
Das Gericht untersagt EWE Go höhere Preise für Ladekartenanbieter im Vergleich zu eigenen App-Kunden.
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Das Urteil betrifft die Preisdiskriminierung zwischen eigenen App-Kunden und externen Ladekartenanbietern an öffentlichen Ladestationen. Es stützt sich auf EU-Vorgaben gegen diskriminierende Preisunterschiede.
München. Das Landgericht München I hat am Dienstag ein Urteil gefällt, das Signalwirkung für die Preisgestaltung an öffentlichen Ladestationen für Elektroautos haben dürfte.
Danach darf der Ladestationenbetreiber EWE Go vom Ladekartenbetreiber Digital Charging Solutions (DCS) keine höheren Preise pro Kilowattstunde verlangen als von den Kunden der EWE-Go-App, urteilte das Gericht am Dienstag. Auch eine zusätzliche sogenannte Blockiergebühr für DCS-Kunden erklärte das Gericht für unzulässig.
DCS gehört zu je einem Drittel den Konzernen BMW, Mercedes und BP und betreibt auch die Ladekarten anderer Autohersteller. Auf der Grundlage des Urteils könnte das Unternehmen nun rückwirkend Schadenersatz von EWE Go fordern.
Das Gericht stellte fest, dass der Betreiber für Schäden aus der Zeit seit dem 13. April 2024 grundsätzlich aufkommen muss. Wie viel Geld DCS tatsächlich erhält, müsste in einem weiteren Verfahren geklärt werden.
Doch im Verfahren geht es um mehr als nur eine Entschädigung. Im Kern steht die Frage: Warum sind die Preisunterschiede für denselben Strom an derselben Ladesäule so groß?
„Die Preisunterschiede beim Laden an derselben Ladesäule sind zum Teil drastisch und für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar“, sagte DCS-Chef Jörg Reimann. „Wer im Einkauf deutlich mehr zahlt, als der Betreiber seinen eigenen Kundinnen und Kunden berechnet, kann an diesem Ladepunkt kein wettbewerbsfähiges Angebot machen.“
EWE Go berechnete Kunden für das Schnellladen über die eigene App in dem Zeitraum, um den es vor Gericht ging, 52 Cent pro Kilowattstunde. Der damalige Ad-hoc-Preis, also das Laden ohne vorherige Registrierung oder Vertrag, lag bei 79 Cent. DCS musste für besonders schnelles Laden dagegen 83,7 Cent pro Kilowattstunde zahlen.
Gerade solche Preisstrukturen machen das Laden von E-Autos an öffentlichen Ladepunkten in Deutschland aktuell so unübersichtlich. Dort gibt es ein Nebeneinander aus Ad-hoc-Preisen, Betreiber-Apps, Abonnements und Ladekarten.
„Um günstig zu laden, brauchen Elektroautofahrer oft drei, vier, fünf Ladekarten gleichzeitig, je nachdem, wo man gerade laden will. Das ist verrückt“, sagt Jonas Sulzer, der mit seinem Start-up Charging Time Ladeangebote systematisch beobachtet.
Eigentlich sollen Ladekarten genau dieses Problem lösen. Anbieter wie DCS bündeln den Zugang zu vielen Ladenetzen. Eine Karte, eine App und eine zentrale Abrechnung sollen das Laden so einfach machen wie das Tanken. Für Unternehmen wie Privatleute ist das attraktiv, weil die Ladevorgänge zentral abgerechnet werden können.
Das Modell funktioniert allerdings nur, wenn der Ladekartenanbieter den Strom zu Konditionen einkaufen kann, mit denen er konkurrenzfähig bleibt. Genau darum ging es im Streit mit EWE Go.
DCS argumentierte, der Ladestationenbetreiber biete seinen eigenen Kunden über die App deutlich günstigere Preise an, verlange von DCS aber ungerechtfertigt höhere Konditionen. Hinzu kam eine Blockiergebühr, die bei DCS-Kunden nach 45 Minuten anfiel, bei den eigenen Kunden von EWE Go dagegen nicht.
Das Gericht gab DCS in allen drei Punkten recht. Es sah sowohl den höheren Preis für die damaligen DCS-Kunden, die spontan luden, als auch den höheren Preis für die Vertragskunden von EWE Go als unzulässig an.
Im ersten Fall lag der DCS-Preis um 3,7 Cent pro Kilowattstunde über dem damaligen Ad-hoc-Preis. Im zweiten Fall betrug der Unterschied zum EWE-Go-Vertragstarif 31,7 Cent – DCS zahlte damit rund 60 Prozent mehr.
Preisunterschiede seien zwar grundsätzlich zulässig, müssten sich aber sachlich erklären lassen und dürften nicht unverhältnismäßig sein, so das Gericht. EWE Go konnte nach Auffassung der Richter aber nicht ausreichend erklären, warum die Aufschläge in diesem Fall so hoch waren.
EWE Go hatte unter anderem mit unterschiedlichen Risiken, dem Wert von Kundendaten und der stärkeren Bindung eigener Kunden argumentiert. Die Richter ließen offen, ob solche Faktoren grundsätzlich einen Preisunterschied erklären können. EWE Go habe aber nicht nachvollziehbar dargelegt, warum sie gerade einen Aufschlag von 31,7 Cent pro Kilowattstunde rechtfertigen sollten.
Auch die Blockiergebühr hielt das Gericht in dieser Form für nicht gerechtfertigt. EWE Go verlangte von DCS-Kunden an besonders schnellen Ladepunkten bereits nach 45 Minuten 11,9 Cent brutto pro Minute, während eigene Kunden keine entsprechende Gebühr zahlen mussten.
Die Entscheidung ist für die Branche besonders relevant, weil das Gericht die EU-Vorgaben weit auslegt. Diese untersagen diskriminierende Preisunterschiede. Das gilt nach Auffassung der Richter auch dann, wenn ein Betreiber zugleich selbst als Ladekartenanbieter auftritt und einen eigenen Vertragstarif verkauft. Andernfalls könnten Betreiber die Regel leicht umgehen, indem sie ihre Angebote aufteilen.
Damit steht nicht weniger als die bisherige Preislogik des Marktes zur Debatte. Betreiber hatten bislang ihren eigenen App-Kunden günstige Tarife angeboten und den hohen Ad-hoc-Preis zugleich als Vergleichsmaßstab für externe Ladekarten herangezogen. Für Mobilitätsdienstleister war es damit schwierig, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen.
Die Folge bislang: Wer spontan mit Karte laden wollte, zahlte häufig den höchsten Preis. Wer die App des Betreibers nutzte, kam günstiger davon. Wer mit einer Firmen- oder Ladekarte unterwegs war, erhielt zwar einen einfachen Zugang und eine zentrale Abrechnung, zahlte dafür aber unter Umständen mehr.
Ob sich die Preise nun unmittelbar verändern, ist allerdings offen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. EWE teilte mit, die Urteilsbegründung zu prüfen und dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Darüber hinaus will sich das Unternehmen zum aktuellen Zeitpunkt nicht zum Verfahren äußern.
Das Gericht hat auch nicht angeordnet, dass nun alle Preise auf ein einheitliches Niveau sinken. EWE Go könnte Konditionen für externe Ladekarten senken. Allerdings könnten die Betreiber auch ihre günstigen Vertragstarife anheben, um den Abstand zu den Preisen für Mobilitätsdienstleister zu verringern. Welche Variante sich durchsetzt, hängt davon ab, wie die Branche das Urteil bewertet und ob weitere Ladekartenanbieter ähnliche Ansprüche geltend machen.
AI outlook — possibilities, not facts
EWE Go prüft die Urteilsbegründung für weitere rechtliche Schritte.
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