EU-Parlament beschließt Verbot von Fleischbezeichnungen für pflanzliche Produkte
Quick Look
- Das EU-Parlament hat ein Verbot für Fleischbezeichnungen bei pflanzlichen Produkten beschlossen.
- "Typ Hühnchen" oder "veganer Speck" sind bald verboten, aber "Tofu-Wurst" bleibt erlaubt.
- Ziel ist die Stärkung der Landwirtschaft.
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Why It Matters
Das EU-Parlament hat über ein Verbot von Fleischbezeichnungen für nicht-tierische Produkte entschieden. Ziel ist die Stärkung der Landwirtschaft und die Klarheit für Verbraucher.
Das EU-Parlament hat endgültig über ein Verbot von Fleischbezeichnungen für nicht-tierische Produkte entschieden. Verboten sind demnach Produktbezeichnungen, die sich direkt auf eine Fleischart beziehen. Produktbezeichnungen für Gerichte oder Verarbeitungsformen bleiben entgegen ursprünglicher Pläne doch erlaubt.
Das heißt konkret: Bezeichnungen wie „Typ Hühnchen“ oder „veganer Speck“ gehören bald der Vergangenheit an. Auch einzelne Teilstücke wie Rippchen, Schulter oder Leber können nicht benutzt werden. Fleisch wird in dem Gesetzestext als „genießbare Teile von Tieren“ definiert. Weiterhin erlaubt bleiben Kreationen wie „Tofu-Wurst“, „Sellerieschnitzel“ oder „Veggie-Burger“, sogar „Veggie-Gyros“.
Formell muss noch der Europäische Rat zustimmen. Danach hat die Industrie bis zu drei Jahre Zeit, um die Bezeichnungen zu verändern.
Das Benennungsverbot ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde und mit dem die EU die Position der Landwirtschaft in der Lebensmittelkette stärken will. Neben dem Schutz des Begriffs „Fleisch“ für ausgewählte Produkte werden auch Richtlinien für Begriffe wie „fair“ oder „kurze Lieferkette“ festgelegt. Zudem will die EU mit dem Paket die Vertragsbindung zwischen Produzenten und der Lebensmittelwirtschaft stärken.
Die Initiative für das Vorhaben ging vor allem von der konservativen französischen Abgeordneten Céline Imart aus. Diese hatte unter anderem argumentiert, die Bezeichnung von Ersatzprodukten mit ansonsten für tierische Lebensmittel vorbehaltenen Begriffen sei für Verbraucher irreführend. Im Oktober hatte sich das EU-Parlament mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass das Verbot auch Bezeichnungen wie „Veggie-Wurst“ oder „vegane Burger“ umfasst. Das wurde in Verhandlungen mit den 27 EU-Mitgliedsstaaten aber noch abgeschwächt.
Kritiker warfen der Abgeordneten Imart hingegen vor, einen „Kulturkampf“ um die Ernährungspolitik zu führen. Verbraucher würden zusätzlich verunsichert, sagte der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling im März nach der Einigung zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten. „Das führt zu mehr Bürokratie für Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter von diesen Produkten.“
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Europäischer Rat muss zustimmen.
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Industrie hat bis zu drei Jahre Zeit für Umstellung.
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