collien Fernandes im März 2026 haben Aktivistin Kristina Lutz, Grünenpolitikerin Ricarda Lang und Menschenrechtsaktivistin Düzen Tekkal die Petition »In Solidarität mit Collien Fernandes: 10 Forderungen an die Bundesregierung« initiiert, unterstützt von 250 Erstunterzeichnerinnen aus Politik, Kultur und Wirtschaft und bis heute mit mehr als 338.000 Unterschriften. Auch sie begrüßten den Gesetzentwurf .
Das Thema digitale sexualisierte Gewalt ist riesig und allgegenwärtig. Allein in den vergangenen Jahren hatte es neben den bereits genannten auch noch weitere prominente Fälle gegeben. In der aktuellen Debatte über den Missbrauch von Smartglasses hat der SPIEGEL etwa über den Fall einer Hamburgerin berichtet, die heimlich im Bikini gefilmt wurde und sich wehrte. Und zuletzt machten Upskirting-Videos vom »Teufelsrad« auf dem Münchner Oktoberfest Schlagzeilen. Ein Forscherteam hat auf Instagram, Facebook und anderen Diensten von Meta nach eigener Aussage mehr als 32.000 Videos von hochgerutschten Dirndln auf dem »Teufelsrad« entdeckt.
AI outlook — possibilities, not facts
Der Gesetzentwurf wird im Bundestag verabschiedet und tritt voraussichtlich im Jahr 2027 in Kraft.
Likely · Within months
Die Anzahl der Anzeigen wegen heimlicher Aufnahmen und Deepfakes wird nach Inkrafttreten des Gesetzes steigen.
Possible · Within years

The Federal Finance Court has clarified whether inheritance tax is due if an inheritance amounts to zero euros after all formalities have been completed. The background is a case in which a will was intended to circumvent legal succession, which led to complex legal disputes.
The trial against a 24-year-old Afghan man for a fatal knife attack in a refugee accommodation in Hessisch Lichtenau has begun before the Kassel regional court. The accused is diagnosed with paranoid schizophrenia.
After a trans woman and ex-policewoman was sentenced to three years and three months in prison in Traunstein, the correct accommodation of trans people in German prisons is being discussed. The Bavarian Ministry of Justice relies on individual decisions, while associations demand binding rules.
The Federal Ministry of Justice plans to criminalize the possession, production and distribution of rape videos and sexualized deepfakes. The bill also provides for penalties for unauthorized handling of intimate images, regardless of the location of the recording.
After a failed execution attempt with pentobarbital, death row convict Christa Pike has regained consciousness and can speak, according to her lawyers. She suffered severe damage to her arms and remains handcuffed in the hospital. The lawyers report problems with the creation of vein access and are calling for the death penalty to be commuted to life imprisonment without the possibility of early release. The state of Tennessee carried out the execution despite previous stays by the Supreme Court. Pike was convicted in 1996 for the murder of Colleen Slemmer.
A former youth football coach was convicted of assaulting players at the Aurich district court. The defendant beat minors when he was dissatisfied with their performance. He was acquitted of sexual harassment charges.