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Back„Ein Angriff auf die Presse“ – Zeit-Verlag wehrt sich gegen Gerichtsbeschluss im Block-Prozess
„Ein Angriff auf die Presse“ – Zeit-Verlag wehrt sich gegen Gerichtsbeschluss im Block-Prozess
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„Ein Angriff auf die Presse“ – Zeit-Verlag wehrt sich gegen Gerichtsbeschluss im Block-Prozess

Im Prozess gegen Christina Block sorgt die Sicherstellung von Podcast-Material für einen Konflikt um die Pressefreiheit.

Quick Look

  • Das Hamburger Landgericht hat Tonaufnahmen einer „Zeit“-Journalistin für den Prozess gegen Christina Block sicherstellen lassen.
  • Der Verlag protestiert gegen den Eingriff in die Pressefreiheit und hat Beschwerde eingelegt.

AI-generated summary

Why It Matters

Christina Block steht wegen der gewaltsamen Rückholung zweier Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 vor Gericht. Der Prozess untersucht die Planung und Ausführung der Aktion.

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Das Hamburger Landgericht hat Tonaufnahmen einer Journalistin der Wochenzeitung „Zeit“ sicherstellen lassen. Die Strafkammer verspricht sich davon neue Erkenntnisse über die Aussagen wichtiger Zeugen. Der Verlag spricht hingegen von einem unverhältnismäßigen Angriff auf die Pressefreiheit und hat Beschwerde eingelegt. Am Dienstag wird der Prozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte fortgesetzt.

Im Strafprozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block – und mitten in der gerade gestarteten Hamburger Woche der Pressefreiheit – verschärft sich der Konflikt um die Frage, wie weit ein Gericht bei der Suche nach Beweismitteln in journalistisches Material eingreifen darf. Die mit dem Verfahren befasste Große Strafkammer des Hamburger Landgerichts hat Tonaufzeichnungen sicherstellen lassen, die Gesprächen für den Podcast „ZEIT Verbrechen: House of Block“ zugrunde liegen. Dazu ordnete sie am Montag die Durchsuchung der Wohnung einer „Zeit“-Journalistin an. Vollzogen wurde die Durchsuchung nicht, weil die Journalistin die verlangten Gegenstände freiwillig herausgab und damit von einer ihr eingeräumten Abwendungsbefugnis Gebrauch machte.

Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt die Hamburger Geschäftsräume der „Zeit“ aufgesucht. Auch hierfür lag nach Angaben von Gericht und Verlag ein Durchsuchungsbeschluss vor. Die Ermittler verlangten neben den Interviewaufzeichnungen angebliche Vertragsunterlagen zu den Gesprächspartnern des Podcasts. Der Verlag erklärte allerdings, einen solchen Vertrag gebe es nicht. Nachdem ein Mitarbeiter mitgeteilt hatte, dass die Aufnahmen bei der Journalistin lägen, kam es in den Redaktionsräumen nicht zu einer Durchsuchung.

Das Gericht misst dem Material nach eigener Darstellung eine mögliche Bedeutung für die weitere Beweisaufnahme zu. Die Gespräche mit Mitgliedern der betroffenen Familie, darunter Kindern, sollen nach Angaben im Podcast etwa zwei Wochen nach den Vorgängen der Silvesternacht 2023/24 in einem sogenannten Safe House in Dänemark geführt worden sein. Nach Ansicht der Strafkammer könnten dabei Umstände zur Sprache gekommen sein, die bislang weder in den Akten noch in der Hauptverhandlung behandelt wurden. Zudem könnten die Originalaufnahmen dazu dienen, die Glaubhaftigkeit späterer Zeugenaussagen zu überprüfen.

Die Kammer beruft sich dabei auf ihre Pflicht, die Beweisaufnahme auf alle für die Entscheidung bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken. Ein Beschlagnahmeverbot greife nach ihrer Auffassung hier nicht. Das journalistische Zeugnisverweigerungsrecht könne nach den gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt sein, wenn eine Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen solle. Das Gericht verweist dabei unter anderem auf den im Verfahren erhobenen Vorwurf der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen. Eine Enttarnung verdeckter Informanten drohe nach seiner Einschätzung nicht, weil die Identität der Gesprächspartner bereits offengelegt worden sei.

Der Zeit-Verlag bewertet das Vorgehen grundlegend anders. Die Aufnahmen seien zwar herausgegeben, jedoch versiegelt übergeben worden. Zugleich habe der Verlag der Beschlagnahmung widersprochen, damit das Material nicht vor Abschluss der rechtlichen Prüfung ausgewertet werde. Die angedrohte Durchsuchung und die Sicherstellung der Interviews seien unverhältnismäßig und verletzten die Pressefreiheit. Die „Zeit“ hat nach eigenen Angaben Beschwerde eingelegt. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner verwiesen insbesondere auf den Quellenschutz als Voraussetzung unabhängiger journalistischer Arbeit.

Damit bekommt der seit Juli 2025 geführte Block-Prozess kurz vor seiner nächsten Fortsetzung eine zusätzliche medienrechtliche Dimension. Vor dem Hamburger Landgericht müssen sich Christina Block und sechs weitere Angeklagte im Zusammenhang mit der gewaltsamen Rückholung zweier Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 verantworten. Christina Block bestreitet, die Aktion in Auftrag gegeben zu haben. Die umfangreiche Beweisaufnahme kreist seit Monaten um die Entstehung, Planung und Ausführung der Rückholaktion sowie um die Frage, welche Beteiligten zu welchem Zeitpunkt davon wussten. Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Wenn die Hauptverhandlung am Dienstag, 13. Oktober, fortgesetzt wird, dürfte deshalb nicht nur der eigentliche Tatvorwurf erneut im Mittelpunkt stehen. Offen ist auch, ob und wann die versiegelt übergebenen Aufnahmen ausgewertet werden dürfen und welche Folgen die Beschwerde des Verlags hat. Aus dem ohnehin außergewöhnlich stark öffentlich begleiteten Block-Prozess ist damit auch ein Grundsatzkonflikt über die Grenzen staatlichen Zugriffs auf Redaktionsmaterial geworden.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Fortsetzung der Hauptverhandlung am 13. Oktober

    Very likely · Within days

Open Questions

  • Wie entscheidet das Gericht über die Beschwerde des Zeit-Verlags?
  • Dürfen die versiegelten Aufnahmen im Prozess verwendet werden?

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This article was originally published by Die Welt.

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