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EEG-Reform: Geplante Abschaffung fester Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen ab 2027 abgemildert
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Spiegel Wirtschaft23 hours agoPolitics2 min readGermany

EEG-Reform: Geplante Abschaffung fester Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen ab 2027 abgemildert

Quick Look

  • Die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen ab 2027 wird durch eine befristete Übergangszahlung und einen Direktvermarktungsbonus ersetzt.
  • Die EEG-Reform zielt auf Kostensenkung und Netzausbauanpassung ab, stößt aber auf Kritik wegen kurzer Fristen.

AI-generated summary

Why It Matters

Die Bundesregierung plant eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um die Kosten der Förderung zu reduzieren und den Ausbau an den Netzausbau anzupassen. Ein erster Entwurf zur Abschaffung der Einspeisevergütung stieß auf breite Kritik.

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Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem.

Geplant ist eine »befristete Übergangszahlung«

»Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr«, heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die »befristete Übergangszahlung« angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.

Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent . 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.

Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde, dass die Novelle die Energiewende ausbremsen würde.

Energiewirtschaft begrüßt den neuen Entwurf

Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anzupassen. Teure »Abregelungen« sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist »Redispatch«.

Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. »Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert«, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass »eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird«, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden.

Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. »Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen«, hieß es.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. »Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf«, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. »Die Zeit drängt.« Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Die EU-Kommission wird das EEG beihilferechtlich genehmigen müssen.

    Very likely · Within months

  • Investitionen in Projekte nach dem neuen EEG-Gesetz werden ab Januar möglich sein.

    Likely · Within months

Open Questions

  • Wie wird die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen?
  • Wie wird sich der Direktvermarktungsbonus für Privatleute entwickeln?
  • Wie genau wird die Redispatchentschädigung justiert?

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This article was originally published by Spiegel Wirtschaft.

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