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EU verabschiedet neue Rückführverordnung für abgelehnte Asylbewerber
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Handelsblatt1 hour agoPolitics4 min readGermanyView translation

EU verabschiedet neue Rückführverordnung für abgelehnte Asylbewerber

Die Europäische Union ermöglicht Mitgliedsstaaten die Einrichtung von Abschiebezentren in sicheren Drittstaaten, um die Rückführungsquote zu erhöhen.

Quick Look

  • Der EU-Rat hat eine neue Rückführverordnung beschlossen, die härtere Sanktionen bei Abschiebungen erlaubt.
  • Mitgliedsstaaten können nun Abkommen für 'Return Hubs' in Drittstaaten schließen, um die niedrige Rückführungsquote abgelehnter Asylbewerber zu steigern.

AI-generated summary

Why It Matters

Die EU versucht seit Längerem, die Rückführungsquoten für abgelehnte Asylbewerber zu erhöhen, da derzeit nur ein kleiner Teil tatsächlich das EU-Gebiet verlässt.

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Brüssel. Die Europäische Union gibt sich neue Migrationsregeln: Am Donnerstag hat der Rat den Weg geebnet für eine neue Rückführverordnung für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und irregulärer Migranten. Sie soll Rückführungen in der EU vereinheitlichen und erlaubt den Mitgliedsstaaten härtere Sanktionen, wenn sich Menschen ihrer Abschiebung entziehen. Woran es bislang krankte, benennt EU-Migrationskommissar Magnus Brunner.

Brunner verspricht den EU-Mitgliedsstaaten durch die neuen Regeln „neue Möglichkeiten und damit mehr Kontrolle“. Denn ein Problem sei, dass Menschen oft trotz Abschiebebescheiden in der EU bleiben würden: „Es ist inakzeptabel, dass nur eine von fünf Personen, die kein Recht haben, in der EU zu bleiben, tatsächlich zurückgeführt wird“, sagte Brunner dem Handelsblatt. „Das Gesetz muss für alle gleich gelten.“

Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten die neuen Regeln auch für die Abschiebung jener Menschen, deren Asylanträge in EU-Mitgliedsstaaten abgelehnt wurden und deren Herkunftsländer eine Rückaufnahme ablehnen. EU-Staaten dürfen nun Abschiebezentren in sicheren Drittstaaten betreiben: Wer nicht in sein jeweiliges Heimatland abgeschoben werden kann, soll in den sogenannten Return Hubs unterkommen.

Nicht die EU, sondern die Mitgliedsländer selbst können solche Abkommen mit Drittstaaten schließen. Konkret verhandeln Deutschland, Österreich, Dänemark, die Niederlande und Griechenland derzeit mit anderen Staaten darüber, solche Zentren errichten zu können, etwa mit Ruanda. Die Niederlande veröffentlichten schon 2025 eine Absichtserklärung mit Ruandas Nachbarstaat Uganda.

Dieses Vorhaben ist umstritten. Um die „Return Hubs“ rechtmäßig betreiben zu können, müssen die EU-Staaten die Menschenrechtssituation in den jeweiligen Zielländern miteinbeziehen; in Uganda werden unter anderem Homosexuelle verfolgt.

Was passiert, wenn Menschen in einem „Return Hub“ landen? Die verhandelnden Mitgliedsstaaten geben sich bedeckt: Immerhin steckt man mitten in den Gesprächen, die innenpolitisch heikel für die Drittstaaten sind. Die Standards in solchen Zentren müssen immerhin jenen in der EU entsprechen, was für Unmut bei der Bevölkerung sorgen könnte, heißt es von mit den Gesprächen vertrauten Personen in Brüssel.

Ungeklärt sind die großen Fragen: Dürfen Abgeschobene in den Drittstaaten arbeiten? Können Kinder die Schule besuchen? Wer sichert die Zentren? Fest steht nur: Die EU-Regierungen meinen es ernst. Deutschland will schon Ende 2026 ein Abkommen verkünden können.

Insgesamt dürften nicht viele Personen in den „Return Hubs“ landen. Experten gehen von wenigen Hunderten aus – unter anderem auch deshalb, weil die Zahl der Asylfälle in der EU zuletzt stark abgenommen hat. „Die Asylzahlen gehen dramatisch zurück, insbesondere in den Ländern, die Hauptziele illegaler Migration waren“, sagt Brunner.

„In Schweden gibt es einen historischen Tiefstand, in Dänemark den niedrigsten Wert seit 40 Jahren, in Österreich gibt es mehr Rückführungen als Asylanträge und in Deutschland sind die Zahlen in den vergangenen zwei Jahren um 80 Prozent zurückgegangen.“

Auch, wenn es sich letztlich um eine vergleichsweise kleine Zahl von Menschen handeln könnte, die in den Abschiebezentren landen, hat das Projekt in vielen der EU-Mitgliedsstaaten innenpolitisch hohe Priorität. Für die deutsche Europaabgeordnete Birgit Sippel (SPD) stellt das „den Tiefpunkt der neuen Rückführverordnung“ dar: „Dabei haben vergleichbare Modelle gezeigt, dass für sehr wenig Wirkung sehr viel Steuergeld verschwendet wird. Doch es geht ganz offensichtlich weiterhin um Abschiebungssymbolik um jeden Preis.“

Denn die europäischen Beispiele für Migrationszentren in Drittstaaten sind bislang keine erfolgreichen. Großbritannien hatte 2022 Zentren in Ruanda eröffnet – Kostenpunkt fast eine Milliarde Euro. Dorthin kamen letztlich nur vier Menschen – und zwar durch freiwillige Ausreise –, ehe das britische Höchstgericht das Abkommen als ohnehin rechtswidrig beurteilte.

Italien versuchte sich in Albanien an einem Außenlager für Migranten: Aufgrund unsicherem Zugang zu Leistungen wie angemessenem Rechtsbeistand landete das Projekt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), wo ein Urteil noch aussteht.

„Grundsätzlich gibt es keine Rechtsnorm, die die Verbringung von Menschen in Staaten, zu denen sie keinerlei Verbindung haben, verbietet“, sagt Stefan Salomon, Europarechtsprofessor an der Universität Amsterdam. „Praktisch wird vieles von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung der Abkommen mit den Drittländern, der Menschenrechtslage und der politischen Situation in diesen abhängen.“

Der Experte verweist auf zwei Problemfelder. Das eine betrifft die Grundrechte: Wenn die Zentren so ausgestaltet sind, dass sie einen Freiheitsentzug zur Folge hätten, wären sie nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar. Auch Faktoren wie Kindeswohl, Schulbildung und Zugang zu sozialen Leistungen müssen mitbedacht werden.

„Werden diese Menschen – wenn sie nicht inhaftiert werden – Zugang zu Wohnraum und Arbeit haben, zu Mindestleistungen? Oder werden sie vielmehr sich selbst überlassen werden?“, fragt Salomon. „Es gibt Judikatur des EuGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu diesen Fragen im Kontext des Dublin-Verfahrens. Ich vermute, dass die dort entwickelten Standards auch auf die ‚Return Hubs‘ anwendbar sein werden.“

Und zweitens: die politische Situation in den jeweiligen Drittländern. „Selbst wenn ein Abkommen mit einem Drittland geschlossen wird, das grundlegende Garantien für die Rechte der Menschen, die dorthin verbracht werden, vorsieht, stellt sich immer noch die Frage, wie zuverlässig denn solche Garantien sind“, sagt der Jurist.

„Weshalb sollte ein autoritäres Regime, das seine menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinen eigenen Bürgern nicht achtet, Verpflichtungen gegenüber Menschen, die nicht seine Staatsbürger sind, achten?“ Dafür braucht es Kontrollmechanismen – und auch eindeutige Wege, um bei menschenrechtlichen Verstößen dagegen vorzugehen. „Mit anderen Worten: Die ‚Return Hubs‘ in der Rückführungsverordnung basieren auf höchst unsicheren Bedingungen, die die Verordnung selbst nicht garantieren kann.“

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Deutschland plant die Verkündung eines Abkommens für Ende 2026.

    Possible · Within years

Open Questions

  • Wie wird die Menschenrechtssituation in den Return Hubs garantiert?
  • Welche rechtlichen Standards gelten für die Untergebrachten?
  • Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten der Zentren?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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