Flugsicherheit: Statistisch sicherer als zu Hause bleiben – Kanzler Merz und EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen im Fokus
Quick Look
- Ein Mathematiker belegt, dass Fliegen statistisch sicherer ist als zu Hause bleiben, während Kanzler Merz nach den Wahlen über sein Amt verhandeln muss und Ursula von der Leyen ihre jährliche Rede zur Lage der Union hält.
- Gleichzeitig entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Luftreinhaltepläne der Bundesregierung nach Klage der Deutschen Umwelthilfe.
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Why It Matters
Seit 2016 verpflichtet eine EU-Richtlinie Mitgliedstaaten, Schadstoffe in der Luft bis 2030 zu reduzieren. Alle vier Jahre müssen nationale Luftreinhalteprogramme vorgelegt werden. Das letzte deutsche Programm stammt aus 2024 und wurde von der Deutschen Umwelthilfe geklagt.
Der Mathematiker Mihhail Berezovski von der Embry-Riddle Aeronautical University im US-Bundesstaat Florida hat sich wissenschaftlich wasserfest mit der Flugunfallstatistik in den USA beschäftigt und herausgefunden: Es gibt kaum einen Ort, der sicherer ist als ein Sitzplatz in einem Linienflieger. Und das gilt wohl auch für Linienflüge in Europa, denn hier sind Unfälle ähnlich selten wie in den USA.
Zwar beherrschen ab und zu schreckliche Abstürze mit vielen Toten die Nachrichten, worauf bei vielen Menschen die Flugangst steigt. Tatsächlich fallen diese Unfallopfer angesichts der enormen Zahl von Passagieren aber statistisch kaum ins Gewicht. In Wirklichkeit ist es achtmal so gefährlich, einfach zu Hause zu bleiben, als sich in eine Linienmaschine zu setzen.
Merz wird nach den Wahlen in der Hauptstadt und in Mecklenburg-Vorpommern über seinen Verbleib im Amt verhandeln müssen. Womöglich ist es auch für ihn daheim gefährlicher als im Flieger nach New York. Aber hilft ja nichts, diesem Risiko muss er sich aussetzen: Die Präsenz des Bundeskanzlers sei in Berlin erforderlich, heißt es aus Regierungskreisen.
Mehr Hintergründe hier: Zum Durchschnaufen muss der Kanzler in den Keller
»State of the Union«, das klingt sehr gewichtig, so heißt die jährliche Ansprache des US-Präsidenten zur Lage der Nation. Aber auch in Europa gibt es so eine »State of the Union« – hier ist es eine Rede zur Lage der Union. Gehalten wird sie vor dem Europäischen Parlament und es spricht wie in den vergangenen Jahren auch heute wieder Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission.
Und gespannt fragen wir uns alle: Was wird sie uns diesmal versprechen? Naja, vielleicht doch nicht ganz so gespannt, denn es ist leider so, wie mein Kollege Michael Sauga schreibt: Die Präsidentin der EU-Kommission liebt große Ziele und große Worte, doch oft folgt daraus nur wenig:
2019 sagte von der Leyen, ein neuer »Green Deal« solle Europa »zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt« machen. Davon sind wir weit entfernt.
Ein Konjunkturprogramm namens »Next Generation EU« sollte eine neue Finanzordnung der EU begründen. Dieses Experiment sei gescheitert, meint Michael.
Und letztes Jahr kündigte von der Leyen einen großen »Fahrplan für den Binnenmarkt« an, auch der ist bisher vor allem eine Ankündigung.
Sinnvoll wäre etwas weniger Pathos, meint Michael. Und schlägt ein EU-Projekt vor, das dringend nötig wäre: eine gemeinsame europäische KI-Offensive. Die müsste von der Leyen von mir aus auch gar nicht groß ankündigen. Sondern einfach mal machen.
Heute geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um die Luft, die wir alle atmen – und ob die Bundesregierung genügend dafür tut, dass sie sauberer und gesünder wird. Die Sache ist ein wenig kompliziert, aber versprochen: Es lohnt sich, mir an dieser Stelle kurz zu folgen.
Seit 2016 verpflichtet eine EU-Richtlinie ihre Mitgliedstaaten, die Schadstoffe in der Luft bis 2030 verbindlich zu reduzieren, also unter anderem weniger Stickoxide und Feinstaub in der Atemluft zuzulassen. Alle vier Jahre müssen die Regierungen der EU ein aktualisiertes nationales Luftreinhalteprogramm vorlegen, in dem aufgeführt ist, was sie zur Verminderung der Schadstoffe unternehmen wollen.
Das letzte deutsche Luftreinhalteprogramm stammt aus dem Jahr 2024. Die Deutsche Umwelthilfe hat dagegen geklagt, weil sie das Programm für ungenügend hält. Teilweise hatte sie mit ihrer Klage Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung 2024 dazu verurteilt, ihr Luftreinhalteprogramm zu ändern, weil darin von veralteten Prognosen ausgegangen worden ist (mehr dazu hier). Gegen dieses Urteil hat die Regierung Revision eingelegt, und deshalb entscheidet heute das Bundesverwaltungsgericht darüber, ob das Urteil von 2024 gilt oder nicht.
Als die Umwelthilfe ursprünglich 2020 gegen das erste Luftreinhalteprogramm geklagt hat, war noch Angela Merkel an der Macht. Die folgende Ampelregierung ist dann in ihrem aktualisierten Luftreinhalteprogramm noch von einem endgültigen Kohleausstieg bis 2030 ausgegangen. Und vom Erfolg der Maßnahmen, die im Gebäudeenergiegesetz von Robert Habeck vorgesehen waren. Das ist alles Geschichte.
Wenn die Bundesregierung heute endgültig dazu verurteilt wird, ihre Prognosen zu aktualisieren, müsste sie womöglich bald mehr gegen Feinstaub unternehmen. Und wir alle hätten gesündere Luft zum Atmen.
Mehr Hintergründe hier: Bundesregierung muss für sauberere Luft sorgen
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Das Bundesverwaltungsgericht wird die Bundesregierung verurteilen, ihre Luftreinhalteprognosen zu aktualisieren.
Likely · Within days
Ursula von der Leyen wird in ihrer State-of-the-Union-Rede erneut ambitionierte Ziele wie einen Green Deal oder eine KI-Offensive ankündigen.
Likely · Within days
Open Questions
- Wird das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg bestätigen oder aufheben?
- Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, falls sie zur Aktualisierung ihrer Prognose verurteilt wird?
- Wie wird die politische Lage von Merz nach den Wahlen aussehen?
- Welche konkreten Vorschläge wird Ursula von der Leyen in ihrer State-of-the-Union-Rede machen?





